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   AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13   

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https://dejure.org/2014,15785
AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13 (https://dejure.org/2014,15785)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 09.05.2014 - 104 C 3274/13 (https://dejure.org/2014,15785)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - 104 C 3274/13 (https://dejure.org/2014,15785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Wirkungen eines Abrechnungsschreibens des Haftpflichtversicherers bei Kürzung der Mietwagenkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel i.R.d. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Schätzung nach Schwacke (seit 2008 werden auch Internetangebote berücksichtigt) -> Verweis auf... | EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mietwagendauer; Haftungsreduzierung/Versicherung; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schädiger muss beim Mietwagenkostenersatz auch Vollkaskoversicherung zahlen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
    Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (std. Rechtsprechung. vgl. z.B. BGH NJW 07, 2916 und BGH NJW 08, 1519f).

    Bei der gemäß § 287 ZPO vorzunehmenden Ermittlung des Mietpreises, der dem Wirtschaftlichkeitsgebot (noch) entspricht, kann das Gericht auf den sog. Modus im Schwacke-Automietpreisspiegel zurückgreifen, der hierfür eine zuverlässige Schätzgrundlage darstellt (vgl. dazu auch BGH NJW 07, 2916; BGH NJW 08, 1519), und der in den Erhebungen ab 2008 den Kriterienkatalog noch einmal erweitert hat und insbesondere auch Internettarife berücksichtigt (vgl. auch BGH vom 19.1.2010 -VI ZR 112/09 - z.B. in NZV 2010, 239 ff).

  • BGH, 26.06.2007 - VI ZR 163/06

    Erstattung von Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif bei Beschaffung eines

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
    Das bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis als zur Herstellung objektiv erforderlich ersetzt verlangen kann (std. Rechtsprechung. vgl. z.B. BGH NJW 07, 2916 und BGH NJW 08, 1519f).

    Bei der gemäß § 287 ZPO vorzunehmenden Ermittlung des Mietpreises, der dem Wirtschaftlichkeitsgebot (noch) entspricht, kann das Gericht auf den sog. Modus im Schwacke-Automietpreisspiegel zurückgreifen, der hierfür eine zuverlässige Schätzgrundlage darstellt (vgl. dazu auch BGH NJW 07, 2916; BGH NJW 08, 1519), und der in den Erhebungen ab 2008 den Kriterienkatalog noch einmal erweitert hat und insbesondere auch Internettarife berücksichtigt (vgl. auch BGH vom 19.1.2010 -VI ZR 112/09 - z.B. in NZV 2010, 239 ff).

  • AG Norderstedt, 04.11.2011 - 46 C 103/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall - Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
    Die Klägerin hat darüberhinaus einen Anspruch auf Verzinsung der als Vorschuss eingezahlten Gerichtsgebühren, da im Rahmen der Rückzahlung keine Verzinsung erfolgt, § 5 Abs. 4 GKG (dazu etwa AG Norderstedt vom 4.11.11 - 46 C 103/11; AG Hamburg-St. Georg vom 29.6.11 - 915 C 123/11; zitiert nach juris).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
    Selbst wenn dies nicht der Fall gewesen sein sollte, kann der Geschädigte bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens die Kosten für eine Vollkaskoversicherung schon deswegen verlangen, weil er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist (dazu etwa BGH v. 15.2.05 - VI ZR 74/04, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
    Zwar bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden, dann (aber auch nur dann) der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass konkret dargelegte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken (vgl. nur BGH v. 17.5.11 - VI ZR 142/10 - z.B. in NZV 11, 431 f, zitiert nach juris).
  • AG Hamburg-St. Georg, 29.06.2011 - 915 C 123/11
    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
    Die Klägerin hat darüberhinaus einen Anspruch auf Verzinsung der als Vorschuss eingezahlten Gerichtsgebühren, da im Rahmen der Rückzahlung keine Verzinsung erfolgt, § 5 Abs. 4 GKG (dazu etwa AG Norderstedt vom 4.11.11 - 46 C 103/11; AG Hamburg-St. Georg vom 29.6.11 - 915 C 123/11; zitiert nach juris).
  • BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11

    Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
    Denn jedenfalls würde es sich bei der Einziehung um eine erlaubte Nebenleistung im Sinne des § 5 Abs. 1 RDG handeln (vgl. nur BGH vom 31.1.12 - VI ZR 143/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 112/09

    Mietwagennahme nach Kfz-Unfall: Schätzung eines Aufschlags zum Normaltarif bei

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
    Bei der gemäß § 287 ZPO vorzunehmenden Ermittlung des Mietpreises, der dem Wirtschaftlichkeitsgebot (noch) entspricht, kann das Gericht auf den sog. Modus im Schwacke-Automietpreisspiegel zurückgreifen, der hierfür eine zuverlässige Schätzgrundlage darstellt (vgl. dazu auch BGH NJW 07, 2916; BGH NJW 08, 1519), und der in den Erhebungen ab 2008 den Kriterienkatalog noch einmal erweitert hat und insbesondere auch Internettarife berücksichtigt (vgl. auch BGH vom 19.1.2010 -VI ZR 112/09 - z.B. in NZV 2010, 239 ff).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
    Bedenken gegen die Wirksamkeit der Zession bestehen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH (z.B. vom 7.6.2011 - VI ZR 260/10 zitiert nach juris), nicht.
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Berlin-Mitte, 09.05.2014 - 104 C 3274/13
    Der Bundesgerichtshof sieht grundsätzlich jede Liste als geeignete Schätzungsgrundlage an und zwar gerade in Kenntnis ihrer Unterschiedlichkeit (z.B. BGH vom 12.4.11 - VI ZR 300/09 - zitiert nach juris).
  • KG, 11.02.2010 - 12 U 92/09
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12

    Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten

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