Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1984

Rechtsprechung
   EuGH, 17.05.1984 - 101/83   

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https://dejure.org/1984,1536
EuGH, 17.05.1984 - 101/83 (https://dejure.org/1984,1536)
EuGH, Entscheidung vom 17.05.1984 - 101/83 (https://dejure.org/1984,1536)
EuGH, Entscheidung vom 17. Mai 1984 - 101/83 (https://dejure.org/1984,1536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Brusse

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN - BESTIMMUNG IM WEGE DER VEREINBARUNG ZWISCHEN ZWEI MITGLIEDSTAATEN - RÜCKWIRKUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Brusse

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit für Entscheidungen über Vereinbarungen zwischen Mitgliedsstaaten; Vereinbarung der Geltung von Rechtsvorschriften anderer Mitgliedsstaaten für Arbeitnehmer; Zulässigkeit von Vereinbarungen mit Rückwirkung; Ermessensspielraum der Mitgliedsstaaten beim ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung 1408/71 Art. 17; ; Verordnung 1408/71 Art. 13 Abs. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANWENDBARE RECHTSVORSCHRIFTEN - BESTIMMUNG IM WEGE DER VEREINBARUNG ZWISCHEN ZWEI MITGLIEDSTAATEN - RÜCKWIRKUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltendes System der Sozialen Sicherheit für Wanderarbeitnehmer; Anspruch auf Gewährung von Familienleistungen ; Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats für Regelungen der Sozialversicherung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Vereinbarungen nach Artikel 17 der Verordnung Nr. 1408/71.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.09.1982 - 276/81

    Kuijpers

    Auszug aus EuGH, 17.05.1984 - 101/83
    Der Raad van Arbeid weist darauf hin, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81 (Kuijpers, Slg. 1982, 3027) festgestellt habe, daß die Bestimmungen des Titels II der Verordnung Nrn. 3 und 1408/71 bezweckten, daß die Betroffenen gemäß den in den Bestimmungen dieses Titels niedergelegten Kriterien dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterlägen, so daß vermieden werde, daß gleichzeitig verschiedene nationale Regelungen anzuwenden seien.

    Da es sich um eine Ausnahmebestimmung zu den allgemeinen und besonderen Vorschriften der Artikel 13 bis 16 handele, deren Funktion der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. November 1982 in der Rechtssache 276/81 (Kuijpers, a. a. O) verdeutlicht habe, sei von der Natur dieser allgemeinen und besonderen Vorschriften auszugehen.

    1 4 "Wie der Gerichtshof unlängst entschieden hat (Urteil vom 23.9. 1982 in der Rechtssache 276/81, Sociale Verzekeringsbank/Kuijpers, Slg. 1982, 3027) "bezwecken" die Bestimmungen des Titels II des Verordnung Nr. 1408/71, die festlegen, welche Rechtsvorschriften auf Arbeitnehmer, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, anwendbar sind, "daß die Betroffenen dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, so daß die Kumulierung anwendbarer nationaler Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten die sich daraus ergeben können, vermieden werden".

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 19/16 R

    Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur

    Mithin steht den Mitgliedstaaten insoweit ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum zu, der ausschließlich durch das Interesse des Arbeitnehmers begrenzt ist (EuGH vom 17.5.1984 - Rs 101/83 - Brusse, Slg 1984, 2223, RdNr 25, spricht insoweit von einem "Ermessensspielraum"; vgl auch BSG vom 8.10.1981 - 7 RAr 30/80 - BSGE 52, 210, 217 f = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3 S 15 f) .
  • EuGH, 30.03.2000 - C-178/97

    Banks u.a.

    Im übrigen ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß die E-101-BescheinigungRückwirkung entfalten kann, als er entschieden hat, daß die den Mitgliedstaatendurch Artikel 17 der Verordnung Nr. 1408/71 eröffnete Möglichkeit, dieAnwendung anderer Rechtsvorschriften als der in den Artikeln 13 bis 16bezeichneten zugunsten eines Arbeitnehmers zu vereinbaren, auch für bereitsabgelaufene Zeiträume gilt (Urteile vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 101/83,Brusse, Slg. 1984, 2223, Randnrn.
  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2020 - 4 K 77/19

    Anwendung der Wohnsitzfiktion bei gemeinsamen Wohnsitz beider Elternteile im

    Dem stehe das EuGH-Urteil vom 17. Mai 1984 101/83 (Slg. 1984, 2223 Rz. 29 f.) nicht entgegen, da der Anspruch auf Familienleistungen aufgrund der Kindergeldgewährung nach dem BKGG nicht entzogen werde.

    Durch die Wohnsitzfiktion soll der (vorrangig) Kindergeldberechtigte einen echten Anspruch auf Gewährung von Kindergeld nach den nationalen Rechtsvorschriften erhalten, der nicht durch ein im nationalen Recht enthaltenes Wohnsitzerfordernis entzogen werden darf (EuGH-Urteil vom 17. Mai 1984 101/83, Slg. 1984, 2223 Rz. 29 f.).

    Der EuGH hat daher für diese Fallkonstellation, die sich mit dem Sachverhalt des vorliegenden Verfahrens deckt, angenommen, dass der Kindergeldanspruch nicht durch das inländische Wohnsitzerfordernis ausgeschlossen wird (EuGH-Urteil vom 17. Mai 1984 101/83, Slg. 1984, 2223 Rz. 32; zum Sachverhalt vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 15. März 1984 101/83, Slg. 1984, 2242).

