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   LG Berlin, 14.09.2010 - 103 O 43/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11238
LG Berlin, 14.09.2010 - 103 O 43/10 (https://dejure.org/2010,11238)
LG Berlin, Entscheidung vom 14.09.2010 - 103 O 43/10 (https://dejure.org/2010,11238)
LG Berlin, Entscheidung vom 14. September 2010 - 103 O 43/10 (https://dejure.org/2010,11238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nicht abzubrechende Werbung bei Browserspielen wettbewerbswidrig / Unzulässigkeit von sog. Interstitials

  • openjur.de

    §§ 7 Abs. 1 Satz 1, 4 Nr. 3 UWG
    Zur Wettbewerbswidrigkeit von Werbung in Browser-Spielen; Interstitials

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Unzumutbare Belästigung durch Werbebanner im Internet

Kurzfassungen/Presse (12)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung durch Interstitials in kostenlosen Browserspielen - Nutzer muss die Möglichkeit haben, Werbung abzubrechen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schleichwerbung auf Kinderspielseiten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit von Interstitials

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzumutbare Belästigung durch Werbebanner im Internet

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Verbraucherschützer bemängeln Kinderspielportale

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbebanner bei kostenlosen Browserspielen muss ausschaltbar sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Unzumutbare Belästigung durch Werbebanner im Internet

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Interstitials in Browsergames können wettbewerbswidrig sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Online-Werbung: nicht Wegzuklickendes kann unzumutbare Belästigung sein

  • aid24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbebanner auf Online-Spiele Webseite muss für Kinder nach dem Wettbewerbsrecht erkennbar sein!

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Werbeeinblendungen bei kostenlosen Browsergames

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    20 Sekunden "Zwangswerbung" im Internet stellt unzumutbare Belästigung dar - Eingeblendete Banner müssen eindeutig als Werbung erkennbar sein

Besprechungen u.ä. (3)

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    User muss bei kostenlosen Browserspielen Werbung ausschalten können

  • werbeansprache.de (Kurzanmerkung)

    Werbung bei kostenlosem Onlinespiel kann unzumutbare Belästigung darstellen

  • spielerecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Werbung in Browsergames

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 848 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 332
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 15.01.2019 - 3 U 724/18

    Kein Unterlassungsanspruch gegen Werbeanzeigen im Posteingang eines kostenlosen

    Außerdem stellt das Wegklicken ein relativ einfaches Mittel dar, um die Belästigung zu beheben (LG Berlin, Urteil vom 14. September 2010 - 103 O 43/10, Rn. 41).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 132/12

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbung in einem Spieleportal für Kinder

    Eine Verschleierung des Werbecharakters liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild der geschäftlichen Handlung so gestaltet wird, dass die Verbraucher den geschäftlichen Charakter nicht klar und eindeutig erkennen (vgl. LG Berlin GRUR-RR 2011, 332 [333]; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 4 Rn. 3.11).

    Angesichts dessen ist nicht sichergestellt, dass der von der auffälligen grafischen Gestaltung der Bannerwerbung angezogene kindliche Nutzer die textliche Kennzeichnung als Werbung wahrnimmt, bevor er das Werbebanner anklickt und weitere Informationen über das beworbene Produkt- oder Dienstleistungsangebot erhält (vgl. LG Berlin GRUR-RR 2011, 332 [333]; vom 23.03.2012 - 96 O 126/11 -, BeckRS 2012, 17274; im Ergebnis auch OLG Frankfurt a.a.O.).

    Im Hinblick darauf muss sich die Beklagte nicht entgegenhalten lassen, sie könne Werbeeinnahmen auch über die für Werbekunden im Verhältnis zu Interstitials weniger attraktiven Werbebanner erzielen (vgl. Rauda GRUR-RR 211, 334, 335; a. A. LG Berlin GRUR-RR 2011, 332 [334]).

    Die Zulässigkeit der Bannerwerbung beurteilt sich - ebenso wie in dem vom Landgericht Berlin (GRUR-RR 2011, 332) zu beurteilenden Fall und in dem dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.05.2011 - 315 O 121/10 - zu Grunde liegenden abweichenden Fall, der eine durch einen senkrechten Strich vom Spieleangebot abgetrennte Bannerwerbung im rechten Webseitenbereich zum Gegenstand hatte - unter Heranziehung allgemeiner Rechtsgrundsätze nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und den individuellen Besonderheiten der streitgegenständlichen Werbungen.

  • LG Berlin, 23.03.2012 - 96 O 126/11

    Verschleierte Werbung gegenüber Minderjährigen

    Allein die in Relation zur übrigen Gestaltung der Seite klein gedruckte Angabe "Anzeige" oder "Werbung" am oberen oder unteren Bildrand ist nicht ausreichend, um dieser Gefahr entgegen zu wirken (vgl. OLG Frankfurt B.a.O.; LG Berlin. GRUR-RR 2011, 332 ff).
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