Rechtsprechung
BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61, 2 BvL 10/61 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Einwohnersteuer
- opinioiuris.de
Einwohnersteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 70 Abs. 1, Art. 105
Umfang der Steuererhebungskompetenz der Länder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 16, 64
- NJW 1963, 1867
- DÖV 1965, 392
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57
Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer
Auszug aus BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gehören dazu auch die Aufwandsteuern (vgl. BVerwGE 6, 247 [255];… ebenso das finanzwissenschaftliche Schrifttum, zum Beispiel Popitz im Handbuch der Finanzwissenschaft, Bd. II, Tübingen 1927, S. 180 f., 191, 198 f.).Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich in zwei Entscheidungen dieser Auffassung angeschlossen (vgl. BVerwGE 6, 247 [255] und die dort zitierte Literatur …sowie Urt. vom 6. Juni 1958, VII C 76.57 - DGStZ 59, 72).
Das hätte zur Folge, daß die kleinen Steuern, die heute nach Landesrecht von den Gemeinden oder Kreisen erhoben werden, zum großen Teil "in einer der Klassifikation des Steuersystems spottenden Weise" (BVerwGE 6, 247 [255]) als Verbrauchsteuern oder Verkehrsteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis charakterisiert werden müßten, damit sie überhaupt Bestand haben können.
- BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
Auszug aus BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Zum Wesen der Verkehrsteuern gehört, daß sie an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder einen wirtschaftlichen Vorgang oder einen Verkehrsvorgang anknüpfen (vgl. BVerfGE 3, 407 [437]; BVerfGE 7, 244 [260]).Ausgangspunkt der Prüfung, ob Einwohnersteuer und Einkommensteuer gleichartig sind, ist der Vergleich der steuerbegründenden Tatbestände (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193]).
Das Einkommensteuergesetz ist eine abschließende Inanspruchnahme des Gesetzgebungsgegenstandes "Steuern vom Einkommen" durch den Bund, weil im Bereich der Steuergesetzgebung die Inanspruchnahme eines Steuergegenstandes durch den Bund im Sinne des Art. 72 Abs. 1 GG grundsätzlich eine erschöpfende Regelung bedeutet (vgl. BVerfGE 7, 244 [258 f.]).
- BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Auszug aus BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Ausgangspunkt der Prüfung, ob Einwohnersteuer und Einkommensteuer gleichartig sind, ist der Vergleich der steuerbegründenden Tatbestände (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193]).Entscheidend ist vielmehr, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (vgl. BVerfGE 13, 181 [193]).
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Soweit demnach dem Bund eine Gesetzgebungsbefugnis auf dem Gebiet des Steuerrechts nicht zusteht, sind die Länder nach der Bundesverfassung berechtigt, neues Steuerrecht zu setzen (vgl. BVerfGE 14, 76 [91] und Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juni 1953, VGHE N. F. 6, 75). - BVerfG, 29.10.1958 - 2 BvL 19/56
Helgoland-Gesetz
Auszug aus BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Diese Ansicht übersieht, daß Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG eine konkurrierende Bundeskompetenz nur negativ abgrenzen will (BVerfGE 8, 260 [268]). - BFH, 30.04.1953 - V 84/51 S
Verbindung des Vorliegens der sachlichen Zuständigkeit und der Zulässigkeit des …
Auszug aus BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Verbrauchsteuern Steuern, deren Erhebung an den Übergang einer Sache aus dem steuerlichen Nexus in den nichtgebundenen Verkehr anknüpft (vgl. BFH 57, 473 [489]). - BVerwG, 06.06.1958 - VII C 76.57
Auszug aus BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich in zwei Entscheidungen dieser Auffassung angeschlossen (vgl. BVerwGE 6, 247 [255] und die dort zitierte Literatur sowie Urt. vom 6. Juni 1958, VII C 76.57 - DGStZ 59, 72). - BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Zum Wesen der Verkehrsteuern gehört, daß sie an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder einen wirtschaftlichen Vorgang oder einen Verkehrsvorgang anknüpfen (vgl. BVerfGE 3, 407 [437]; BVerfGE 7, 244 [260]).
- BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13
Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 ; 16, 64 ) hatte Art. 105 Abs. 2 GG a.F. (1955) noch eine sehr weitgehende Gesetzgebungskompetenz der Länder entnommen.bb) Die Verbrauchsteuern stehen in Parallele zu den Aufwandsteuern (FG Hamburg…, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 K 270/11 -, juris, Rn. 255; Lang, in: DStJG, Bd. 15 [1993], Umweltschutz im Abgaben- und Steuerrecht, S. 115 ;… Englisch, in: Festschrift für Paul Kirchhof, Bd. 2, 2013, § 190 Rn. 10;… vgl. auch Schmölders, Zur Begriffsbestimmung der Verbrauchsteuern, 1955, S. 26), die ebenfalls auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abstellen; in der Absicht der Besteuerung privater Einkommensverwendung liegt das wesentliche Merkmal der Aufwandsteuern (BVerfGE 16, 64 ; 49, 343 ; 123, 1 ).
f) Schließlich setzen Verbrauchsteuern regelmäßig den Übergang des Verbrauchsgutes aus einem steuerlichen Nexus in den steuerlich nicht gebundenen allgemeinen Wirtschaftsverkehr voraus, ohne aber - wie die Verkehrsteuern - im Tatbestand beide Seiten, insbesondere beide Vertragspartner, zu erfassen (BVerfGE 16, 64 ; 98, 106 ).
Für diese alte Rechtslage vor dem Finanzreformgesetz vom 12. Mai 1969 hatte das Bundesverfassungsgericht ein Steuererfindungsrecht der Länder aus Art. 70 GG ausdrücklich anerkannt und sich damit bereits gegen die Vorstellung von einer abschließenden Natur der Finanzverfassung ausgesprochen (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 16, 64 ).
Die Aufzählung möglicher Steuerarten in Art. 105 Abs. 2 GG wurde gerade nicht als abschließend verstanden, die These von der Vollständigkeit des Steuerkataloges verworfen (vgl. BVerfGE 16, 64 ).
Dies widerspräche - wie dargelegt - nicht nur dem Willen des verfassungsändernden Gesetzgebers, der das "Steuererfindungsrecht" der Länder mit dem Finanzreformgesetz vom 12. Mai 1969 ausdrücklich bestätigt hat, sondern auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 ; 16, 64 ; 49, 343 ).
Eine Begrenzung des gesamten Steuerwesens auf die vom Verfassungsgeber vorgefundenen und in Art. 106 GG niedergelegten Steuerarten ist dem System der Finanzverfassung fremd (vgl. BVerfGE 16, 64 ).
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Verbrauchsteuern sind Warensteuern, die den Verbrauch vertretbarer, regelmäßig zum baldigen Verzehr oder kurzfristigen Verbrauch bestimmter Güter des ständigen Bedarfs belasten (…vgl. Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung BTDrucks 2/480, S. 107 Tz. 160; vgl. auch BVerfGE 16, 64 ). - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Maßgebend für den Charakter einer Steuer als Aufwandsteuer ist es also, daß die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden soll (BVerfGE 16, 64 [74], bestätigt in BVerfGE 49, 343 [354]).Wie in den Entscheidungen BVerfGE 16, 64 [74] und 49, 343 [354] angeführt, soll die Aufwandsteuer die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen.
Sie ruht nicht auf einer Sache oder einem Sachinbegriff (so BVerfGE 16, 64 [73] zur württembergischen Einwohnersteuer).
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
Die Übernachtungsteuer ist nicht gleichartig mit einer Bundessteuer, weil sie weder - wie die Umsatzsteuer - auf alle Aufwendungen gleichermaßen, sondern nur auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhoben wird, noch aus einer speziellen Steuerquelle schöpft, die der Bund bereits einer besonderen Besteuerung unterzogen hat - wie zum Beispiel die Kraftfahrzeugsteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG in Verbindung mit § 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz - KraftStG; zur sog. Einwohnersteuer als Aufwandsteuer nach früherem Recht vgl. BVerfGE 16, 64 ) oder die Sektsteuer (Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz - SchaumwZwStG; vgl. dazu BVerfGE 27, 375 ). - OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 97/17
Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime
Für die Steuer auf Zweitwohnungen ist höchstrichterlich geklärt, dass sie als Aufwandsteuer im Sinne von Art. 105 Abs. 2a GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf sichtbar wird (BVerfGE 16, 64; 49, 343; 65, 325). - BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
In dieser Absicht des Gesetzgebers liegt das wesentliche Merkmal des Begriffs der Aufwandsteuer (vgl. BVerfGE 16, 64 ; 49, 343 ; 65, 325 ).Eigentliches Steuergut ist gleichwohl der Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers, weil die Vergnügungsteuer darauf abzielt, die mit der Einkommensverwendung für das Vergnügen zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu belasten (vgl. BVerfGE 16, 64 ; 49, 343 ; 65, 325 zur Aufwandsteuer; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ).
- BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Aufwandsteuern sind Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (so BVerfGE 16, 64 [74] betr.Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zur württembergischen Einwohnersteuer (BVerfGE 16, 64 [74]) und zur schleswig-holsteinischen Wohnbauabgabe (BVerfGE 49, 343 [354]) bei der Prüfung, ob eine Aufwandsteuer vorliegt, darauf abgestellt, ob der steuerpflichtige Wohnrauminhaber bzw. Bauherr eigene Mittel aufgewendet habe.
Hierunter hat das Bundesverfassungsgericht den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern erfaßt, wobei als entscheidend angesehen wurde, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (vgl. BVerfGE 16, 64 [75]; 40, 56 [62 f.], ferner BVerwGE 45, 264 [268] und 45, 277 [282]).
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 64 [75 f.]) die württembergische Einwohnersteuer, die mit der Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum in einer Gemeinde insoweit der Zweitwohnungssteuer ähnelt und heute zu den örtlichen Aufwandsteuern im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG gerechnet wird (vgl. Bökelmann in DÖV 1973, 631; Haury in StuW 1979, 51 [56 f., 58]) als nicht gleichartig mit der Einkommensteuer bezeichnet.
Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 7. Mai 1963 (BVerfGE 16, 64 [73]) auch eine Gleichartigkeit der Einwohnersteuer mit der Grundsteuer verneint.
- BFH, 02.03.2011 - II R 23/10
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
Zu ihrem Wesen gehört, dass sie an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs, an einen rechtlichen oder wirtschaftlichen Akt, an die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder an einen wirtschaftlichen Vorgang oder einen Verkehrsvorgang anknüpft (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 7. Mai 1963 2 BvL 8/61, 2 BvL 10/61, BVerfGE 16, 64, 73, und in BStBl II 1999, 152). - BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
Die Verkehrsteuer knüpft an Akte oder Vorgänge des Rechtsverkehrs an (vgl. BVerfGE 7, 244 ; 16, 64 ). - BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
- BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99
Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit; …
- BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93
Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz
- BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
- FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11
Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG …
- BFH, 02.03.2011 - II R 64/08
Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten …
- BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvL 16/69
Ergänzungsabgabe
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
- BVerfG, 08.01.1999 - 1 BvL 14/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer ist …
- BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89
Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1019/15
Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das …
- BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1167/96
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem "Solidaritätszuschlag"
- FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11
Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung …
- FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94
Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten …
- BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in …
- BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88
Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig
- BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Vergnügungssteuer
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011
- BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 36.93
Kommunalabgaben - Schankerlaubnissteuer - Schnellrestaurant - Steuergerechtigkeit …
- BFH, 27.06.1973 - II R 179/71
Kraftfahrzeugsteuer - Zuordnung zu Verkehrsteuern - Abgrenzung zu …
- BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 43.00
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
- BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 72.90
Ausgestaltung der steuerrechtlichen Qualifizierung der Hundesteuer als …
- BFH, 26.06.1984 - VII R 79/83
Bestimmung des Begriffs der Verbrauchsteuer - Rechtmäßigkeit des § 103b …
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 2.73
Rechtmäßigkeit eines Vergnügungsteuerbescheides wegen stattfindender …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1231/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro.