  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 61/00

    Kindergeld; Familienleistung i.S.d. EWGV 1408/71

    Sie bilden nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ein geschlossenes System von Kollisionsnormen und bezwecken, dass die Betroffenen (zu einem bestimmten Zeitpunkt) nur dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, so dass die Kumulierung anwendbarer Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden (vgl. EuGH-Urteile vom 17. Mai 1984 Rs. 101/83, EuGHE 1984, 2223, Randnr. 14; vom 12. Juni 1986 Rs. 302/84, EuGHE 1986, 1821, Randnr. 19; vom 10. Juli 1986 Rs. 60/85, EuGHE 1986, 2365, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-72/14

    X - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Anwendbare Rechtsvorschriften -

    6 - Vgl. u. a. Urteile Torrekens (28/68, EU:C:1969:17, Rn. 6) und Brusse (101/83, EU:C:1984:187, Rn. 11).

    22 - Im Urteil Brusse (101/83, EU:C:1984:187) hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Arbeitnehmer Ansprüche nach der Verordnung Nr. 1408/71 im Hinblick auf eine nach deren Art. 17 geschlossene bilaterale Vereinbarung hatte.

  • EuGH, 11.06.1998 - C-275/96

    Kuusijärvi

    Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 101/83 (Brusse, Slg. 1984, 2223, Randnr. 30) festgestellt hat, begründet dieser Artikel zugunsten des Arbeitnehmers, der den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats als desjenigen unterliegt, in dessen Gebiet seine Familienangehörigen wohnen, einen echten Anspruch auf Gewährung von Familienleistungen nach den anwendbaren Rechtsvorschriften, der nicht durch die Anwendung einer in diesen Rechtsvorschriften enthaltenen Klausel entzogen werden darf, nach der Familienleistungen nur an Personen gezahlt werden, die im Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats wohnen.
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 97/01

    Kindergeld; Familienleistung i.S.d. EWGV 1408/71

    Sie bilden nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH ein geschlossenes System von Kollisionsnormen und bezwecken, dass die Betroffenen (zu einem bestimmten Zeitpunkt) nur dem System der sozialen Sicherheit eines einzigen Mitgliedstaats unterliegen, so dass die Kumulierung anwendbarer Rechtsvorschriften und die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben können, vermieden werden (vgl. EuGH-Urteile vom 17. Mai 1984 Rs. 101/83, EuGHE 1984, 2223, Randnr. 14; vom 12. Juni 1986 Rs. 302/84, EuGHE 1986, 1821, Randnr. 19; vom 10. Juli 1986 Rs. 60/85, EuGHE 1986, 2365, Randnr. 12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2016 - L 1 KR 82/14

    Verwaltungsakt - Ausnahmevereinbarung

    Denn Art. 17 gewährt den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen weiten Ermessensspielraum in der Frage, ob sie eine Ausnahmevereinbarung der in der Vorschrift genannten Art abschließen wollen oder nicht (EuGH v. 17. Mai 1984 - Rs 101/83 - Rn 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-454/93

    Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening gegen Joop van Gestel.

    Hierzu hat der Gerichtshof im Urteil Brasse vom 17. Mai 1984 ausgeführt: "In der Tat könnte die ausnahmslose Anwendung des in Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a aufgestellten Grundsatzes in bestimmten Sonderfällen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber und die Sozialversicherungseinrichtungen zur Schaffung statt zur Vermeidung administrativer Schwierigkeiten führen, die Verzögerungen bei der Übersendung der den Arbeitnehmer betreffenden Unterlagen und damit eine Beeinträchtigung der Freizügigkeit bewirken würden." ( 6 ).

    ( 6 ) Rechtssache 101/83 (Brasse, Slg. 1984, 2223, Randnr. 16).

  • EuGH, 28.11.1991 - C-198/90

    Kommission / Niederlande

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. die Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 275/81, Koks, Slg. 1982, 3013, und vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 101/83, Brusse, Slg. 1984, 2223, sowie das Urteil vom 3. Mai 1990 in der Rechtssache Kits van Heijningen) habe der Arbeitnehmer, der unter die Rechtsvorschriften seines Beschäftigungslandes falle, einen wohlerworbenen Anspruch auf Kinderzuschlag gemäß den in diesen Vorschriften aufgestellten Voraussetzungen.

    Das ergebe sich im übrigen aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 101/83 (Brusse, Slg. 1984, 2223, Randnr. 31).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 KR 2365/09
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 18/91

    Kindergeld - Beamter eines anderen EG-Mitgliedstaates

  • EuGH, 04.10.2012 - C-115/11

    Format Urzadzenia i Montaze Przemyslowe - Soziale Sicherheit - Bestimmung der

  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 70/99

    Kindergeld; in Deutschland tätiger griechischer Staatsbürger

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-333/00

    Maaheimo

  • FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 926/05

    Bewilligung von Kindergeld eines in Griechenland sozialversicherten

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2002 - C-333/00

    Maaheimo

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-4/95

    Fritz Stöber (C-4/95) und José Manuel Piosa Pereira (C-5/95) gegen Bundesanstalt

  • EuGH, 29.06.1995 - C-454/93

    Rijksdienst voor Arbeidsvoorziening / Van Gestel

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-189/14

    Chain

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.1990 - C-2/89

    Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen M. G. J. Kits van Heijningen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1984 - 191/83

    F. A. Salzano gegen Bundesanstalt für Arbeit - Kindergeldkasse. - Soziale

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