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   AG Bonn, 01.03.2011 - 104 C 444/10   

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https://dejure.org/2011,14933
AG Bonn, 01.03.2011 - 104 C 444/10 (https://dejure.org/2011,14933)
AG Bonn, Entscheidung vom 01.03.2011 - 104 C 444/10 (https://dejure.org/2011,14933)
AG Bonn, Entscheidung vom 01. März 2011 - 104 C 444/10 (https://dejure.org/2011,14933)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufsichtspflicht, Kleinkind, Überwachungsintervall

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 832
    Aufsichtspflicht, Kleinkind, Überwachungsintervall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind aufgrund des Entsorgens einer Kette, eines Ring und Ohrringen in der Toilette durch das Kleinkind

  • beck.de PDF

    § 832 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 832 Abs. 1
    Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber einem Kleinkind aufgrund des Entsorgens einer Kette, eines Ring und Ohrringen in der Toilette durch das Kleinkind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn das Kind Schmuck für 4000 Euro in der Toilette versenkt ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    In Toilette versenkter Schmuck

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dreijähriger wirft Schmuck ins Klo - Streit zwischen Schwestern um vernachlässigte Aufsichtspflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Elterliche Aufsichtspflicht: Eltern haften nicht auf Schadenersatz für Hinunterspülen von Schmuckstücken in der Toilette durch ihr dreijähriges Kind - Kind muss nicht ständig beaufsichtigt werden / Eltern müssen ihrer Aufsichtspflicht nur im gebotenen Rahmen nachkommen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1996 - VI ZR 86/95

    Verletzung der Pflicht zur Beaufsichtigung eines zum Zündeln neigenden Kindes

    Auszug aus AG Bonn, 01.03.2011 - 104 C 444/10
    Die Zumutbarkeit von Aufsichtsmaßnahmen richtet sich nach dem Ausmaß der Gefahr, die unbeteiligten Dritten nach der Eigenart und dem Charakter des Kindes droht (BGH, Urteil vom 27.02.1996 - VI ZR 86/95, juris Rn. 14).
  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92

    Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln

    Auszug aus AG Bonn, 01.03.2011 - 104 C 444/10
    Außerdem kommt es entscheidend darauf an, ob ein schädigendes Verhalten des Aufsichtsbedürftigen voraussehbar ist und was verständigen Eltern in der konkreten Situation vernünftigerweise an erforderlichen Maßnahmen zugemutet werden kann, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (BGH, Urteil vom 19.01.1993 - VI ZR 117/92, juris Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 12.03.2008 - 4 U 58/07

    Regressanspruch einer Haftpflichtversicherung: Doppelversicherung bei einer

    Auszug aus AG Bonn, 01.03.2011 - 104 C 444/10
    Eine unmittelbare und ununterbrochene Beaufsichtigung des Kindes an Ort und Stelle ist lediglich außerhalb der Wohnung erforderlich, nicht aber innerhalb eines gewohnten und räumlich abgeschlossenen Umfelds (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 12.03.2008 - 4 U 58/07, juris Rn. 65, bzgl. eines Vierjährigen).
  • OLG Oldenburg, 20.04.2023 - 14 U 212/22

    Kleinkind allein im Auto - Aufsichtspflicht von Eltern

    Dies mag in Ausnahmefällen anders gesehen werden, etwa in dem überschaubaren Bereich der Wohnung (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf NJW-RR 2018, 1190, 1191; LG Heidelberg Urt. v. 12. November 2018 - 3 O 229/16, BeckRS 2016, 135360, Rn. 15; AG Bonn Urt. v. 01. März 2011 - 104 C 444/10 , BeckRS 2011, 7422).

    Erforderlich ist aber selbst in den v.g. Ausnahmefällen, dass sich die Kinder zumindest in Hörweite befinden (so OLG Düsseldorf NJW-RR 2018, 1190, 1191; AG Bonn Urt. v. 01. März 2011 - 104 C 444/10 , BeckRS 2011, 7422).

  • LG Bonn, 07.11.2014 - 15 O 74/14

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung der obliegenden

    Gerade für den Fall, dass sich die der Aufsichtspflicht unterliegenden Kleinst- oder Kleinkinder im Außengelände eines Kindergartens oder Gartens eines Hauses befinden, ist jedoch eine recht engmaschige Aufsicht zu fordern, insbesondere wenn dort besondere Gefahrenmomente für die Kinder oder Dritte bestehen (vgl. auch OLG Köln NVwZ-RR 2000, 75 f.; OLG Koblenz vom 21.06.2012 - 1 U 1086/11; AG Bonn vom 01.03.2011 - 104 C 444/10).

    Während innerhalb eines gewohnten und räumlich abgeschlossenen Umfeldes daher regelmäßig lediglich zu fordern ist, dass sich das Kleinst- bzw. Kleinkind die meiste, nicht aber zwingend durchgehende Zeit über in Reich- und Sichtweite des Aufsichtspflichtigen aufhält, gelten außerhalb der Wohnung deutlich strengere Maßstäbe (AG Bonn vom 01.03.2011 - 104 C 444/10).

  • LG Heidelberg, 12.11.2018 - 3 O 229/16

    Aufsichtspflichtverletzung bei kurzer Nichtbeobachtung von Kleinkind

    Dies gilt besonders, wenn sich das Kind innerhalb einer geschlossenen Wohnung befindet (vgl. AG Bonn, Urteil vom 01. März 2011 - 104 C 444/10 -, juris Rn. 16).
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