Rechtsprechung
LG Berlin, 22.01.2015 - 104 O 2/15 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.01.2015 - 104 O 2/15
- KG, 24.08.2015 - 23 U 20/15
- KG, 16.11.2015 - 23 U 20/15
Wird zitiert von ...
- KG, 09.11.2017 - 23 U 67/15
GmbH: Pflicht der Gesellschaft zur Verhinderung der Einreichung einer geänderten …
Auf Antrag des Nebenintervenienten zu 6) hat das Landgericht Berlin mit Beschlüssen vom 07.01.2015 - 104 O 2/15 (Anlage H 15 = Bd. V, Bl. 100 d. A.) und 08.01.2015 - 97 O 4/15 (Anlage H 16 = Bd. V, Bl. 102 d. A.) der Beklagten und dem Kläger untersagt, eine neue Gesellschafterliste, die den Nebenintervenienten zu 6) nicht mehr als Gesellschafter ausweist, zur Veröffentlichung im Handelsregister einzureichen.In den auf den Kostenpunkt beschränkten Widerspruchsverfahren hat das Landgericht die Beschlüsse mit Urteilen vom 20.07.2016 - 97 O 4/15 (Anlage H 20 = Bd. V, Bl. 111 d. A.) und 26.11.2015 - 104 O 2/15 (Anlage H 19 = Bd. V, Bl. 108 d. A.) im Kostenpunkt bestätigt.
Hier liegt jedoch die Besonderheit vor, dass das Landgericht Berlin mit Beschlüssen vom 07.01.2015 - 104 O 2/15 (Anlage H 15 = Bd. V, Bl. 100 d. A.) und 08.01.2015 - 97 O 4/15 (Anlage H 16 = Bd. V, Bl. 102 d. A.) der Beklagten und dem Kläger untersagt hatte, auf Grund der Gesellschafterbeschlüsse vom 06. und 07.012015 eine neue Gesellschafterliste, die den Nebenintervenienten zu 6) nicht mehr als Gesellschafter ausweist, zur Veröffentlichung im Handelsregister einzureichen.