Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.12.1980

Rechtsprechung
   EuGH, 19.02.1981 - 104/80   

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https://dejure.org/1981,1226
EuGH, 19.02.1981 - 104/80 (https://dejure.org/1981,1226)
EuGH, Entscheidung vom 19.02.1981 - 104/80 (https://dejure.org/1981,1226)
EuGH, Entscheidung vom 19. Februar 1981 - 104/80 (https://dejure.org/1981,1226)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Beeck

    Familienbeihilfen für Grenzgänger

  • EU-Kommission

    Beeck

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die innerhalb der Gemeinschaft zuwandernden und abwandernden Arbeitnehmer und deren Familien; Zahlung des hälftigen deutschen Kindergeldes für einen in Flensburg arbeitenden und in Dänemark wohnenden Arbeitnehmer mit ...

  • Judicialis

    BKGG § 8 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 574/72/EWG Art. 10 Abs. 1a; ; Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 20; ; Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 73 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1408/71/EWG Art. 13 Abs 2a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GRENZGÄNGER - ERWERB EINES LEISTUNGSANSPRUCHS IM BESCHÄFTIGUNGSSTAAT KRAFT GEMEINSCHAFTSRECHTS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer; Anspruch auf Familienleistungen kraft Gemeinschaftsrechts; Kumulierungsverbot von Familienbeihilfen; Aussetzung von Beihilfen

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.04.1978 - 134/77

    Ragazzoni

    Auszug aus EuGH, 19.02.1981 - 104/80
    Deshalb sei Artikel 76 der Verordnung Nr. 1408/71 als Ausnahme von dem genannten Prinzip unter Berücksichtigung der Artikel 3, 48 und 51 des Vertrages dahin auszulegen, daß er "nur auf eine Einschränkung der Kumulierungsmöglichkeit abzielt" (Urteil vom 20. April 1978, Rechtssache 134/77, Ragazzoni, Slg. 1978, 963).
  • BSG, 25.10.1977 - 12 RKg 8/77

    Anspruch auf Kindergeld für in Dänemark wohnende Kinder - Auseinanderfallen von

    Auszug aus EuGH, 19.02.1981 - 104/80
    Nach erfolglosem Widerspruch gegen den Bescheid des Arbeitsamtes erhob der Kläger beim Sozialgericht Schleswig Klage und stützte sich auf ein in einer anderen Rechtssache ergangenes Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. Oktober 1977 (Az.: 8/12 RKg 8/77).
  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 19.02.1981 - 104/80
    Ein Beispiel für die Art und Weise, wie eine derartige Ausnahme auszulegen sei, habe der Gerichtshof selbst gegeben (Urteil vom 6. März 1979, Rechtssache 100/78, Rossi, Slg. 1979, 831); dasselbe habe für Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 vom 21. März 1972 zu gelten, der einem Wanderarbeitnehmer und seinen Familienangehörigen nicht einen Anspruch entziehen könne, der diesem nach dem innerstaatlichen Recht zustehe (Urteil vom 21. Oktober 1975, Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149).
  • EuGH, 06.03.1979 - 100/78

    Rossi

    Auszug aus EuGH, 19.02.1981 - 104/80
    Ein Beispiel für die Art und Weise, wie eine derartige Ausnahme auszulegen sei, habe der Gerichtshof selbst gegeben (Urteil vom 6. März 1979, Rechtssache 100/78, Rossi, Slg. 1979, 831); dasselbe habe für Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 vom 21. März 1972 zu gelten, der einem Wanderarbeitnehmer und seinen Familienangehörigen nicht einen Anspruch entziehen könne, der diesem nach dem innerstaatlichen Recht zustehe (Urteil vom 21. Oktober 1975, Rechtssache 24/75, Petroni, Slg. 1975, 1149).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Daraus folgt, dass es diesen Zielen widerspräche, eine Antikumulierungsvorschrift wie Art. 10 der Verordnung Nr. 574/72 so auszulegen, dass tatsächlich nur ein Betrag gewährt wird, der niedriger ist als die einzelnen Leistungen für sich genommen (vgl. entsprechend u. a. Urteile Rossi, Randnrn. 14 ff., vom 19. Februar 1981, Beeck, 104/80, Slg. 1981, 503, Randnr. 12, und Kromhout, Randnr. 21).
  • EuGH, 07.06.2005 - C-543/03

