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   OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04   

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https://dejure.org/2004,2426
OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 (https://dejure.org/2004,2426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.2004 - 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 (https://dejure.org/2004,2426)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 (https://dejure.org/2004,2426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 63 Abs. 1 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei einem Vortrag neuer Tatsachen im kartellrechtlichen Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für das Vorliegen der Unverzüglichkeit einer Rüge ; Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verspätete Angebote sind zwingend auszuschließen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 567
  • VergabeR 2004, 754
  • ZfBR 2004, 610
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Dresden, 08.11.2002 - WVerg 19/02

    Zuschlagsfrist; Bindefrist; Allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle; Angebot mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10; Noch a.a.O. § 25 Rn. 30; Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).

    Die Vergabestelle hat daher gerade im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit (§ 97 Abs. 2 GWB) von sich aus nicht die Möglichkeit, verspätete Angebote zuzulassen, weil sie ansonsten die subjektiven Rechte der Mitbieter verletzen würde, die sich an die Formvorschriften gehalten und das Angebot rechtzeitig eingereicht haben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.01.2002, VergabeR 2002, 169; für den VOB-A Bereich ebenso: OLG Dresden, VergabeR 2003, 333; OLG Thüringen, Beschl. v. 13.10.1999, NZBau 2001, 39VÜA Baden-Württemberg, Beschl. vom 16.01.1997, 1 VÜA 6/96 in: Fischer/Noch, EzEG-VergabeR, IV 2.4.; zitiert nach Noch a.a.O. § 25 Rn. 30).

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2002 - Verg 36/01

    Ausnahme vom grundsätzlich beim Bieter liegenden Übermittlungsrisiko

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Soweit sie nicht nach den Vorschriften des 2. Abschnitts modifiziert werden, gelten indes alle Vorschriften des 1. Abschnitts der VOL/A unmittelbar (vgl. auch Leinemann, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.01.2002, VergabeR 2002, 169, 173).

    Die Vergabestelle hat daher gerade im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit (§ 97 Abs. 2 GWB) von sich aus nicht die Möglichkeit, verspätete Angebote zuzulassen, weil sie ansonsten die subjektiven Rechte der Mitbieter verletzen würde, die sich an die Formvorschriften gehalten und das Angebot rechtzeitig eingereicht haben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.01.2002, VergabeR 2002, 169; für den VOB-A Bereich ebenso: OLG Dresden, VergabeR 2003, 333; OLG Thüringen, Beschl. v. 13.10.1999, NZBau 2001, 39VÜA Baden-Württemberg, Beschl. vom 16.01.1997, 1 VÜA 6/96 in: Fischer/Noch, EzEG-VergabeR, IV 2.4.; zitiert nach Noch a.a.O. § 25 Rn. 30).

  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Andererseits kann die Beschränkung des Prüfungsumfangs für solche Vergaberechtsverstöße nicht als sachdienlich angesehen werden, die der Beschwerdeführer erst nach dem Abschluss des Verfahrens vor der Vergabekammer, etwa durch die Gewährung erweiterter Akteneinsicht durch das Beschwerdegericht oder wie vorliegend aus Presseberichten, erkennt (OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388, 392; BayObLG, Beschl. v. 28.05.2003, Verg 6/03, S. 5; Noch in: Müller-Wrede (Hrsg.), Verdingungsordnung für Leistungen VOL/A, 1. Auflage, § 117, Rn. 6; Jäger in: Byok/Jäger, Vergaberecht, § 117 Rn. 798).

    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10; Noch a.a.O. § 25 Rn. 30; Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).

  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Vielmehr steht es ihnen frei, zusätzlich zu verlangen, dass der betreffenden Person durch den behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht (so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 19.06.2003, C - 249/01, Slg. 2003, S. 1/6319, Rn. 18 = WuW 2003 S. 985 ff - Hackermüller; Urteil vom 12.02.2004, C - 230/02 - Grossmann Air-Service, WuW/E Verg. 921).

    Einem solchen Verständnis der Antragsbefugnis im Sinne von § 107 Abs. 2 GWB steht auch das von der Antragstellerin bemühte Urteil des EuGH vom 19.06.2003 (a.a.O. Rn. 24) nicht entgegen.

