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   OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99   

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https://dejure.org/2000,14271
OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99 (https://dejure.org/2000,14271)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.01.2000 - 10 WF 707/99 (https://dejure.org/2000,14271)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 10 WF 707/99 (https://dejure.org/2000,14271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3
    Berechnung des Einkommens für Prozesskostenhilfe; Berechnung der Wohnkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 16.06.1997 - 7 WF 1747/97

    Umfang der bei der Ermittlung des Einkommens abzusetzenden Kosten der Unterkunft

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99
    Es handelt sich hierbei bei vielmehr um allgemeine Kosten der Lebenshaltung, die aus dem Freibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO abzudecken sind (Zöller-Philippi, ZPO , 20. Aufl., § 115 Rdnr.37; Thomas-Putzo, ZPO , 21. Aufl., § 115 Rdnr. 11; Kalthoener/Büttner, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl., Rdnr.273; OLG Nürnberg, FamRZ 1997, 1542 ).
  • OLG Koblenz, 03.07.1995 - 7 W 233/95

    Aufteilung der Kosten einer gemeinschaftlichen Unterkunft für die Berechnung von

    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99
    Die abweichende Auffassung (OLG Koblenz, FamRZ 1997, 679 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 599 ) vermag der Senat nicht zu teilen, weil § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO im Lichte des geltenden Sozialhilferechts zu sehen und dort festgeschrieben ist, dass die Kosten für Energie und Wasser durch die Regelsatzleistungen - die dem Parteifreibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO korrespondieren - abgegolten sind (vgl. Atzler, FamRZ 1997, 1018 ).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.1998 - 16 WF 21/98
    Auszug aus OLG Dresden, 12.01.2000 - 10 WF 707/99
    Die abweichende Auffassung (OLG Koblenz, FamRZ 1997, 679 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 599 ) vermag der Senat nicht zu teilen, weil § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO im Lichte des geltenden Sozialhilferechts zu sehen und dort festgeschrieben ist, dass die Kosten für Energie und Wasser durch die Regelsatzleistungen - die dem Parteifreibetrag des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 ZPO korrespondieren - abgegolten sind (vgl. Atzler, FamRZ 1997, 1018 ).
  • OLG Bamberg, 11.10.2004 - 2 WF 165/04

    Zu den Kosten der Unterkunft i. S. des § 115 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - Stromkosten

    Mit dem OLG Nürnberg (FamRZ 1997, 1542) und dem OLG Dresden (OLGR Dresden 2000, 100) ist der Senat der Auffassung, dass es sich bei den Kosten für Strom (ebenso für Wasser- und Abwasser) nicht um Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne der genannten Bestimmung der ZPO handelt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 3 Ta 291/07

    Prozesskostenhilfe: Kosten für Strom und Wasser als abzusetzende Beträge

    Im übrigen ist darauf zu verweisen, dass die Kosten für Strom und Wasser nicht zu den abzusetzenden Beträgen i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO zählen; derartige Kosten sind im Freibetrag gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 ZPO enthalten (vgl. OLG Brandenburg vom 17.07.2007 - 10 UF 45/07; OLG Bamberg vom 11.10.2004 - 2 WF 165/04 - OLG Dresden vom 12.01.2000 - 10 WF 707/99 - OLG Nürnberg vom 16.06.1997 - 7 WF 1747/97 -).
  • LG Hof, 09.01.2006 - 21 T 160/05
    Sie können daher bei den Unterkunftskosten nicht ein weiteres Mal berücksichtigt werden (OLGR Bamberg 2005, 243; OLG Nürnberg, FAMRZ 1997, 1542; OLGR Dresden 2000, 100).
  • OLG Dresden, 17.10.2001 - 10 WF 700/01

    Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Pkw

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, das auch die vom Amtsgericht mit 50, 00 DM berücksichtigten Energiekosten ohne nähere Darlegung nicht anerkennungsfähig sind (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Januar 2000 - 10 WF 707/99 = OLGR 2000, 100).
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