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VGH Bayern, 06.11.2002 - 10 ZB 02.2326 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 23.01.2003 - 20 ZB 02.1325
Baurecht; Antrag auf Berufungszulassung; Einreichung der Begründung beim …
Berücksichtigt man, dass Weiterleitungen von Schriftsätzen in solchen Fällen nur von einem Richter und nicht von der Geschäftsstelle verfügt werden können, dann kann ein weitergeleiteter Schriftsatz das Verwaltungsgericht allenfalls dann rechtzeitig erreichen, wenn er am drittletzten Tag der Frist eingegangen ist, keinesfalls aber bei einem Eingang am vorletzten (und erst recht am letzten) Tag der Frist (ebenso BayVGH vom 6.11.2002, 10 ZB 02.2326). - VGH Bayern, 27.10.2014 - 8 ZB 14.1142
Antrag auf Zulassung der Berufung: versäumte Rechtsmittelfrist; falsch …
Unter Berücksichtigung der für die Bearbeitung erforderlichen Tätigkeiten (Eingangsbehandlung und Zuleitung zur zuständigen Geschäftsstelle durch die Posteinlaufstelle, Bearbeitung durch die Geschäftsstelle, Vorlage an und Bearbeitung durch den Vorsitzenden Richter, Rückgabe an die Geschäftsstelle; vgl. hierzu BayVGH, B.v. 6.11.2002 - 10 ZB 02.2326 - juris Rn. 11) konnte eine Weiterleitung des Schreibens binnen dreier Tage bei der Fülle der täglich in der Geschäftsstelle und durch die Richter des erkennenden Senats zu bearbeitenden Eingänge im üblichen Geschäftsgang nicht erwartet werden.