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   OLG Brandenburg, 24.04.2003 - 10 WF 49/03   

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https://dejure.org/2003,7417
OLG Brandenburg, 24.04.2003 - 10 WF 49/03 (https://dejure.org/2003,7417)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.04.2003 - 10 WF 49/03 (https://dejure.org/2003,7417)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. April 2003 - 10 WF 49/03 (https://dejure.org/2003,7417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nutzungsrecht des Bades in der Ehewohnung; Abänderung einer im Beschwerdeverfahren erlassenen einstweiligen Anordnung; Verlässliche Grundlage des Miteinander in der Ehewohnung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 620 a Abs. 4; ; ZPO § 620 b Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 620 c Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung einer einstweiligen Anordnung in Ehesache (hier: Regelung der Benutzungszeiten von Räumen der Ehewohnung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 477
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2003 - 10 WF 49/03
    Die vorgelegte eidesstattliche Versicherung vom 29.1.2003 reicht zur Glaubhaftmachung schon deshalb nicht aus, weil es sich um eine pauschale Bezugnahme auf den von ihrer Verfahrensbevollmächtigten verfassten Schriftsatz vom 29.1.2003 handelt, also eine eigene Darstellung der glaubhaft zu machenden Tatsachen nicht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, NJW 1988, 2045 f; NJW 1996, 1682; Zöller/Greger, a.a.O., § 294, Rz. 4).
  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.04.2003 - 10 WF 49/03
    Die vorgelegte eidesstattliche Versicherung vom 29.1.2003 reicht zur Glaubhaftmachung schon deshalb nicht aus, weil es sich um eine pauschale Bezugnahme auf den von ihrer Verfahrensbevollmächtigten verfassten Schriftsatz vom 29.1.2003 handelt, also eine eigene Darstellung der glaubhaft zu machenden Tatsachen nicht vorgelegt worden ist (vgl. BGH, NJW 1988, 2045 f; NJW 1996, 1682; Zöller/Greger, a.a.O., § 294, Rz. 4).
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