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VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausweisung; Gefahrenprognose; Mängel des psychiatrischen Sachverständigengutachtens; Rüge mangelnder Sachaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84
Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634
Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um entsprechende Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten zu kompensieren (vgl. BVerwG vom 23.5.1986 BVerwGE 74, 222/223). - BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04
Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 10 ZB 09.634
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig jedoch dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; vom 15.5.2003 Az. 9 B N 4.03 - juris - RdNr. 13 m.w.N.).
- VGH Bayern, 26.01.2016 - 8 ZB 15.470
Luftsicherheitsrechtliche und persönlich Unzuverlässigkeit eines Piloten
Darüber hinaus setzt die geltend gemachte Verletzung der Pflicht zur Amtsermittlung die Darlegung voraus, dass die unterbliebene Aufklärung - hier also die unterbliebene Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers zum Zwecke seiner persönlichen Einvernahme - in dem Verfahren rechtzeitig gerügt worden ist (…BVerwG, B. v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - juris Rn. 25; BayVGH, B. v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 08.11.2017 - 10 ZB 17.1912
Abschleppen eines Kraftfahrzeugs trotz Visitenkarte hinter der Windschutzscheibe
Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten eine Beweiserhebung nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 -10 ZB 09.634 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354
Sicherstellung von Kraftfahrzeugen vor einem verbotenen Straßenrennen
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt jedoch regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 11.5.2009 10 ZB 09.634 RdNr. 11).
- VGH Bayern, 11.02.2014 - 20 ZB 11.1898
Widerruf der Erlaubnis zur Herstellung von Human-Eigenblutzytokinen bleibt …
Außerdem liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1372
Sicherstellung eines Fahrzeugs; verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen - "Rushh …
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt jedoch regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (vgl. BVerwG vom 25.1.2005 NVwZ 2005, 447/449; BayVGH vom 11.5.2009 10 ZB 09.634 RdNr. 11). - VGH Bayern, 04.06.2014 - 8 ZB 12.2044
Antrag auf Zulassung der Berufung, Planfeststellung einer Umgehungsstraße …
Eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt dagegen regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - NVwZ 2005, 447/449; BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 15.1180
Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegungslast; Kostenerstattungsbescheid; …
Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 22.11.2013 - 10 ZB 13.1535
Aufklärungsrüge; Grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsanforderungen; …
Denn eine Verletzung der Aufklärungspflicht liegt regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 10.03.2014 - 20 ZB 14.30063
Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; kein weiterer Klärungsbedarf
Außerdem liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2305
Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis
Außerdem liegt eine Verletzung der Aufklärungspflicht regelmäßig dann nicht vor, wenn das Gericht den entscheidungserheblichen Sachverhalt für aufgeklärt gehalten hat und die sachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten Beweiserhebungen nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt haben (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 10 ZB 09.634 - juris Rn. 11 unter Verweis auf BVerwG, B.v. 25.1.2005 - 9 B 38/04 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2308
Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis
- VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2303
Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis
- VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2310
Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis
- VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2307
Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis
- VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2212
Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis
- VGH Bayern, 20.01.2014 - 20 ZB 13.2304
Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegungserfordernis
- VGH Bayern, 08.10.2013 - 10 ZB 13.509
Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere; Antrag auf Zulassung der Berufung; …
- VGH Bayern, 17.12.2009 - 10 ZB 09.1638
Zwingende Ausweisung; Verhältnismäßigkeit; familiäre Bindungen; Aufklärungsrüge
- VGH Bayern, 10.03.2014 - 20 ZB
- VGH Bayern, 19.07.2010 - 19 ZB 09.1544
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels; Familiennachzug zu Deutschen; …