  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH muss der öffentliche Auftraggeber jedoch im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gleichwohl dafür Sorge tragen, daß die Bedingungen der Verdingungsunterlagen, die er als zwingend eingestuft hat, eingehalten werden (EuGH, Urteil vom 28.11.2002, Rs. C-40/01, Rz. 76).
  • OLG Koblenz, 10.08.2000 - 1 Verg 2/00

    Inhalt eines Nachprüfungsantrags und Rechtsschutzbedürfnis)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Ein solcher Vortrag verlangte die Darlegung, dass am Vergabeverfahren nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 lit. b) VgV ausgeschlossene Personen mitgewirkt haben und die Verletzung des in § 16 VgV enthaltenen vergaberechtlichen Neutralitätsgebotes kausal zum Ausschluss ihres Angebots nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e) VOL/A geführt hat und deshalb die Chancengleichheit unter den Bietern nicht mehr gewährleistet war (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. vom 10.08.2000, NZBau 2000, 534).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10; Noch a.a.O. § 25 Rn. 30; Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Zum anderen ist auch bei einer Auslegung der Vertragsunterlagen aus der Perspektive der Bieter unter Zugrundelegung der gebotenen verobjektivierten Sichtweise (vgl. BGH, NJW 2002, 1954 f.) die Argumentation der Antragstellerin nicht nachvollziehbar.
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00

    Zulassung zum Verhandlungsverfahren nach Ablauf der Einsendefrist?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10; Noch a.a.O. § 25 Rn. 30; Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).
  • OLG Hamburg, 04.11.1999 - 1 Verg 1/99

    Teilangebot bei Gesamtausschreibung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04
    Dass der Ausschluss verspäteter Angebote nach § 25 Nr. 1 VOL/A ohne Ausnahme zwingend ist, entspricht auch der völlig h.A. in Rspr. und Literatur (BGH, Beschl. vom 18.02.2003, Az. X ZB 43/02; OLG Jena, Beschl. vom 13.10.1999, BauR 2000, 388; OLG Hamburg, Beschl. vom 04.11.1999, 1 Verg 1/99; OLG Dresden, Beschl. vom 08.11.2002, VergabeR 2003, 333; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 30.05.2001, Verg 23/00, S.10; Noch a.a.O. § 25 Rn. 30; Daub-Eberstein, VOL/A, 5. Aufl., § 25 Rn. 19).
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 9/01

    Rügeobliegenheit des Empfängers einer Information nach § 13 VgV

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 6/03

    Vergabeverfahren: Angebot - Bieterausschluss - neues Vorbringen im

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2001 - Verg 7/01

    Geforderte Nachweise sind mit Teilnahmeantrag vorzulegen!

  • OLG Celle, 23.02.2001 - 13 Verg 3/01

    Rügepflicht

  • OLG Schleswig, 13.02.2001 - 6 Verg 1/01

    Prüfungsmaßstab im Nachprüfungs-Beschwerdeverfahren; Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

  • BayObLG, 21.05.1999 - Verg 1/99

    Zur Verlängerung der Zuschlagsfrist im Vergabeverfahren

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • EuGH, 12.02.2004 - C-230/02

    Grossmann Air Service

  • VK Hessen, 12.02.2004 - 69d-VK-01/04
  • VK Niedersachsen, 05.03.2007 - VgK-07/07
    Danach muss sich ein Bieter, der sich im Zusammenhang mit der Abgabe eines Angebotes eines Erfüllungsgehilfen (z. B. Deutsche Post / DHL, eines privaten Kurierdienstes oder eines sonstigen Boten) bedient, im Falle einer verspäteten Überbringung an den Adressaten dessen Verhalten gem. §§ 178, 276 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04, zitiert nach VERIS; VK Hessen, Beschluss v. 12.02.2004, Az.: 69 d VK-01/2004; VK Thüringen, Beschluss v. 15.03.2004, Az.: 360-4003.20-006/04-J-S, bestätigt durch Beschluss des OLG Jena v. 22.04.2004, Az.: 6 Verg 2/04, zitiert nach VERIS).

    Ein Bieter hat den verspäteten Eingang des Angebotes oder Angebotsbestandteil nur dann nicht zu vertreten, wenn das Angebot so in den Machtbereich des Auftraggebers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen in zumutbarer Weise rechtzeitig hätte Kenntnis nehmen können (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04, zitiert nach VERIS).

