Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.02.2004 - 10 ZB 03.187   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,65426
VGH Bayern, 25.02.2004 - 10 ZB 03.187 (https://dejure.org/2004,65426)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.02.2004 - 10 ZB 03.187 (https://dejure.org/2004,65426)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 10 ZB 03.187 (https://dejure.org/2004,65426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,65426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06

    Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB

    Ebenso wenig kommt es grundsätzlich auf die Umstände an, aufgrund derer der Ausländer gehindert war, innerhalb von sechs Monaten in das Bundesgebiet zurückzukehren oder gemäß § 44 Abs. 3 AuslG eine Verlängerung der für die Wiedereinreise bestimmten Frist zu beantragen (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 18.1.2007 - 24 CS 07.35 -, und. v. 25.2.2004 - 10 ZB 03.187 -, jeweils zitiert nach juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.8.2004 - 18 B 2264/03 -, InfAuslR 2004, 439; OVG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2004 - 3 Bs 71/04 -, AuAS 2004, 218 f.; Hailbronner, a. a. O., § 51 AufenthG, Rn. 21, 23).
  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 24 BV 03.722

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels

    Ein Hinausschieben ist aber nur möglich, wenn die Aufenthaltsgenehmigung noch nicht erloschen ist (BayVGH vom 25.2.2004 Az. 10 ZB 03.187; HessVGH v. 16.3.1999 InfAuslR 1999, 454).

    Das Verwaltungsgericht hat auch zu Recht ausgeführt, dass eine gegebenenfalls mögliche "Nachsichtgewährung" auf der Grundlage von Treu und Glauben (§ 242 BGB) allenfalls zum Ausgleich besonderer Härten nach geringfügiger Fristunterschreitung oder in einem Fall höherer Gewalt bei außergewöhnlichen Ereignissen in Betracht kommt, die nach den Umständen des Falles auch durch die äußerste dem Betroffenen zuzumutende Sorgfalt weder abgewehrt noch in ihren schädlichen Folgen verhindert werden könnten (vgl. BayVGH vom 25.2.2004 Az. 10 ZB 03.187; OVG Koblenz v. 20.10.1988 NVwZ 1989, 381 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2008 - 18 A 2542/06

    Erlöschen Aufenthaltserlaubnis Verlängerung Sechsmonatsfrist

    Soweit der Kläger geltend macht, er habe einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis und Wiedereinreise nach Entlassung aus der französischen Haft, so ist ihm bereits entgegenzuhalten, dass nach allgemeiner Meinung vgl. Hess VGH, Beschluss vom 16. März 1999 - 10 TZ 325/99 -, InfAuslR 1999, 454 (455) m.w.N.; Bay VGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 10 ZB 03.187 -, Juris, Rdn. 8, und vom 24. Juli 2007 - 19 CS 07.1003 -, Juris, Rdn. 26; Kloesel- Christ, Kommentar zum Ausländerrecht, § 44 AuslG Rdn. 8; Gemeinschaftskommentar, § 44 AuslG Rdn. 47, eine Verlängerung eines aufgrund von § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG bzw. § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erloschenen Aufenthaltstitels nicht in Betracht kommt, sondern ein solcher nur neu beantragt werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2011 - 18 A 2513/10

    Erforderlichkeit einer Belehrung eines Ausländers über die aufenthaltsrechtlichen

    Soweit eine solche zum Ausgleich besonderer Härten nach geringfügiger Fristüberschreitung oder in Fällen höherer Gewalt bei außergewöhnlichen Ereignissen, die nach den Umständen des Falles auch durch die äußerste dem Betroffenen zuzumutende Sorgfalt weder abgewehrt noch in ihren schädlichen Folgen verhindert werden könnten, bejaht wird, vgl. BayVGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 24 BV 03.722 -, juris, und Beschluss vom 25. Februar 2004 - 10 ZB 03.187 - VG Bremen, Urteil vom 30. November 2005 - 4 K 1013/05 -, InfAuslR 2006, 198, liegen derartige Voraussetzungen hier jedenfalls nicht vor.
  • VG Hamburg, 11.03.2010 - 5 E 2266/09

    "Nachsichtgewährung" bei Versäumung der Ausschlussfrist von AufenthG 2004 § 51

    Es ist allgemein anerkannt, dass eine gegebenenfalls mögliche "Nachsichtgewährung" auf der Grundlage von Treu und Glauben im Sinne von § 242 BGB allenfalls zum Ausgleich besonderer Härten nach geringfügiger Fristüberschreitung oder in einem Fall höherer Gewalt bei außergewöhnlichen Ereignissen in Betracht kommt, die nach den Umständen des Falles auch durch die äußerste dem Betroffenen zuzumutende Sorgfalt weder abgewehrt noch in ihren schädlichen Folgen verhindert werden könnten (vgl. BayVGH, Urt. v. 10.01.2007 - 24 BV 03.722 - juris Rn. 43; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2004 - 10 ZB 03.187 - juris Rn. 9; OVG Koblenz, Beschl. v. 20.10.1988 - 2 B 26/88 - NVwZ 1989, 381; VG Augsburg, Beschl. v. 22.12.2005 - Au 6 S 05.1970 - juris Rn. 24).
  • VG München, 27.10.2008 - M 25 K 07.1299

    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis; länger als 6-monatige Ausreise

    Allenfalls zum Ausgleich besonderer Härten nach geringfügiger Fristunterschreitung oder in einem Fall höherer Gewalt bei außergewöhnlichen Ereignissen ist diese möglich, die nach den Umständen des Falles auch durch die äußerste dem Betroffenen zuzumutende Sorgfalt weder abgewehrt noch in ihren schädlichen Folgen verhindert werden könnten (vgl. BayVGH vom 10.01.2007 a.a.O. und vom 25.2.2004 Az. 10 ZB 03.187; OVG Koblenz v. 20.10.1988 NVwZ 1989, 381 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht