Rechtsprechung
AG Nürnberg, 14.10.2015 - 101 F 239/15 |
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 14.10.2015 - 101 F 239/15
- AG Nürnberg, 05.04.2016 - 101 F 5017/15
- OLG Nürnberg, 29.06.2016 - 7 UF 625/16
Wird zitiert von ...
- OLG Nürnberg, 29.06.2016 - 7 UF 625/16
Streit um alleiniges Sorgerecht zwischen drogenabhängigen Eltern
In Ergänzung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 14.10.2015, Az. 101 F 239/15, wird der Beteiligten W... O... M... die gesamte elterliche Sorge für das Kind M... O... J... H..., geboren am ..., zur alleinigen Ausübung übertragen.Mit Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 20.1.2015 beantragte die Antragstellerin bei dem Amtsgericht - Familiengericht - Nürnberg, Az. 101 F 239/15, ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht für M... zu übertragen.
Gegenstand der Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg mit Beschluss vom 14.10.2015, Az. 101 F 239/15, war jedoch ausschließlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind M.
Die Anwendung der dargestellten Grundsätze erfordert es, die gemeinsame elterliche Sorge für M... H... in Ergänzung zu der Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg mit Beschluss vom 14.9.2015, Az. 101 F 239/15, insgesamt aufzuheben und die elterliche Sorge insgesamt der Mutter zu übertragen.
Dass es den Eltern an der notwendigen Kommunikationsbereitschaft bzw. -fähigkeit fehlt, wird auch durch die Berichte des Jugendamtes Nürnberg und schließlich durch die überzeugenden Feststellungen der Sachverständigen R... in dem Gutachten vom 24.8.2015, welches im Verfahren des Amtsgerichts Nürnberg, Az.: 101 F 239/15, eingeholt wurde, untermauert.