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   VGH Bayern, 07.05.2001 - 10 ZE 01.511   

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VGH Bayern, 07.05.2001 - 10 ZE 01.511 (https://dejure.org/2001,60692)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.05.2001 - 10 ZE 01.511 (https://dejure.org/2001,60692)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Mai 2001 - 10 ZE 01.511 (https://dejure.org/2001,60692)
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  • VGH Hessen, 10.11.2008 - 3 A 558/08

    Einseitige Hauptsacheerledigungserklärung im Berufungszulassungsverfahren;

    Die obergerichtliche Rechtsprechung, nach der auch im Berufungszulassungsverfahren bzw. Rechtsmittelverfahren auf eine einseitige Erledigungserklärung des Klägers die Feststellung getroffen werden kann, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, sowie die sich daran anknüpfenden Frage, ob der Beklagte ein berechtigtes Interesse analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO an der Feststellung hat, ob die ursprünglich erhobene Klage zulässig und begründet war und wo diese Prüfung prozessual einzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1969 VIII C 37.67 in juris-online; BVerwG, Urteil vom 25.04.1989, 9 C 61/88 in juris-online; BVerwG, Beschluss vom 13.10.1987, 4 B 211/87 in juris-online; BVerwG, Urteil vom 31.10.1990, 4 C 7/88; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.06.2007, 13 S 779/07 in juris-online; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.05.2001, 3 B 100/01 in juris-online; Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2001, 10 ZE 01.511 in juris-online und OVG Berlin, Beschluss vom 24.03.2003, 8 N 117/01 in juris-online; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 161 Rdnr. 27 ff.) betrifft andere Fallkonstellationen, da bei den genannten Entscheidungen Rechtsmittelführer und derjenige, der den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklärt hat, identisch waren, so dass die Fortführung (auch) des Rechtsmittels für den Rechtsmittelführer von der Erledigungserklärung mit umfasst wurde.
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