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1233/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro
- FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1232/15
Vergnügungssteuer für Wettbüro
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 2067/14
Unzulässigkeit einer kommunalen Steuer auf Wettbüros, in denen Wettereignisse …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2018 - 2 LB 98/17
Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1027/14
Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und …
- OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1025/14
Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das …
- VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1026/14
Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und …
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 16.73
Zulässigkeit der Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer in Bayern
- VGH Hessen, 04.10.2018 - 5 C 295/18
- OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 98/11
Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung der …
- FG Baden-Württemberg, 01.02.2005 - 1 K 242/04
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Grunderwerbsteuer
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 52.72
Begriff der "entgeltlichen Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle" - …
- BVerwG, 16.12.1992 - 8 B 153.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- FG Hamburg, 08.06.1995 - VII 47/94
Streit um die Heranziehung einer Auszubildenden zur Entrichtung der …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.02.1989 - 3 L 39/89
Jagdsteuer; Eigenjagdbezirk; Jagdwert; Jagdrecht; Landwirtschaftlicher Betrieb; …
- BVerwG, 28.05.1982 - 8 B 76.82
Rechtsmittel
- VG Kassel, 09.05.2000 - 6 E 2687/99
Besteuerung von Jagdgebrauchshunden
- VGH Baden-Württemberg, 30.07.1992 - 2 S 753/92
Jagdsteuer: Klassifizierung als Aufwandsteuer; zu den Besteuerungsgrundlagen
- VG Kassel, 27.02.2001 - 6 E 1902/99
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1985 - 6 A 130/84
Anspruch auf Ermäßigung der Hundesteuer bei Haltung eines brauchbaren Jagdhundes; …
Rechtsprechung
EuGH, 27.02.1962 - 10/61 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Kommission EWG / Italien
EWG-VERTRAG ARTIKEL 12, 14 UND 19
1 . ZÖLLE - AUFHEBUNG DER ZÖLLE - ANGEWANDTE ZOLLSÄTZE IM SINNE DER ARTIKEL 12 UND 14 DES EWG-VERTRAGES - BEGRIFF - EU-Kommission
Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.
- Judicialis
Vertrag Art. 19; ; Vertrag Art. 12; ; Vertrag Art. 14; ; Vertrag Art. 234 Abs. 1
- rechtsportal.de
1. ZÖLLE - AUFHEBUNG DER ZÖLLE - ANGEWANDTE ZOLLSÄTZE IM SINNE DER ARTIKEL 12 UND 14 DES EWG-VERTRAGES - BEGRIFF
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1961 - 10/61
- EuGH, 27.02.1962 - 10/61
Wird zitiert von ... (40)
- EuG, 21.09.2005 - T-315/01
Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
186 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll durch diese Bestimmung im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts klargestellt werden, dass die Geltung des EG-Vertrags die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats, Rechte dritter Länder aus einer früheren Übereinkunft zu achten und seine entsprechenden Pflichten zu erfüllen, nicht berührt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1995 in der Rechtssache C-324/93, Evans Medical und Macfarlan Smith, Slg. 1995, I-563, Randnr. 27; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 3, vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-158/91, Levy, Slg. 1993, I-4287, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-124/95, Centro-Com, Slg. 1997, I-81, Randnr. 56). - EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême)
Die Begriffe "Rechte und Pflichten" in Art. 351 Abs. 1 AEUV beziehen sich daher, was die "Rechte" anbelangt, auf die Rechte von Drittstaaten und, was die "Pflichten" anbelangt, auf die Pflichten der Mitgliedstaaten (Urteile vom 27. Februar 1962, Kommission/Italien, 10/61, EU:C:1962:2, S. 22, …und vom 2. August 1993, Levy, C-158/91, EU:C:1993:332, Rn. 12). - EuG, 21.09.2005 - T-306/01
und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE …
236 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll durch diese Bestimmung im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts klargestellt werden, dass die Geltung des EG-Vertrags die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats, Rechte dritter Länder aus einer früheren Übereinkunft zu achten und seine entsprechenden Pflichten zu erfüllen, nicht berührt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1995 in der Rechtssache C-324/93, Evans Medical und Macfarlan Smith, Slg. 1995, I-563, Randnr. 27; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 3, vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-158/91, Levy, Slg. 1993, I-4287, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-124/95, Centro-Com, Slg. 1997, I-81, Randnr. 56).