    Dies folgt zum einen daraus, dass sie sich als Bieterin, wie oben dargelegt, Verzögerungen seitens des beauftragten Post- und Kurierdienstes als eigenes Verschulden gem. §§ 276, 278 BGB zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04; VK Hessen, Beschluss v. 12.02.2004, Az.: 69 d VK-01/2004; VK Baden-Württemberg, Beschluss v. 01.07.2002, Az.: 1 VK 31/02; Weyand, Vergaberecht, § 22 VOL/A, Rdnr. 5814; 1. VK Sachsen, Beschluss v. 29.02.2004, Az.: 1/SVK/157-03).

  • VK Niedersachsen, 27.02.2007 - VgK-07/07

    Streit über die Vergabe eines Auftrages an einen Mitbewerber; Notwendigkeit des

    Danach muss sich ein Bieter, der sich im Zusammenhang mit der Abgabe eines Angebotes eines Erfüllungsgehilfen (z.B. Deutsche Post / DHL, eines privaten Kurierdienstes oder eines sonstigen Boten) bedient, im Falle einer verspäteten Überbringung an den Adressaten dessen Verhalten gem. §§ 178, 276 BGB zurechnen lassen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 , zitiert nach VERIS; VK Hessen, Beschluss v. 12.02.2004, Az.: 69 d VK-01/2004; VK Thüringen, Beschluss v. 15.03.2004, Az.: 360-4003.20-006/04-J-S, bestätigt durch Beschluss des OLG Jena v. 22.04.2004, Az.: 6 Verg 2/04 , zitiert nach VERIS).

    Ein Bieter hat den verspäteten Eingang des Angebotes oder Angebotsbestandteil nur dann nicht zu vertreten, wenn das Angebot so in den Machtbereich des Auftraggebers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen in zumutbarer Weise rechtzeitig hätte Kenntnis nehmen können (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 , zitiert nach VERIS).

    Dies folgt zum einen daraus, dass sie sich als Bieterin, wie oben dargelegt, Verzögerungen seitens des beauftragten Post- und Kurierdienstes als eigenes Verschulden gem. §§ 276, 278 BGB zurechnen lassen muss (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 11.05.2004, Az.: 11 Verg 8/04, 11 Verg 9/04, 11 Verg 10/04 ; VK Hessen, Beschluss v. 12.02.2004, Az.: 69 d VK-01/2004; VK Baden-Württemberg, Beschluss v. 01.07.2002, Az.: 1 VK 31/02 ; Weyand, Vergaberecht, § 22 VOL/A, Rdnr. 5814; 1. VK Sachsen, Beschluss v. 29.02.2004, Az.: 1/SVK/157-03).

  • OLG Brandenburg, 10.01.2012 - Verg W 18/11

    Vergabenachprüfung: Verspätete Rüge der Unmöglichkeit der Abgabe eines

    31 cc.) Erforderlich ist es jedoch, den erkannten Vergaberechtsverstoß unmittelbar und unverzüglich vor der Vergabekammer oder gegebenenfalls im Beschwerdeverfahren geltend zu machen (OLG Celle, Beschluss vom 8.3.2007, 13 Verg 2/07, zitiert nach Juris Rn 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.5.2004, 11 Verg 8/04, 9/04 und 10/04, NZBau 2004, 567, zitiert nach Juris; Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 117 Rn 16; Weyand, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011, § 107 Rn 3433).

    Es widerspricht dem in § 113 Abs. 2 Satz 1 GWB für das Nachprüfungsverfahren normierten Beschleunigungsgebot, dass bei einer derartigen Sachlage das Beschwerdegericht Vorbringen überprüft, das schon vor der Vergabekammer hätte vorgebracht werden können, dort aber nicht ins Verfahren eingeführt worden ist (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.5.2004, 11 Verg 8/04, 9/04 und 10/04, NZBau 2004, 567, zitiert nach Juris Rn 38).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - Verg 40/10

