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   LG Bielefeld, 09.06.2017 - 100 StVK 1905/17   

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LG Bielefeld, 09.06.2017 - 100 StVK 1905/17 (https://dejure.org/2017,29223)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09.06.2017 - 100 StVK 1905/17 (https://dejure.org/2017,29223)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 09. Juni 2017 - 100 StVK 1905/17 (https://dejure.org/2017,29223)
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  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Mandant unter Betreuung, dann gibt es einen Pflichtverteidiger

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 2 Ws 75/11

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 5,-

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.06.2017 - 100 StVK 1905/17
    Dies gilt auch bei nachträglicher Ratenzahlungsbewilligung durch die Vollstreckungsbehörde (§ 459 a Abs. 1 und 2 StPO), Die entsprechenden Vorschriften verfolgen dabei den Zweck, die wirtschaftliche Existenz des Verurteilten nicht zu gefährden, seine Resozialisierungsbereitschaft zu fördern und die Anordnung kurzer Ersatzfreiheitsstrafen nach § 459 e StPO zu vermeiden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Strafsenat. Beschluss vom 11.08.2011, 2 Ws 75/11).

    Zwar ist bei der Gewährung von Zahlungserleichterungen darauf Bedacht zu nehmen, dass die Strafe durch den Täter noch als spürbares Übel erlebt wird (vgl. BGHSt 13.356, 357, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Strafsenat. Beschluss vom 11.08.2011, 2 Ws 75/11; Fischer, § 42 Rdn. 10) und der Ratenzahlungszeitraum nicht derart weit in die Zukunft zu erstrecken, dass der Zusammenhang mit der Tat in strafzweckwidriger Weise für den Täter nicht mehr vor Augen steht (vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung. 4. Aufl., Rdn. 94).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 3 Ws 71/99
    Auszug aus LG Bielefeld, 09.06.2017 - 100 StVK 1905/17
    Eine gesetzliche Grenze für den Ratenzahlungszeitraum besteht aber gerade nicht, insbesondere ergibt sich die in Bezug genommene Begrenzung auf einen Vollstreckungszeitraum von zwei Jahren nicht aus § 2 Abs. 1 StVollstrO (Fischer § 42 Rdn. 10 m.w.N.: OLG Düsseldorf Beschluss v. 09.02.1999, 3 Ws 71/99; LG Berlin Beschluss v. 05 04.2004, 505 Qs 37/04).
  • LG Berlin, 05.04.2004 - 505 Qs 37/04

    Zeitliche Begrenzung der Bewilligung von Zahlungserleichterungen bei Verurteilung

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.06.2017 - 100 StVK 1905/17
    Eine gesetzliche Grenze für den Ratenzahlungszeitraum besteht aber gerade nicht, insbesondere ergibt sich die in Bezug genommene Begrenzung auf einen Vollstreckungszeitraum von zwei Jahren nicht aus § 2 Abs. 1 StVollstrO (Fischer § 42 Rdn. 10 m.w.N.: OLG Düsseldorf Beschluss v. 09.02.1999, 3 Ws 71/99; LG Berlin Beschluss v. 05 04.2004, 505 Qs 37/04).
  • OLG Stuttgart, 27.04.1993 - 3 Ws 48/93

    Zahlungserleichterungen; Auswahlermessen; Zumutbarkeit der Geldstrafenzahlung;

    Auszug aus LG Bielefeld, 09.06.2017 - 100 StVK 1905/17
    Liegen die Voraussetzungen von § 42 StGB vor, so muss nach Rechtskraft die Vollstreckungsbehörde Zahlungserleichterung ohne einen eigenen Ermessensspielraum gewähren (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 475, Fischer 42 Rdn. 9).
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