- EuG, 10.07.1991 - T-76/89
Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen …
Die Gemeinschaft sei nämlich nicht Partei der Übereinkunft, und nach ständiger Rechtsprechung gehe "der EWG-Vertrag... auf den von ihm geregelten Gebieten den vor seinem Inkrafttreten zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünften vor" (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 3).Wie er in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnr. 25) entschieden hat, ist mit Artikel 234 EWG-Vertrag bezweckt, daß die Geltung des EWG-Vertrags weder der gebotenen Achtung der Rechte, die dritten Ländern aufgrund einer früher mit einem Mitgliedstaat geschlossenen Übereinkunft zustehen, noch der Einhaltung der sich aus der Übereinkunft ergebenden Verpflichtungen durch diesen Mitgliedstaat entgegensteht; ein Mitgliedstaat kann sich also im Rahmen seiner Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten nicht auf vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkünfte berufen, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen (siehe auch die Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, a. a. O., hier S. 23, und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).
Die Gemeinschaft sei nämlich nicht Partei der Übereinkunft, und nach ständiger Rechtsprechung gehe "der EWG-Vertrag... auf den von ihm geregelten Gebieten den vor seinem Inkrafttreten zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünften vor" (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 3).
Wie er in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnr. 25) entschieden hat, ist mit Artikel 234 EWG-Vertrag bezweckt, daß die Geltung des EWG-Vertrags weder der gebotenen Achtung der Rechte, die dritten Ländern aufgrund einer früher mit einem Mitgliedstaat geschlossenen Übereinkunft zustehen, noch der Einhaltung der sich aus der Übereinkunft ergebenden Verpflichtungen durch diesen Mitgliedstaat entgegensteht; ein Mitgliedstaat kann sich also im Rahmen seiner Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten nicht auf vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkünfte berufen, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen (siehe auch die Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, a. a. O., hier S. 23, und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).
- EuGH, 14.10.1980 - 812/79
Attorney General / Burgoa
Im vorliegenden Fall gehe es gerade um Rechte eines Drittlandes und um Pflichten eines Mitgliedstaats gegenüber diesem Land (vgl. Rechtssache 10/61, Kommission der EWG/Italien, Slg. 1962, 1).Artikel 234 EWG-Vertrag in der Auslegung, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 10/61 (Kommission/Italien, Slg. 1962, 1) gegeben habe, stelle lediglich passiv sicher, daß die Achtung der Rechte dritter Länder und die Einhaltung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus Übereinkünften, die vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossen worden seien, nicht behindert würden.
Zu Artikel 234 EWG-Vertrag trägt die Kommission vor, in einigen Fällen verweise diese Vorschrift lediglich auf den in Artikel 30 der Wiener Konvention über das Recht der Verträge niedergelegten Grundsatz des Völkerrechts, daß jeder Staat, der Partei eines Vertrages ist, die früher von ihm Drittländern gegenüber übernommenen Verpflichtungen selbst dann weiterhin einzuhalten habe, wenn diese den Verpflichtungen aus einem späteren Vertrag zuwiderlaufen (vgl. auch Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 1).
- EuG, 10.07.1991 - T-69/89
Radio Telefis Eireann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Die Gemeinschaft sei nämlich nicht Partei der Übereinkunft, und nach ständiger Rechtsprechung gehe "der EWG -Vertrag... auf den von ihm geregelten Gebieten den vor seinem Inkrafttreten zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünften vor" (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 3).Wie er in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnr. 25) entschieden hat, ist mit Artikel 234 EWG-Vertrag bezweckt, daß die Geltung des EWG-Vertrags weder der gebotenen Achtung der Rechte, die dritten Ländern aufgrund einer früher mit einem Mitgliedstaat geschlossenen Übereinkunft zustehen, noch der Einhaltung der sich aus der Übereinkunft ergebenden Verpflichtungen durch diesen Mitgliedstaat entgegensteht; ein Mitgliedstaat kann sich also im Rahmen seiner Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten nicht auf vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkünfte berufen, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen (siehe auch die Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, a. a. O., hier S. 23, und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) - …
88 Vgl. u. a. Urteile vom 27. Februar 1962, Kommission/Italien (10/61, EU:C:1962:2, S. 23), und vom 27. September 1988, Matteucci (…235/87, EU:C:1988:460, Rn. 21).91 Urteil vom 27. Februar 1962, Kommission/Italien (10/61, EU:C:1962:2, S. 23).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.1994 - C-324/93
The Queen gegen Secretary of State for Home Department, ex parte Evans Medical …
(18) ° Urteil vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61 (Kommission/Italien, Slg. 1962, 1, 22 f.); Urteil vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79 (Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).(22) ° Urteil vom 27. Februar 1962, a. a. O. (Fußnote 18), S. 23.
