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   OLG Naumburg, 13.03.2000 - 10 Wx 25/99   

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OLG Naumburg, 13.03.2000 - 10 Wx 25/99 (https://dejure.org/2000,17920)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 10 Wx 25/99 (https://dejure.org/2000,17920)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2000 - 10 Wx 25/99 (https://dejure.org/2000,17920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis für außergewöhnlich hohen organisatorischen Aufwand der Abschiebung; Festsetzung der Kosten für die sofortige Beschwerde gegen Abschiebung; Prüfungskompetenz von Landgerichten bezüglich Amtsgerichtsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.2012 - V ZB 221/11

    Abschiebungsverfahren: Anforderungen an die Amtsermittlungspflicht und die

    Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die Haft unter diesen Voraussetzungen stets angeordnet werden muss und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allein durch die zeitliche Begrenzung der Haft Rechnung getragen wird (so aber OLG Naumburg, Beschluss vom 13. März 2000 - 10 Wx 25/99, juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 02.12.2004 - 15 W 435/04

    Verfahrensrechtliche Behandlung eines Feststellungsantrages betr. eine

    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (vgl. OLG Naumburg, Beschl. vom 13.03.2000 - 10 Wx 25/99 -).
  • LG Saarbrücken, 19.05.2003 - 5 T 257/03

    Bei Vorliegen der übrigen Abschiebehaftvoraussetzungen nach § 57 Abs. 2 S. 2

    Nach der gesetzlichen Ausgestaltung des Haftgrundes des § 57 Abs. 2 S. 2 AuslG ist die Verhältnismäßigkeit einer Inhaftierung bei einer unmittelbar bevorstehenden Abschiebung indiziert und es wird regelmäßig bereits ein erheblicher organisatorischer Aufwand für die Haftanordnung genügen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 13.03.2000 - 10 Wx 25/99).

    Bei den Haftgründen des §§ 57 Abs. 2 S. 1 Ausländergesetz wird die Erforderlichkeit der Abschiebungshaft als Mittel der Sicherung der Abschiebung zwingend aus bestimmten, auf die Vereitelung der Abschiebung gerichteten Verhaltensweisen des Betroffenen hergeleitet; demgegenüber stellt der Haftgrund des § 57 Abs. 2 S. 2 Ausländergesetz wegen der Erforderlichkeit der Sicherungshaft gerade nicht auf das Verhalten des Betroffenen, sondern auf den bloßen Ablauf der Ausreisefrist und vor allem auf den Stand der Vorbereitung der Abschiebung ab (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 13.03.2000 - 10 Wx 25/99 -, zitiert nach Juris, m.w.N.).

  • OLG München, 16.01.2006 - 34 Wx 172/05

    Ermessensausübung bei Sicherungshaft zur Abschiebung - Überprüfung nur bei

    Während bei den Haftgründen des § 62 Abs. 2 Satz 1 AufenthG die Erforderlichkeit der Abschiebungshaft als Mittel der Sicherung der Abschiebung zwingend aus bestimmten, auf die Vereitelung der Abschiebung gerichteten Verhaltensweisen des Betroffenen herzuleiten ist, stellt der Haftgrund des § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG wegen der Erforderlichkeit der Sicherungshaft gerade nicht auf das Verhalten des Betroffenen, sondern auf den bloßen Ablauf der Ausreisefrist und vor allem auf den Stand der Vorbereitungen der Abschiebung ab (OLG Naumburg Beschluss vom 13.3.2000, 10 Wx 25/99 bei juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.10.2003 - 15 W 399/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung

    Diese Ermessensausübung hat unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgebots im Hinblick auf den Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen unter Abwägung mit dem Zweck der gesetzlichen Vorschrift zu erfolgen, im Allgemeininteresse eine zügige Durchführung der vollziehbaren Abschiebung des Betroffenen zu sichern (vgl. den vom Landgericht bereits herangezogenen Beschluss des OLG Naumburg vom 13.03.2000 - 10 Wx 25/99 -).
  • OLG München, 17.11.2009 - 34 Wx 69/09

    Sicherungshaftanordnung gegen einen abzuschiebenden Ausländer: Tatrichterliches

    Für eine Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im engeren Sinn (dazu OLG Naumburg vom 13.3.2000, 10 Wx 25/99 bei juris) sieht das Landgericht ersichtlich keinen Raum.
  • OLG Zweibrücken, 20.07.2001 - 3 W 149/01

    D (A), Abschiebungshaft, Haftantrag, Rücknahme, Kosten, Erledigung der

    Für diesen Fall ist jedoch anerkannt, dass der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel beschränkt auf den Kostenpunkt weiterverfolgen kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 13. März 2000 - 10 Wx 25/99 - Bay-ObLGZ 1989, 131, 133; BayObLG Beschluss vom 8. Juli 1998 - 3 Z BR 149/98 = BayObLGR 1998, 62; vgl. KG FG-Prax 1998, 199; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG 14. Aufl. § 19 Rdnr. 94), was der Betroffene hier mit Schriftsatz seines Verfahrensbevollmächtigten vom 19. Juni 2001 getan hat.
  • AG Berlin-Tiergarten, 28.01.2011 - 383 XIV 10/11

    Haftantrag, Zurückweisung, Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Krankheit,

    Im Gegensatz zu den Haftgründen nach § 62 Abs. 2 S. 1 AufenthG stellt der hier in Frage stehende Haftgrund nicht auf das Verhalten des Betroffenen ab, sondern auf den bloßen Ablauf der Ausreisefrist und vor allem auf den Stand der Vorbereitungen der Abschiebung (OLG München a.a.O., OLG Naumburg, Beschl. vom 13. März 2000 - 10 Wx 25/99 - zitiert bei Melchior Abschiebungshaft, online-Kommentar).
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