    Anforderungen an die Bekanntgabe technischer Bewertungskriterien; Begriff der

    Die Auffassung des Oberlandesgerichts Celle (Beschl. v. 8.3.2007 - 13 Verg 2/07, VergabeR 2007, 401, 402), wonach dem Antragsteller bei im Nachprüfungsverfahren nachgeschobenen Beanstandungen in entsprechender Anwendung des § 107 Abs. 3 S. 1 GWB eine unverzügliche Rüge obliege, ist in Übereinstimmung mit der vorherrschenden Rechtsprechung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte abzulehnen (vgl. Brandenburgisches OLG VergabeR 2007, 529, 533; OLG Schleswig ZfBR 2005, 616; OLG Düsseldorf VergabeR 2005, 364; NZBau 2001, 106, 111; 155; BayObLG VergabeR 2002, 77; 2001, 438; OLG Frankfurt am Main VergabeR 2004, 754; NZBau 2002, 161; OLG Celle VergabeR 2003, 252, 253; ZVgR 1999, 158; OLG Dresden VergabeR 2001, 41; OLG Jena NZBau 2000, 350).
  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

    Eine derartige Privilegierung eines Bieters, der sich gegen eine Aufhebungsentscheidung wendet, gegenüber anderen Bietern, die sich gegen andere Entscheidungen wehren, ist weder gewollt noch mit dem europäischen und nationalen Wettbewerbsrecht vereinbar (so auch OLG Frankfurt, B. v. 11.05.2004 - 11 Verg 8/04; 11 Verg 9/04; 11 Verg 10/04).

    Darauf kommt es hier jedoch nicht entscheidend an: Hat ein Antragsteller - den gerügten Vergabeverstoß hinweggedacht - gleichwohl keine Chance darauf, den begehrten Auftrag zu erhalten, so ist er nicht antragsbefugt; denn dann kann der geltend gemachte Schaden gerade nicht auf den Vergabeverstoß zurückgeführt werden, den der Antragsteller zum Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens machen will (vgl. etwa OLG Frankfurt, B. v. 11.05.2004 - 11 Verg 8/04; 11 Verg 9/04; 11 Verg 10/04; 1. VK Brandenburg, B. v. 18.06.2007 - 1 VK 20/07; 2. VK Brandenburg, B. v. 19.01.2006 - 2 VK 76/05; VK Südbayern, B. v. 29.01.2007 - 39-12/06).

  • VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04

    Auftragsvergabe nach § 15 AEG: GWB anwendbar?

    Maßgebend für den Beginn der Rügefrist ist der Zeitpunkt, in dem dem Bieter diejenigen Tatsachen bekannt sind, aus denen sich ein tatsächlicher oder vermeintlicher Vergabefehler ergibt und zusätzlich eine zumindest laienhaft rechtliche Wertung des Antragstellers vorhanden ist, dass es sich in den betreffenden Punkten um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (OLG Frankfurt am Main, ZfBR 2004, S. 610 ff., S. 612).

    In Bezug auf Vergaberechtsverletzungen, von denen der Antragsteller erst im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Kenntnis erhält, gilt, dass eine Rüge entbehrlich ist (OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, S. 267 ff., S. 270; OLG Frankfurt am Main, ZfBR 2004, S. 610 ff., S. 612).

  • VK Niedersachsen, 02.03.2016 - VgK-01/16

    Verpflichtung zur Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens auf den Zeitpunkt vor

    Allein in diesen Fällen lässt sich ausschließen, dass die Mitwirkung der voreingenommen Person einen Einfluss auf das Vergabeverfahren und die unter ihrer Beteiligung getroffenen Entscheidungen gehabt hat (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 11.05.2004 - 11 Verg 8 und 9/04 = NZBau 2004, Seite 567 ff., 570, Schneider, a. a. O., § 16 VgV, Rn. 32).
  • OLG Celle, 21.01.2016 - 13 Verg 8/15

    Präklusion neuen Vortrags; Angebotsausschluss wegen Vorlage der

    Nach einer teilweise vertretenen Auffassung bleibt im Beschwerdeverfahren neu vorgebrachtes Vorbringen unberücksichtigt, das schon vor der Vergabekammer hätte vorgebracht werden können, dort aber nicht ins Verfahren eingeführt worden ist; es widerspräche dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 113 Abs. 2 Satz 1 GWB, solchen Vortrag dennoch zu berücksichtigen (OLG Brandenburg, Beschluss v. 10. Januar 2012 - Verg W 18/11, juris Tz. 35 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11. Mai 2004 - 11 Verg 8/04, juris Tz. 38; Hunger in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 117 GWB Rdnr. 42 a. E.).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 11 Verg 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Mitglieds einer