    ES GIBT AUSNAHMEN VON DEM GRUNDSATZ, DASS DER BESCHÄFTIGUNGSSTAAT VORRANGIG

    Diese Regelung soll gemäß der Zielsetzung der Verordnung Nr. 1408/71 sicherstellen, dass alle Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten gleichbehandelt werden und unabhängig von ihrem Arbeits- oder Wohnort in den Genuss der Leistungen der sozialen Sicherheit kommen; sie ist daher in allen Mitgliedstaaten einheitlich auszulegen, wie die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über den Erwerb des Anspruchs auf Familienleistungen auch immer ausgestaltet sein mögen (Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503, Randnr. 7).
  • EuGH, 13.11.1984 - 191/83

    Salzano

    Der Gerichtshof habe in dem Urteil in der Rechtssache 104/80 (Beeck, Slg. 1981, 503) zu Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 574/72 entschieden, daß die Zahlung von Familienleistungen oder Familienbeihilfen "nur in Höhe des Betrags ausgesetzt wird, den der Ehegatte, der eine Berufstätigkeit im Gebiet des Wohnsitzst'aats ausübt, für denselben Zeitraum und für dasselbe Familienmitglied im Wohnsitzstaat erhält".

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes, die auf dem Prinzip der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und auf der Zielsetzung des Artikels 51 EWG-Vertrag beruhe, bedürfe jedoch eine Bestimmung, die die Kumulierung von Familienbeihilfen ausschließen solle, gewisser Einschränkungen; sie gelte nur insoweit, als sie den Berechtigten nicht grundlos einen nach dem Recht eines Mitgliedstaats bestehenden Anspruch auf Leistung nehme (Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503).

    Der Gerichtshof habe aus den genannten Gründen die Möglichkeit der teilweisen Aussetzung eines kraft Gemeinschaftsrechts erworbenen Anspruchs auf Familienleistungen im Zusammenhang mit der Auslegung der Antikumulierungsvorschrift des Artikels 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 574/72 ausdrücklich anerkannt (Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503).

  • EuGH, 11.06.1998 - C-275/96

    Kuusijärvi

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 104/84

    J. W. M. Kromhout gegen Raad van Arbeid. - Soziale Sicherheit -

    1980, 1915; Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503) folgendermaßen verdeutlicht: "Die Verordnung Nr. 1408/71 geht bei dem Erlaß und der Erweiterung der Regeln zur Koordinierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften von dem in der siebten und achten Begründungserwägung niedergelegten Grundprinzip aus, daß diese Regeln den Arbeitnehmern, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, alle ihnen in den einzelnen Mitgliedstaaten zustehenden Leistungen bis zum Höchstbetrag dieser Leistungen sichern sollen" (Rechtssache 733/79, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe a. E.).

    "Nach ständiger Rechtsprechung, die auf dem grundlegenden Prinzip der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und auf der Zielsetzung des Artikels 51· EWG-Vertrag beruht, gilt... eine Bestimmung, die die Kumulierung von Familienbeihilfen ausschließen soll, nur insoweit, als sie den Berechtigten nicht grundlos einen nach dem Recht eines Mitgliedstaats bestehenden Anspruch auf Leistungen nimmt" (Rechtssache 104/80, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).

    Somit ergibt die Auslegung der Verordnungen Nrn. 1408/71 und 574/72, daß der allein aufgrund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erworbene höchste Anspruch trotz des Vorliegens einer anwendbaren Antikumulierungsvorschrift erhalten bleiben muß, so daß diese "nur teilweise" zum Tragen kommt (Rechtssache 104/80, a. a. O., Randnr. 12 der Entscheidungsgründe a. E.).

  • EuGH, 03.02.1983 - 149/82

    Robards

    Bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer seien, könne man die Ansicht vertreten, sie besäßen konkurrierende Ansprüche und die Verordnungen ließen unter diesen Umständen das Wohnland vorgehen, selbst wenn nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 19.2. 1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503) dieser Vorrang mit der Zusicherung des Differenzbetrags zwischen dem aufgrund der Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaats geschuldeten und dem im Wohnland gewährten Betrag verbunden sei.

    Hinsichtlich ihrer beiden jüngeren Kinder wurde diese Entscheidung auf Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 und Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 574/72 gestützt, später jedoch gemäß dem im Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 104/80, Beeck/Bundesanstalt 'für Arbeit, Sig.

  • EuGH, 07.11.2002 - C-333/00

    Maaheimo

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (in diesem Sinne Urteile vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1983 - 320/82

    Benito D'Amario gegen Landesversicherungsanstalt Schwaben. - Soziale Sicherheit -

    "eine Waisenrente [steht] der Waise selbst unmittelbar und ausschließlich zu 1 - Urteil vom 19. Februar 1981, Rechtssache 104/80, Beeck, SIg.

