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   VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634   

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VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634 (https://dejure.org/2009,73731)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2009 - 10 ZB 09.634 (https://dejure.org/2009,73731)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - 10 ZB 09.634 (https://dejure.org/2009,73731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausweisung; Gefahrenprognose; Mängel des psychiatrischen Sachverständigengutachtens; Rüge mangelnder Sachaufklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634
    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um entsprechende Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten zu kompensieren (vgl. BVerwG vom 23.5.1986 BVerwGE 74, 222/223).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig jedoch dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; vom 15.5.2003 Az. 9 B N 4.03 - juris - RdNr. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 8 ZB 15.470

    Luftsicherheitsrechtliche und persönlich Unzuverlässigkeit eines Piloten

    Darüber hinaus setzt die geltend gemachte Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung die Darlegung voraus, dass die unterbliebene Aufklärung - hier also die unterbliebene Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers zum Zwecke seiner persönlichen Einvernahme - in dem Verfahren rechtzeitig gerügt worden ist (BVerwG, B. v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - juris Rn. 25; BayVGH, B. v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.11.2017 - 10 ZB 17.1912

    Abschleppen eines Kraftfahrzeugs trotz Visitenkarte hinter der Windschutzscheibe

    Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten eine Beweiserhebung nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 -10 ZB 09.634 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354

    Sicherstellung von Kraftfahrzeugen vor einem verbotenen Straßenrennen

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt jedoch regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 11.5.2009 10 ZB 09.634 RdNr. 11).
  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 20 ZB 11.1898

    Widerruf der Erlaubnis zur Herstellung von Human-Eigenblutzytokinen bleibt

    Außerdem liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372

    Sicherstellung eines Fahrzeugs; verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen - "Rushh

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt jedoch regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 11.5.2009 10 ZB 09.634 RdNr. 11).
  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 8 ZB 12.2044

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Planfeststellung einer Umgehungsstraße

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt dagegen regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - NVwZ 2005, 447/449; BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 15.1180

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegungslast; Kostenerstattungsbescheid;

    Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 22.11.2013 - 10 ZB 13.1535

    Aufklärungsrüge; Grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsanforderungen;

    Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 20 ZB 14.30063

    Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf

    Außerdem liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2305

    Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis

    Außerdem liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2308

    Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis

  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2303

    Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis

  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2310

    Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis

  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2307

    Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis

  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2212

    Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis

  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2304

    Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis

  • VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509

    Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere; Antrag auf Zulassung der Berufung;

  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 10 ZB 09.1638

    Zwingende Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; familiäre Bindungen; Aufklärungsrüge

  • VGH Bayern, 10.03.2014 - 20 ZB
  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 19 ZB 09.1544

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; Familiennachzug zu Deutschen;

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