    Erlangt ein Bieter im Nachprüfungsverfahren erstmals Kenntnis von einem Vergabeverstoß, genügt es jedenfalls, wenn er den Verstoß gegenüber der Nachprüfungsinstanz unmittelbar und unverzüglich schriftsätzlich rügt und sein Schriftsatz an die Vergabestelle weitergeleitet wird (OLG Frankfurt am Main, Beschl. vom 11.04.2004 - 11 Verg 08/04, 09/04 und 10/04; Byok, NJW 2006, 2076, 2081).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2009 - 11 Verg 4/09
    Erkennt der Antragsteller einen Rechtsverstoß erst im Nachprüfungsverfahren, besteht keine Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 (BGH, VergabeR 2007, 59; Senat VergabeR 2004, 754; 2007, 776; OLG Düsseldorf, Beschl.v.9.2.2009 VII Verg 66/08 m.w.N. zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - Verg 54/21

    e-Vergabe: Bieter trägt das Übermittlungsrisiko!

  • OLG Frankfurt, 10.06.2011 - 11 Verg 4/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion wegen Verstoßes gegen die

  • OLG Naumburg, 22.04.2010 - 1 Verg 11/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz der

  • OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 10/04

    Anwendbarkeit des § 63 Abs. 1 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 9/04

    Anwendbarkeit des § 63 Abs. 1 S. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

  • KG, 18.03.2010 - 2 Verg 12/09

    Schulspeisung II - Vergabenachprüfungsverfahren: Auslegung von Vergabebedingungen

  • VK Münster, 25.01.2006 - VK 23/05

    Anforderungen für Nebenangebote

  • VK Niedersachsen, 12.07.2011 - VgK-19/11

    Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot und Gebot der Unvoreingenommenheit bei

  • VK Berlin, 25.07.2008 - VK-B2-07/08

    Ordnungsgemäße Kostenprognose?

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 19.09.2008 - I-10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21838
LG Düsseldorf, 19.09.2008 - I-10/04 (https://dejure.org/2008,21838)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2008 - I-10/04 (https://dejure.org/2008,21838)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2008 - I-10/04 (https://dejure.org/2008,21838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vorwurf der Bestechlichkeit an ein ehemaliges Mitglied des Rates der Stadt Ratingen; Gewährung finanzieller Vorteile bei der Aufstellung als auch bei der Beschlussfassung von Bauleitplänen; Ermöglichung eines überaus hohen Maßes an Wohnbebauung sowie der Errichtung und ...

  • Wolters Kluwer

    Bestechlichkeit des Ratsmitgliedes einer Kommune bei der Aufstellung und der Beschlussfassung eines Bauleitplans; Geldwerte Zuwendung an ein Ratsmitglied zum Zwecke der Beeinflussung seines Abstimmungsverhaltens bei der Verabschiedung des Bebauungsplans; Gegenleistung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 45
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Auszug aus LG Düsseldorf, 19.09.2008 - 10/04
    Die Anklage war vor dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05 - (BGH NStZ 2006, 389) erhoben worden, in dem entschieden wurde, dass kommunale Mandatsträger, die nicht mit über ihre Mandatstätigkeit hinausgehenden konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind, keine Amtsträger im Sinne des Strafrechts seien.

    Auch kommt es nach Auffassung der Kammer durchaus in Betracht, dass durch die späteren Zahlungen das "Engagement" des Angeklagten Wilhelm Dxxxxx für das Projekt - und zwar ohne Rücksicht auf die Stimmabgabe, sondern im Hinblick auf den mit dem Erwerb des Baurechts nunmehr bevorstehenden wirtschaftlichen Nutzen - vergütet werden sollte, was zwar § 43 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen widersprechen würde, aber nicht nach § 108 e StGB strafbar wäre (vgl. BGH NStZ 2006, 389, 392).

    Geht es - wie hier - um Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den Volksvertretungen der Gemeinden, ist eine Strafbarkeit derselben nach § 108 e StGB zu beurteilen, da es sich hierbei um eine abschließende Sonderregelung handelt (vgl. BGH NStZ 2006, 389).