(45) ° Urteil vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 22).
- EuGH, 02.07.1996 - C-473/93
Kommission / Luxemburg
40 Artikel 234 Absatz 1 EG-Vertrag erlaubt es den Mitgliedstaaten, ihre Verpflichtungen aus vor dem EWG-Vertrag geschlossenen internationalen Übereinkünften gegenüber Drittstaaten einzuhalten, ermächtigt sie jedoch nicht, Rechte aus solchen Übereinkünften in den innergemeinschaftlichen Beziehungen geltend zu machen (vgl. insbesondere Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 1, und vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-158/91, Levy, Slg. 1993, I-4287, Randnr. 12). - EuGH, 20.03.1985 - 41/83
Italien / Kommission
Nach dem Urteil vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61 (Italien/Kommission, Slg. 1962, 1) verzichteten jedoch die Mitgliedstaaten kraft Artikel 234 EWG-Vertrag auf alle gemeinschaftsrechtswidrigen Rechte, die aus einem älteren Vertrag folgten. - EuG, 10.07.1991 - T-70/89
British Broadcasting Corporation und BBC Enterprises Ltd gegen Kommission der …
- EuGH, 27.09.1988 - 235/87
Matteucci / Communauté française de Belgium
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1985 - 209/84
Strafverfahren gegen Lucas Asjes und andere, Andrew Gray und andere, Andrew Gray …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1994 - C-241/91
Radio Telefis Eireann (RTE) und Independent Television Publications Ltd (ITP) …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-147/97
Deutsche Post
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04
i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1980 - 812/79
Attorney General gegen Juan C. Burgoa. - Fischerei: Rechte der Drittländer.
- EuGH, 02.08.1993 - C-158/91
Ministère public und Direction du travail und de l'emploi / Levy
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-284/05
DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS SECHS …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20
PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-372/05
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-239/06
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-461/05
Kommission / Dänemark
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-387/05
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-294/05
Kommission / Schweden
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-409/05
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-475/93
Jean-Louis Thévenon und Stadt Speyer - Sozialamt gegen Landesversicherungsanstalt …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-221/89
The Queen gegen Secretary of State for Transport, ex parte Factortame Ltd und …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2000 - C-448/98
Guimont
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
Strafverfahren gegen Maurice Donald Henn und John Frederick Ernest Darby.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1997 - C-27/96
Danisco Sugar AB gegen Allmänna ombudet. - Beitritt des Königreichs Schweden - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1996 - C-124/95
The Queen, ex parte Centro-Com Srl gegen HM Treasury und Bank of England. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.1999 - C-62/98
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 266/81
Società Italiana per l'Oleodotto Transalpino (SIOT) gegen Ministero delle …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992 - C-189/91
Petra Kirsammer-Hack gegen Nurhan Sidal. - Nationale Kündigungsschutzregelung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1980 - 55/80
Musik-Vertrieb membran GmbH und K-tel International gegen GEMA - Gesellschaft für …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1972 - 21/72
International Fruit Company NV und andere gegen Produktschap voor Groenten en …
- BFH, 02.12.1986 - VII R 54/83
Bestimmung der Tarifstelle innerhalb einer Tarifnummer - Einfuhr von Sendungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-158/91
Strafverfahren gegen Jean-Claude Levy. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen …
- BGH, 21.10.1971 - III ZR 168/69
Umfang der Prüfungspflicht eines Zollbeamten bei der Einfuhr von Waren - …
Rechtsprechung
BFH, 10.10.1963 - V 10/61 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1961 - 10/61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1961 - 10/61
- EuGH, 27.02.1962 - 10/61
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) - …
73 Ebenso Schlussanträge des Generalanwalts Lagrange in der Rechtssache Kommission/Italien (10/61, nicht veröffentlicht, EU:C:1961:26, S. 17).