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   BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R   

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https://dejure.org/2002,3019
BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R (https://dejure.org/2002,3019)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R (https://dejure.org/2002,3019)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - B 10/14 EG 8/99 R (https://dejure.org/2002,3019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • lexetius.com

    Erziehungsgeld - in Deutschland lebender türkischer Arbeitnehmer - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt der Ehefrau in der Türkei - Familiennachzug - Diskriminierungsverbot - europarechtlicher Schadensersatzanspruch - Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Erziehungsgeld - Türkei - Aufenthaltserlaubnis - Wohnsitz - Einwohnermeldeamt

  • Judicialis

    ARB 3/80 Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierung in Deutschland lebender türkischer Arbeitnehmer beim Erziehungsgeld und beim Familiennachzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1028 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 28.02.1996 - 14 REg 8/95

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Ausländer und ausländische Ehegatten eines

    Auszug aus BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R
    Hierfür fehlt es - wie der Senat bereits entschieden hat (vgl SozR 3-7833 § 1 Nr. 18 S 93) - an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung.

    Diese Frage fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte (vgl BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 18).

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R
    Auch die Voraussetzungen für einen "sozialrechtlichen Herstellungsanspruch" (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 4 S 37 mwN) sind nicht gegeben.
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R
    Der geltend gemachte europarechtliche Schadensersatzanspruch (vgl EuGH 25. Juli 1991 - Rs C-208/90 Sammlung 1991 I 4269; Urteil vom 19. Januar 1991 - Rs C-6/90 und 9/90 Sammlung 1991 I 5357 = NJW 1992, 165 und Urteil vom 5. März 1996 - Rs C-46/93 und C-48/93 = NJW 1996, 1267) scheitert daran, dass es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Verstoßes gegen Europarecht gibt.
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R
    Der geltend gemachte europarechtliche Schadensersatzanspruch (vgl EuGH 25. Juli 1991 - Rs C-208/90 Sammlung 1991 I 4269; Urteil vom 19. Januar 1991 - Rs C-6/90 und 9/90 Sammlung 1991 I 5357 = NJW 1992, 165 und Urteil vom 5. März 1996 - Rs C-46/93 und C-48/93 = NJW 1996, 1267) scheitert daran, dass es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Verstoßes gegen Europarecht gibt.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

    Auszug aus BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R
    Der geltend gemachte europarechtliche Schadensersatzanspruch (vgl EuGH 25. Juli 1991 - Rs C-208/90 Sammlung 1991 I 4269; Urteil vom 19. Januar 1991 - Rs C-6/90 und 9/90 Sammlung 1991 I 5357 = NJW 1992, 165 und Urteil vom 5. März 1996 - Rs C-46/93 und C-48/93 = NJW 1996, 1267) scheitert daran, dass es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Verstoßes gegen Europarecht gibt.
  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 44/88

    Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen durch israelische Staatsangehörige

    Auszug aus BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R
    9 des Abkommens ist außerdem nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen (Art. 34 Nr. 1 und Nr. 2 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969; auch BSGE 66, 28, 31 ff mwN) im Lichte des Kontextes, insbesondere des Art. 2 Abs. 2 und 3 sowie des Art. 4 auszulegen.
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R
    Das hat der EuGH bereits im Urteil "Demirel" entschieden (Slg 1987, 3719, 3752 RdNr 16): Das "Abkommen" nenne allgemein die Ziele der Assoziierung und lege Leitlinien für die Verwirklichung dieser Ziele fest, ohne selbst genaue Regeln dafür aufzustellen, wie diese Verwirklichung zu erreichen sei.
  • BSG, 10.07.1997 - 14 REg 8/96

    Ehefrau - Erziehungsgeld - Wohnsitz - Europäisches Ausland

    Auszug aus BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R
    Im Anschluss daran hat der Senat (SozR 3-7833 § 8 Nr. 4) entschieden, dass die Ehefrau eines in Deutschland beschäftigten Angehörigen eines Mitgliedstaats auch dann Anspruch auf Erzg haben kann, wenn sie nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat wohnt.
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R
    Das gilt auch, wenn man mit dem EuGH das Erzg als "Familienleistung" iS von Art. 4 Abs. 1 Buchst h der EWGV "über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern" vom 14. Juni 1971 (ABl L 149/2 - EWGV 1408/71) ansieht (vgl EuGH Urteil vom 12. Mai 1998, Rs C-85/96, SozR 3-7833 § 1 Nr. 22 mwN, stRspr).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R
    Nach Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag besteht eine Verpflichtung dazu, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreiten würde (Bundesverfassungsgericht , Urteil vom 31. Mai 1990, BVerfGE 82, 159, 194 ff).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Diese setzt voraus, dass die Pflichtverletzung entweder von dem auf Herstellung in Anspruch genommenen Leistungsträger selbst, also durch eigene Organe (Behörden, Stellen oder Beliehene), oder von einem anderen Leistungsträger begangen worden ist, der von ersterem beauftragt oder mit diesem anderweitig arbeitsteilig verbunden ist (vgl zum Verhältnis von Versicherungsamt und Sozialhilfeverwaltung: BSG SozR 3-5910 § 91a Nr. 7 S 29, 38 f; s a BSGE 79, 177, 180 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6; BSGE 64, 89, 94 = SozR 2200 § 545 Nr. 8; BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSG 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 -, Die Beiträge 1996, 309, jeweils mwN; SozR 3-1200 § 14 Nr. 24 S 79, 83; Arbeits- und Ausländerverwaltung: BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 27 S 127, 134, jeweils mwN).
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R

    Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines

    Liegt ein Fehlverhalten des JA nicht vor, so braucht nicht mehr geprüft zu werden, inwiefern dieses Fehlverhalten auch dem Beklagten in Gestalt des AFS als Träger des LBlindG zurechenbar ist (vgl insofern zur Zurechnung des Fehlverhaltens anderer Behörden im Rahmen eines arbeitsteiligen Zusammenwirkens BSGE 58, 283, 284 = SozR 1200 § 14 Nr. 20; BSGE 59, 190, 191 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63; BSGE 64, 89 = SozR 2200 § 545 Nr. 8; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 24; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 12 und SozR 3-7833 § 1 Nr. 27).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    bb) Dahinstehen kann, ob das Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG in den sachlichen Anwendungsbereich des Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 fällt, der sich --ebenso wie Art. 37 Zusatzprotokoll ("Arbeitsbedingungen und das Entgelt")-- lediglich auf "das Arbeitsentgelt und die sonstigen Arbeitsbedingungen" bezieht, oder als Familienleistung allein in den Anwendungsbereich des insbesondere auf Art. 39 Zusatzprotokoll gestützten ARB 3/80 (so z.B. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 29. Januar 2002 B 10/14 EG 8/99 R, SozR 3-7833 § 1 Nr. 27 für das Erziehungsgeld).
  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02

    Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise

    Hinsichtlich des notwendigen gewöhnlichen Aufenthalts ist von Bedeutung, dass Erziehungsgeld an das Kind eines in Deutschland lebenden türkischen Arbeitnehmers dann nicht zu zahlen ist, wenn dieses in der Türkei lebt und die Mutter dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (BSG, 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R -, EZAR 455 Nr. 13 = Breithaupt 2002, 645 = SozR 3 - 7833 § 1 Nr. 27).
  • FG Düsseldorf, 18.02.2014 - 10 K 4001/10

    Rückwirkende Beanspruchung von Kindergeld durch eine türkische Staatsbürgerin;

    Das Kindergeld nach § 62 ff. EStG fällt nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des Artikel 10 Abs. 1 ARB 1/80, der sich lediglich auf das "Arbeitsentgelt und die sonstigen Arbeitsbedingungen" bezieht (so z. B. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 29. Januar 2002 B 10/14 EG 8/99 R SozR 3-7833 § 1 Nr. 27 für das Erziehungsgeld).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.10.2016 - L 7 SO 3216/16
    Dabei ist es unerheblich, ob die Person über einen Wohnsitz verfügt oder in einer Gemeinde ordnungsbehördlich angemeldet ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2002 - B 10/14 EG 8/99 R - juris Rdnr. 16).
  • FG Münster, 10.12.2014 - 10 K 175/13

    Kein Kindergeldanspruch für einen nur bei einer bestimmten Bildungsstätte

    Hiergegen spricht insbesondere, dass er das Kindergeld als Familienleistung allein in dem am gleichen Tag beschlossenen, insbesondere auf Art. 39 Zusatzprotokoll gestützten ARB 3/80 geregelt hat (so z.B. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 29. Januar 2002 B 10/14 EG 8/99 R, SozR 3-7833 § 1 Nr. 27 für das Erziehungsgeld).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2014 - L 8 SO 66/11
    Dabei ist es unerheblich, ob die Person über einen Wohnsitz verfügt oder in einer Gemeinde melderechtlich erfasst ist (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2002 - B 10/14 EG 8/99 R - juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2007 - L 13 AS 170/07
    Dabei ist es unerheblich, ob die Person in einer Gemeinde ordnungsbehördlich angemeldet ist (BSG, Urteil vom 29.01.2002 - B 10/14 EG 8/99 R -, SozR 3-7833 § 1 Nr. 27, zitiert nach juris).
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