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 30.03.2007 - I - 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,40032
LG Düsseldorf, 30.03.2007 - I - 10/04 (https://dejure.org/2007,40032)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.2007 - I - 10/04 (https://dejure.org/2007,40032)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 2007 - I - 10/04 (https://dejure.org/2007,40032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Beurteilung von Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den Volksvertretungen der Gemeinden; Eine Absprache über ein bestimmtes Abstimmungsverhalten eines Ratsmitgliedes betreffend einen Bauleitplan unter Gewährung von Vorteilen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.03.2007 - 10/04
    Die Anklage war vor dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05 - (BGH NStZ 2006, 389) erhoben worden, in dem entschieden wurde, dass kommunale Mandatsträger, die nicht mit über ihre Mandatstätigkeit hinausgehenden konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind, keine Amtsträger im Sinne des Strafrechts seien.

    Auch kommt es nach Auffassung der Kammer durchaus in Betracht, dass durch die späteren Zahlungen das "Engagement" des Angeklagten Wilhelm Dxxxxx für das Projekt - und zwar ohne Rücksicht auf die Stimmabgabe, sondern im Hinblick auf den mit dem Erwerb des Baurechts nunmehr bevorstehenden wirtschaftlichen Nutzen - vergütet werden sollte, was zwar § 43 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen widersprechen würde, aber nicht nach § 108 e StGB strafbar wäre (vgl. BGH NStZ 2006, 389, 392).

    Geht es - wie hier - um Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den Volksvertretungen der Gemeinden, ist eine Strafbarkeit derselben nach § 108 e StGB zu beurteilen, da es sich hierbei um eine abschließende Sonderregelung handelt (vgl. BGH NStZ 2006, 389).

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 17.01.2007 - I - 10/04, I 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,40035
LG Düsseldorf, 17.01.2007 - I - 10/04, I 10/04 (https://dejure.org/2007,40035)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2007 - I - 10/04, I 10/04 (https://dejure.org/2007,40035)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - I - 10/04, I 10/04 (https://dejure.org/2007,40035)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 30.07.2007 - I-10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,36610
LG Düsseldorf, 30.07.2007 - I-10/04 (https://dejure.org/2007,36610)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.07.2007 - I-10/04 (https://dejure.org/2007,36610)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - I-10/04 (https://dejure.org/2007,36610)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit, Bestechung und Beihilfe zur Bestechlichkeit bei Entgegennahme finanzieller Vorteile als Gegenleistung für eine Abstimmung im Stadtrat zu einem Bauleitplan; Einstufung eines kommunalen Mandatsträgers als Amtsträger i.S.d. Strafrechts ...

Verfahrensgang

 
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  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.07.2007 - 10/04
    Die Anklage war vor dem Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 9. Mai 2006 - 5 StR 453/05 - (BGH NStZ 2006, 389) erhoben worden, in dem entschieden wurde, dass kommunale Mandatsträger, die nicht mit über ihre Mandatstätigkeit hinausgehenden konkreten Verwaltungsaufgaben betraut sind, keine Amtsträger im Sinne des Strafrechts seien.

    Auch kommt es nach Auffassung der Kammer durchaus in Betracht, dass durch die späteren Zahlungen das "Engagement" des Angeklagten Wilhelm Dxxxxx für das Projekt - und zwar ohne Rücksicht auf die Stimmabgabe, sondern im Hinblick auf den mit dem Erwerb des Baurechts nunmehr bevorstehenden wirtschaftlichen Nutzen - vergütet werden sollte, was zwar § 43 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen widersprechen würde, aber nicht nach § 108 e StGB strafbar wäre (vgl. BGH NStZ 2006, 389, 392).

    Geht es - wie hier - um Vorteilszuwendungen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in den Volksvertretungen der Gemeinden, ist eine Strafbarkeit derselben nach § 108 e StGB zu beurteilen, da es sich hierbei um eine abschließende Sonderregelung handelt (vgl. BGH NStZ 2006, 389).

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 17.01.2007 - I - 10/04, I 10/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,96094
LG Düsseldorf, 17.01.2007 - I - 10/04, I 10/04 (https://dejure.org/2007,96094)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2007 - I - 10/04, I 10/04 (https://dejure.org/2007,96094)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - I - 10/04, I 10/04 (https://dejure.org/2007,96094)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 45 (Ls.)
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