Rechtsprechung
AG Halle/Saale, 28.03.2012 - 103 II 6366/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Beratungshilfe für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Erfordernis vorheriger schriftlicher Eigenbemühungen zur Problemlösung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Beratungshilfe für Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Halle/Saale, 22.08.2011 - 103 II 1513/11
Beratungshilfe: Mutwillige Wahrnehmung der Rechte
Auszug aus AG Halle/Saale, 28.03.2012 - 103 II 6366/11
Allerdings greift die Rechtsprechung des Gerichts, dass von Mutwillen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG auszugehen ist, wenn für einen Selbstzahler selbst im Falle seines Erfolges seine Anwaltskosten höher wären als sein finanzieller Erfolg, weil in einem solchen Fall eine vernünftige Person, die ihre Anwaltskosten selbst tragen muss, keinen Rechtsanwalt beauftragen würde (Beschluss des Gerichts vom 22. August 2011, Az. 103 II 1513/11, veröffentlicht bei juris), nicht. - AG Halle/Saale, 04.02.2011 - 103 II 4313/10
Beratungshilfe: Erfordernis vorheriger schriftlicher Eigenbemühungen zur …
Auszug aus AG Halle/Saale, 28.03.2012 - 103 II 6366/11
Im Ansatz zutreffend geht allerdings der Rechtspfleger davon aus, dass der Rechtssuchende im Regelfall zunächst schriftliche Eigenbemühungen entfalten muss, bevor feststeht, ob bei ihm ein Rechtsproblem vorliegt, welches Beratungsbedarf begründet (Beschluss des Gerichts vom 4. Februar 2011, Az. 103 II 4313/10, veröffentlicht bei juris).
- AG Halle/Saale, 19.11.2012 - 103 II 107/12
Beratungshilfe bei Mietmängeln
Für Schadensersatzansprüche hat das Gericht schon mit Beschluss vom 28. März 2012 (Az. 103 II 6366/11, veröffentlicht bei juris) entschieden, dass die Prüfung der Frage, ob und in welchem Umfang ein durchsetzbarer Anspruch besteht, jedenfalls bei nicht ganz einfacher Sach- und Rechtslage nicht durch Eigenbemühungen zu erledigen ist. - AG Halle/Saale, 30.03.2012 - 103 II 6632/10
Beratungshilfe: Beratungbedarf des Geschädigten nach Verkehrsunfall
Mit Beschluss vom 28. März 2012 (Az. 103 II 6366/11) hat das Gericht bereits entschieden, dass für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht im gleichen Umfang Eigenbemühungen zu verlangen sind wie bei der Abwehr von Ansprüchen, die gegen den Rechtssuchenden gestellt werden.