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   VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372   

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VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372 (https://dejure.org/2009,31247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372 (https://dejure.org/2009,31247)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 10 ZB 09.1372 (https://dejure.org/2009,31247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sicherstellung eines Fahrzeugs; verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen - "Rushh Drive 2008"; gerichtliche Aufklärungspflicht; Gefahrenprognose; behaupteter Rücktritt von der Teilnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07

    Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
    Die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz können es gerade bei kurzfristig sich erledigenden Verwaltungsakten erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 30.4.1999 1 B 36/99 RdNr. 9 m.w.N.; BayVGH vom 26.1.2009 BayVBl 2009, 218 RdNr. 18).

    Verfehlt ist auch die Rüge des Klägers, das Verwaltungsgericht habe ebenso wie die Polizei bei der zugrundeliegenden Gefahrenprognose verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.01.2009 BayVBl 2009, 218) ein Ausnahmetatbestand vom grundsätzlichen Verbot der Sicherstellung eines Fahrzeugs bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nur dann gegeben sei, wenn sich der Betroffene u.a. auf dem Weg zu einem unerlaubten Wettrennen befinde.

  • VG München, 22.04.2009 - M 7 K 08.2827

    Sicherstellung eines Kraftfahrzeuges; unerlaubtes Rennen ("Rushh Drive 2008");

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
    Allerdings hat das Erstgericht in einem Parallelverfahren (Az. M 7 K 08.2827) in seinem Urteil vom 22. April 2009 ein Rehabilitationsinteresse im Hinblick auf den durch die Wegnahme des Fahrzeugs bewirkten erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht des Betroffenen festgestellt.

    --- ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 10. Senats vom 7. Dezember 2009 (VG München, Entscheidung vom 22. April 2009, Az.: M 7 K 08.2827) 10 ZB 09.1372 M 7 K 08.2827 G r o ß e s S t a a t s - w a p p e n Bayerischer Verwaltungsgerichtshof In der Verwaltungsstreitsache ******* ****** ****************** *** ***** ******** - Kläger - bevollmächtigt: Rechtsanwaltskanzlei ****** ***** ********** *** ***** ********* gegen Freistaat Bayern, vertreten durch die Landesanwaltschaft Bayern, Ludwigstr.

  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
    Das Verwaltungsgericht hat dazu rechtsfehlerfrei festgestellt, dass nach den maßgeblichen konkreten Verhältnissen und dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der angefochtenen Maßnahme (vgl. BVerwG vom 1.7.1975 BVerwGE 49, 36/42 f.) eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verwirklichung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen gegeben war.

    Ebenso rechtsfehlerfrei hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass nach den maßgeblichen konkreten Verhältnissen und dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der angefochtenen Maßnahme (vgl. BVerwG vom 1.7.1975 BVerwGE 49, 36/42 f.) eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die Verwirklichung der genannten Ordnungswidrigkeitentatbestände gegeben war.

  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354

    Sicherstellung von Kraftfahrzeugen vor einem verbotenen Straßenrennen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
    Denn dieser Umstand, der dem Verwaltungsgericht im Übrigen aus dem Parallelverfahren (Az. M 7 K 08.2412; vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 7.12.2009 10 ZB 09.1354) bekannt war, war für das Erstgericht nicht entscheidungserheblich.

    Aber auch die sonstigen Umstände wie die fortbestehende Reservierung der Hotelzimmer an den beabsichtigten Etappenzielen, die fehlende Absage durch den Veranstalter sowie bekannt gewordene Bestrebungen verschiedener Teilnehmer der Veranstaltung, trotz Sicherstellung ihrer Fahrzeuge das Rennen mit Mietfahrzeugen fortzusetzen, ließen den Schluss zu, dass sich der Veranstalter und die angemeldeten Teilnehmer weder durch die Untersagungsverfügung der Verkehrsbehörde Hamburg noch durch das Schreiben der Regierung von Oberbayern davon abhalten lassen würden, ihr illegales Rennen auf jede nur mögliche Weise durchzuführen (vgl. dazu auch den Beschluss des Senats vom 7.12.2009 im Parallelverfahren 10 ZB 09.1354 S. 7 f.).

  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt jedoch regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 11.5.2009 10 ZB 09.634 RdNr. 11).
  • VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634

    Ausweisung; Gefahrenprognose; Mängel des psychiatrischen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt jedoch regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 11.5.2009 10 ZB 09.634 RdNr. 11).
  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
    Die Art des Eingriffs, insbesondere im grundrechtlich geschützten Bereich, verbunden mit dem verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf effektiven Rechtsschutz können es gerade bei kurzfristig sich erledigenden Verwaltungsakten erfordern, das Feststellungsinteresse anzuerkennen (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 30.4.1999 1 B 36/99 RdNr. 9 m.w.N.; BayVGH vom 26.1.2009 BayVBl 2009, 218 RdNr. 18).
  • VGH Bayern, 23.05.2008 - 10 CS 08.1353

    Sicherstellung eines Sportwagens zur Verhinderung der Teilnahme an einer

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
    Vielmehr hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die frühere, in diesem Parallelverfahren ergangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Mai 2008 (Az. 10 CS 08.1353) zu Recht festgestellt, dass die polizeiliche Sicherstellungsanordnung nicht etwa deshalb unverhältnismäßig sei, weil die Polizei nicht alle u.a. auch in Hotelgaragen aufgefundenen Fahrzeuge sichergestellt habe.
  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
    Denn die geltend gemachte Vorgreiflichkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts für einen Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch vermag ein Feststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO nur zu begründen, wenn eine entsprechende Klage anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist; eine nur theoretisch mögliche Schadensersatz- oder Entschädigungsklage genügt nicht (vgl. BVerwG vom 9.3.2005 2 B 111/04 RdNr. 7).
  • VG Hannover, 27.04.2010 - 7 A 1107/10

    Rallye; Rennen

    Mit der Beklagten stimmt die Kammer darin überein, dass die im Bescheid aufgelisteten Indizien für das Vorliegen eines Rennens sprechen; dies sind insbesondere ein gemeinsamer, lediglich im Abstand von einer Minute erfolgender Start in Amsterdam, ein gemeinsamer Zielort, Startnummern, besondere Kennzeichnung und Werbung an den Fahrzeugen sowie die vorgegebene Fahrtstrecke (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372 -, juris).
  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
    Dhom Simmon Senftl Gericht: VGH Aktenzeichen: 10 ZB 09.1372 Sachgebietsschlüssel: 510.

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 10. Senats vom 7. Dezember 2009 (VG München, Entscheidung vom 22. April 2009, Az.: M 7 K 08.2827) 10 ZB 09.1372 Großes Staats- M 7 K 08.2827 wappen.

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