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   AG Halle/Saale, 08.02.2010 - 103 II 3103/09   

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https://dejure.org/2010,16643
AG Halle/Saale, 08.02.2010 - 103 II 3103/09 (https://dejure.org/2010,16643)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 08.02.2010 - 103 II 3103/09 (https://dejure.org/2010,16643)
AG Halle/Saale, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 103 II 3103/09 (https://dejure.org/2010,16643)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Rechtspfleger bestimmt (doch) nicht über das Wann und Wie der anwaltlichen Tätigkeit

  • rechtspflegerforum.de (Auszüge)
  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch in Beratungshilfesachen darf Anwalt erforderliche Kopien abrechnen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.02.2010 - 103 II 3103/09
    Unter dem Gesichtspunkt der Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten sind auch bei der Beratungshilfe grundsätzlich Kopierkosten zu ersetzen (vergleiche BVerfG, 14. Oktober 2008, 1 BvR 2310/06, NJW 2009, 209 und BVerfG, 11. Mai 2009, 1 BvR 1517/08, NJW 2009, 1811) (Rn.2).

    Hierdurch würde die Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten im außergerichtlichen Bereich (siehe hierzu die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008, Az. 1 BvR 2310/06, und vom 11. Mai 2009, Az. 1 BvR 1517/09, beide zitiert nach juris) entgegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr gewährleistet.

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus AG Halle/Saale, 08.02.2010 - 103 II 3103/09
    Unter dem Gesichtspunkt der Rechtswahrnehmungsgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten sind auch bei der Beratungshilfe grundsätzlich Kopierkosten zu ersetzen (vergleiche BVerfG, 14. Oktober 2008, 1 BvR 2310/06, NJW 2009, 209 und BVerfG, 11. Mai 2009, 1 BvR 1517/08, NJW 2009, 1811) (Rn.2).
  • AG Riesa, 27.06.2012 - 2 UR II 885/10

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erstattung der von ihm gefertigten Kopien aus

    Verdeutlicht wird dieses Dilemma, an folgendem Beispiel: Würde die aktenführende Stelle dem Rechtsanwalt Akteneinsicht von drei Tagen gewähren, befände sich der Mandant jedoch im Urlaub, im Krankenhaus oder wäre er aus anderen Gründen nicht erreichbar, wäre eine spätere Beratung nur noch auf Grund von Notizen möglich (vgl. AG Halle, Beschluss vom 08.02.2010 AZ. 103 II 3103/09-juris.).

    Letztlich darf auch nicht verkannt werden, dass der Rechtsanwalt gemäß § 1 BRAO ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, und es aus diesem Grund nicht Sache der aktenführenden Stelle sein darf, dem Rechtsanwalt durch Bemessung der Akteneinsichtsfrist die Terminierung der rechtsanwaltlichen Geschäfte zu determinieren (vgl. AG Halle, Beschluss vom 08.02.2010 AZ. 103 II 3103/09-juris.).

  • AG Riesa, 27.06.2012 - 2 UR II 00885110

    Beratungshilfe, Auslagen

    Verdeutlicht wird dieses Dilemma, an folgendem Beispiel: Würde die aktenführende Stelle dem Rechtsanwalt Akteneinsicht von drei Tagen gewähren, befände sich der Mandant jedoch im Urlaub, im Krankenhaus oder wäre er aus anderen Gründen nicht erreichbar, wäre eine spätere Beratung nur noch auf Grund von Notizen möglich (vgl. AG Halle, Beschluss vom 08.02.2010 AZ. 103 II 3103/09-juris.).

    Letztlich darf auch nicht verkannt werden, dass der Rechtsanwalt gemäß § 1 BRAO ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, und es aus diesem Grund nicht Sache der aktenführenden Stelle sein darf, dem Rechtsanwalt durch Bemessung der Akteneinsichtsfrist die Terminierung der rechtsanwaltlichen Geschäfte zu determinieren (vgl. AG Halle, Beschluss vom 08.02.2010 AZ. 103 II 3103/09-juris.).

  • AG Bonn, 05.12.2016 - 94 II 1382/16

    Erstattungsfähigkeit der Kopierkosten

    Am 09.11.2016 legte der Erinnerungsführer gegen die Entscheidung der Kostenbeamtin Erinnerung und Dienstaufsichtsbeschwerde mit der Begründung ein, dass nach einem Beschluss des Amtsgerichts Halle vom 08.02.2010, 103 II 3103/09 die Kopierkosten nicht hätten abgesetzt werden dürfen.

    Die von dem Erinnerungsführer in Bezug genommene Entscheidung des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 08.02.2010, 103 II 3103/09, betraf eine andere Fallgestaltung.

  • AG Halle/Saale, 31.05.2013 - 103 II 972/13

    Kosten des Beratungshilfeanwalts: Glaubhaftmachung von Kopierkosten

    Zwar sind Kopierkosten grundsätzlich erstattungsfähig (Beschluss des Gerichts vom 8. Februar 2010, Az. 103 II 3103/09, veröffentlicht bei juris).
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