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   OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00   

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OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00 (https://dejure.org/2000,3982)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2000 - 10 WF 9/00 (https://dejure.org/2000,3982)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 10 WF 9/00 (https://dejure.org/2000,3982)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; PKH; Auskunftserteilung; Unterhaltsverpflichtung; Anspruch auf Auskunftserteilung; Unterhaltsregelung

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § ... 273; ; ZPO § 273 Abs. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; BGB § 1629 Abs. 3; ; BGB § 1605 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1605 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1629 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 260; ; BGB § 261

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis bei der Abänderungsklage; bei Auskunftsansprüchen besteht kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB; Anspruch auf Prozeßkostenhilfe kann trotz Anerkenntnis bestehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1270
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Brandenburg, 06.03.1997 - 10 WF 3/97

    Pflicht zur Erteilung der Auskunft über den Bestand des Endvermögens bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Denn die Auskunft nach § 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB ist durch Vorlage einer systematischen Aufstellung aller Angaben zu erteilen, die nötig sind, damit der Berechtigte ohne übermäßigen Arbeitsaufwand seinen Unterhaltsanspruch berechnen kann, §§ 260, 261 BGB (Wendl/Haußleiter, a.a.O., § 1, Rz. 567; vgl. zu §§ 260, 261 BGB auch Senat, FamRZ 1998, 174, 179, 180).

    Nur wenn er die Auskunft erteilt, lässt sich feststellen, ob und in welchem Umfang er Zahlung schuldet (vgl. Senat, FamRZ 1998, 174 und 1177 f.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 114, Rz. 37 c).

  • OLG Köln, 09.12.1986 - 14 UF 233/86

    Auskunftspflicht; Leistungsverweigerungsrecht; Zurückbehaltungsrecht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Dies gilt insbesondere auch, wenn - wie hier - der Gegenanspruch gleichfalls auf Auskunft gerichtet ist (OLG Köln, FamRZ 1987, 714).
  • OLG Hamburg, 23.06.1988 - 12 WF 97/88
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn der Beklagte den geltend gemachten Anspruch sofort anerkennt, aber zur Klageerhebung keinen Anlass gegeben hat (so OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344 f.; Zöller/Philippi, a. a. O.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 114, Rz. 84), kann dahinstehen.
  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 30/83

    Verknüpfung von Zustimmung zum begrenzten Realsplitting und Zusage der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Mit der Klage hat der Kläger in zulässiger Weise seinem Abänderungsbegehren einen Antrag auf Auskunfterteilung nebst Vorlage von Belegen vorangestellt, um den Unterhalt beziffern zu können, auf den der vor dem Amtsgericht Fürstenwalde am 24.9.1996 geschlossene Vergleich (9 F 40/95) etwa abzuändern ist (vgl. BGH, NJW 1985, 195,196; NJW 1993, 1920; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 323, Rz. 36).
  • OLG Hamm, 18.05.1993 - 33 W 14/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn der Beklagte den geltend gemachten Anspruch sofort anerkennt, aber zur Klageerhebung keinen Anlass gegeben hat (so OLG Hamburg, FamRZ 1988, 1076; OLG Hamm, FamRZ 1993, 1344 f.; Zöller/Philippi, a. a. O.; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 114, Rz. 84), kann dahinstehen.
  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 204/83

    Auslegung des Zurückbehaltungsrechts aufgrund AGB der Sparkassen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Der zurückhaltende Schuldner muss danach zugleich Gläubiger des Gegenanspruchs und der Gläubiger des Anspruchs zugleich Schuldner des Gegenanspruchs sein (BGH, DNotZ 1985, 551; MünchKomm/Keller, BGB, 3. Aufl., § 273, Rz. 8; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 273, Rz. 6).
  • KG, 01.08.1990 - 24 W 3718/90

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Zur Erhebung der Abänderungsklage befugt ist daher im Falle eines gem. § 1629 Abs. 3 BGB zu Gunsten des Kindes geschlossenen Unterhaltsvergleichs nach Beendigung der gesetzlichen Prozessstandschaft das Kind selbst (vgl. BGH, NJW 1983, 1976; OLG Hamm, FamRZ 1990, 1376; Palandt/Diederichsen, BOB, 60. Aufl., § 1629, Rz. 40; Zöller/Vollkommer, a. a. O.).
  • BGH, 10.12.1997 - IV ZR 238/97

    Umfang des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Deshalb darf eine Unterinstanz die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine schwierige entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht geklärt ist und es angebracht erscheint, dass die höhere Instanz sich mit ihr befasst (BVerfG, NJW 1991, 413 f.; NJW 1992, 889; FamRZ 1993, 664 f.; BGH, FamRZ 1982, 367 f.; MDR 1997, 1147 f.; MDR 1998, 302; Zöller/Philippi, a. a. O., § 114, Rz. 21).
  • BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 646/80

