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OLG Düsseldorf, 12.03.1986 - 10 WF 55/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- OLG München, 12.07.1983 - 11 WF 954/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.03.1986 - 10 WF 55/86
Scheidungs- und -folgesachen bilden auch nach Abtrennung eine einheitliche Gebührenangelegenheit mit der Folge, daß die Streitwerte zusammenzurechnen sind (OLG Hamm JurBüro 1979, 1648; ebenso zuletzt OLG Bamberg JurBüro 1984, 737; OLG München JurBüro 1984, 769).
- OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 10 WF 5/00
Anwaltsgebühren für Scheidungs- und Folgesachen; Einheitliche …
Deshalb entstehen für den Prozeßbevollmächtigten nur einmal Gebühren (§ 13 Abs. 2 BRAGO) aus den gemäß § 7 Abs. 2 und 3 BRAGO zusammengerechneten Werten (Senat, Beschluß vom 12. März 1986, Az. 10 WF 55/86 veröffentlicht in JurBüro 1987, 62 mit Hinweis auf OLG Bamberg JurBüro 1984, 737 sowie OLG München JurBüro 1984, 7769; KG JurBüro 1981, 545; OLG Schleswig JurBüro 1994, 748; OLG Bamberg JurBüro 1984, 1514;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 31, Rdnr. 52). - OLG Düsseldorf, 17.03.1986 - 10 WF 61/86 Selbst wenn die Verfahren getrennt worden wären, waren sie nach der Trennung als eine einheitliche Gebührenangelegenheit zu behandeln gewesen (vgl. Senatsbeschluß JurBüro 1987, 62 mwN).