    4 _ Urteil vom 19. Februar 1981, Rechtssache 104/80, SIg.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1982 - 149/82

    Stephanie Robards gegen Insurance Officer. - Soziale Sicherheit -

    Letzterer räumte allerdings ein, daß Frau Robards nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (insbesondere nach den Urteilen vom 19.2. 1981 in der Rechtssache 104/80, Kurt Beeck/Bundesanstalt für Arbeit, Slg. S. 503, und vom 6.3.1979 in der Rechtssache 100/78, Claudino Rossi/Caisse de Compensation pour Allocations Familiales des Régions de Charleroi et Namur, Slg. S. 831) Anspruch auf die Differenz zwischen dem höheren britischen Leistungssatz und dem ihrem Ehemann in Irland gezahlten Kindergeld habe.

    Liegt daher der Betrag der Beihilfen, deren Zahlung ausgesetzt wird, über demjenigen der Beihilfen, die wegen Ausübung einer Erwerbstätigkeit gezahlt werden, dann ist die Antikumulierungsvorschrift ... nur teilweise anzuwenden und der Unterschiedsbetrag als Ergänzung zu gewähren" (Urteil vom 19.2. 1981 in der Rechtssache 104/80, Kurt Beeck/Bundesanstalt für Arbeit, Slg. S. 503, Randnummer 12 der Entscheidungsgründe).

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 18/91

    Kindergeld - Beamter eines anderen EG-Mitgliedstaates

    Dies folgt allein schon aus der Tatsache, daß die Verordnung, wie dargelegt, die Familienleistungen in ihre Regelungen einbezieht und im Titel II der Verordnung für solche Leistungen Sonderregelungen nicht getroffen sind (vgl Urteile des EuGH vom 19. Februar 1981 - SozR 6050 Art. 73 Nr. 3 und vom 17. Mai 1984 - SozR 6050 Art. 17 Nr. 2 = EuGHE 1984, 2223).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen nach Scheidung - Fehlen eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1984 - 191/83

    F. A. Salzano gegen Bundesanstalt für Arbeit - Kindergeldkasse. - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1996 - C-245/94

    Ingrid Hoever und Iris Zachow gegen Land Nordrhein-Westfalen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-153/03

    Weide

  • EuGH, 04.07.1985 - 104/84

    Kromhout / Raad van Arbeid

  • BSG, 14.07.1988 - 5/5b RJ 62/87

    Unterschiedsbetrag - Waisenrente - Deutsch - Italienisch - Wohnsitz

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.1985 - 41/84

    Pietro Pinna gegen Caisse d'allocations familiales de la Savoie.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-59/95

    Francisco Bastos Moriana, Cristóbal Aguilera Reyes, Cristóbal Gordo Valle,

  • BSG, 20.09.1988 - 4a RJ 23/86

    Italiener - Waisenrente - Wohnsitz

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1992 - C-119/91

    Una McMenamin gegen Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.1982 - 276/81

    Direction de la Sociale Verzekeringsbank gegen die Erben und/oder sonstigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1989 - 24/88

    Michel Georges gegen Office national d'allocations familiales pour travailleurs

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.1987 - 377/85

    Beverly Leila Burchell gegen Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-198/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.12.1980 - 104/80   

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https://dejure.org/1980,10442
Generalanwalt beim EuGH, 18.12.1980 - 104/80 (https://dejure.org/1980,10442)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18.12.1980 - 104/80 (https://dejure.org/1980,10442)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1980 - 104/80 (https://dejure.org/1980,10442)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kurt Beeck gegen Bundesanstalt für Arbeit.

    Familienbeihilfen für Grenzgänger

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.06.1980 - 733/79

    Laterza

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.12.1980 - 104/80
    Der genannte Grundsatz wurde dann in dem Urteil Laterza (Rechtssache 733/79, Caisse de Compensation des Allocations.
  • EuGH, 06.03.1979 - 100/78

    Rossi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.12.1980 - 104/80
    Demnach seien die fraglichen Vorschriften wie die anderen parallelen "Antikumulierungs"-Bestimmungen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die insbesondere durch dessen Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache Rossi (Rechtssache 100/78, Claudio Rossi gegen Caisse de Compensation pour Allocations Familiales des Regions de Charleroi et Namur, Slg. 1979, 831) bestätigt werde, so anzuwenden, daß sie dem Wanderarbeitnehmer oder den ihm gegenüber Berechtigten nicht einen Teil der ihnen nach dem Recht eines Mitgliedstaats zustehenden Leistungen aberkennen.
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