    Berücksichtigung des Wohngeldes und der tatsächlichen Wohnkosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Dies trifft nämlich nicht nur auf die Parteien des zu dem abzuändernden Titel führenden Rechtsstreits, in diesem Fall also den Beklagten und die Mutter des Klägers, zu, sondern auch auf diejenigen, auf die sich dessen Rechtskraft erstreckt (BGH, NJW 1983, 684, 685; Senat, FamRZ 1999, 1512; KG, FamRZ 1994, 759, 760; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 323, Rz. 30, 38; Wendl/Thalmann, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 8, Rz. 156).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 248/91

    Pflichtteilsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2000 - 10 WF 9/00
    Mit der Klage hat der Kläger in zulässiger Weise seinem Abänderungsbegehren einen Antrag auf Auskunfterteilung nebst Vorlage von Belegen vorangestellt, um den Unterhalt beziffern zu können, auf den der vor dem Amtsgericht Fürstenwalde am 24.9.1996 geschlossene Vergleich (9 F 40/95) etwa abzuändern ist (vgl. BGH, NJW 1985, 195,196; NJW 1993, 1920; Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 323, Rz. 36).
  • BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens -

  • BGH, 03.02.1978 - I ZR 116/76

    Umfang der Verjährungsunterbrechung durch Erhebung einer Stufenklage

  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • LG Aachen, 01.03.1993 - 6 T 6/93

    Erfolgsversprechende Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 S. 1 Zivilprizessordnung

  • KG, 07.01.1994 - 3 UF 4059/90

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen für ein Kind; Abänderung eines Urteils;

  • BGH, 19.06.1985 - IVb ZR 38/84

    Einbeziehung unverfallbarer Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung in

  • OLG München, 08.07.1992 - 12 UF 776/92

    Abgrenzung der Pflicht zur Auskunftserteilung und der Pflicht zur Vorlage von

  • RG, 19.04.1921 - III 543/20

    Zurückbehaltungsrecht eines Dienstberechtigten gegenüber dem Anspruch des

  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 386/81

    Zulässigkeit der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel

  • OLG München, 11.08.1995 - 12 WF 918/95

    Klage auf Auskunfterteilung; Erfordernis der Erteilung näherer Angaben zu

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

  • OLG Brandenburg, 27.08.1998 - 10 WF 83/98

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 07.03.2014 - 6 WF 355/13

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner eines Stufenantrags

    Nur wenn er die Auskunft erteilt, lässt sich feststellen, ob und in welchem Umfang er Zahlung schuldet (so auch OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1319; OLG Hamburg OLGR 2008, 418; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1270; OLG München OLGR 2001, 125; Zöller- Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 114 Rdnr. 40).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12

    Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragsgegners im Kindesunterhaltsverfahren:

    Richtet sich die beabsichtigte Rechtsverteidigung - wie hier (vgl. Ausführungen unter a) bb) - nicht mit der erforderlichen Erfolgsaussicht gegen den Anspruchsgrund, ist das Vorhandensein hinreichender Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Rechtsverteidigung gegen Anträge der zweiten und dritten Stufe eines Stufenverfahrens nicht feststellbar, solange die geschuldete Auskunft nicht erteilt ist; erst nach Erteilung der geschuldeten Auskunft ist in diesem Fall eine Beurteilung möglich, ob und inwieweit eine Verteidigung gegen Stufenanträge in zweiter und dritter Stufe Aussicht auf Erfolg hat (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1270 f.; Zöller/Geimer, a.a.O., § 114 Rn. 40; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rn. 439).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 18 WF 75/14

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen eine

    Vielmehr lasse sich nach dieser Auffassung (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 98, 174; 2002, 1270 ) feststellen, dass er keine Zahlung schulde.
  • OLG Stuttgart, 27.03.2014 - 18 WF 75/14

    Stufenklage auf Kindesunterhalt: Verfahrenskostenhilfebewilligung für den

    Vielmehr lasse sich nach dieser Auffassung (vgl. auch OLG Brandenburg FamRZ 98, 174; 2002, 1270) feststellen, dass er keine Zahlung schulde.
  • LG Wuppertal, 31.01.2020 - 2 O 66/18

    Vorlage und Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 ZPO ist gegenüber dem Anspruch auf Auskunft ausgeschlossen, auch, wenn der Gegenanspruch ebenfalls auf Auskunft gerichtet ist (OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1270 mwN.).
  • AG Oberhausen, 05.04.2005 - 40 F 82/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung der

    Da bisher keine freiwilligen Zahlungen an Ehegattenunterhalt erbracht worden sind, kann auch keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, soweit ein teilweises Anerkenntnis angekündigt wird (vgl. OLG Karlruhe FamRZ 2004, 1659; OLG Karlruhe FamRZ 2002, 1132, 1133 [OLG Karlsruhe 29.08.2001 - 5 WF 133/01] ; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1270, 1271 [OLG Brandenburg 21.12.2000 - 10 WF 9/00] ; OLG Hamm FamRZ 2003, 459 [OLG Hamm 08.04.2002 - 4 WF 69/02] ; OLG Hamm FamRZ 1993, 1344; OLG Köln FämRZ 1997, 1415; Musielak-Wols ZPO.4. Auflage 2005, § 91 Rdnr. 4 unter Hinweis auf OLG Schleswig JurBüro 1982, 1569).
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