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   EuGH, 04.07.1985 - 104/84   

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EuGH, 04.07.1985 - 104/84 (https://dejure.org/1985,1398)
EuGH, Entscheidung vom 04.07.1985 - 104/84 (https://dejure.org/1985,1398)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juli 1985 - 104/84 (https://dejure.org/1985,1398)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kromhout / Raad van Arbeid

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - ARTIKEL 10 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DER VERORDNUNG NR . 574/72 - IN DEN GELTUNGSBEREICH DER GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN FALLENDES KIND - RUHEN DER EINEM ...

  • EU-Kommission

    Kromhout / Raad van Arbeid

  • Wolters Kluwer

    Gewährung staatlicher Beihilfen ; Kumulierung von Familienbeihilfen

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 574/72 Art. 10 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 73; ; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 74; ; VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 76; ; EWG-Vertrag Art. 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - ARTIKEL 10 ABSATZ 1 BUCHSTABE A DER VERORDNUNG NR. 574/72 - IN DEN GELTUNGSBEREICH DER GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN FALLENDES KIND - RUHEN DER EINEM ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 03.02.1983 - 149/82

    Robards

    Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 104/84
    i6 Für dieses Ergebnis sprechen auch die im Urteil vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 149/82 (Robards, Slg. 1983, 171) angestellten Erwägungen.
  • EuGH, 19.02.1981 - 104/80

    Beeck

    Auszug aus EuGH, 04.07.1985 - 104/84
    Liegt daher der Betrag der Beihilfen, deren Zahlung ausgesetzt wird, über demjenigen der Beihilfen, die wegen Ausübung einer Erwerbstätigkeit gezahlt werden, dann ist die Antikumulierungsvorschrift des Artikels 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 574/72 nur teilweise anzuwenden und der Unterschiedsbetrag als Ergänzung zu gewähren (vgl. z. B. das Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Zweitens fallen diese Kinder als Familienangehörige des Elternteils, der Arbeitnehmer ist, unabhängig davon, ob der andere Elternteil zu dessen Familie gehört, in den persönlichen Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 1408/71 (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juli 1985, Kromhout, 104/84, Slg. 1985, 2205, Randnr. 15).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Jedenfalls bildet dieser besondere Diskriminierungsschutz den maßgeblichen normativen Hintergrund für die Anspruchsgewährung (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 10. Oktober 1996, Rs. C-245/94 und C-312/94, Slg. 1996, S. 1-4895 , Rn. 34, zu Art. 73 VO (EWG) 1408/71; EuGH, Urteil vom 11. April 1984, Rs. 104/84, Slg. 1985, S. 2205 ).
  • BFH, 26.07.2012 - III R 97/08

    Minderung des Anspruchs auf deutsches (Differenz-) Kinder-geld um eine Schweizer

    Ausreichend ist vielmehr, dass M in der Schweiz eine Tätigkeit als "Arbeitnehmer" i.S. von Art. 1 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 ausübt bzw. dass E "Familienangehöriger" der in der Schweiz tätigen M i.S. von Art. 1 Buchst. f Ziff. i der VO Nr. 1408/71 ist und damit sowohl M als auch E in den persönlichen Anwendungsbereich der VO Nr. 1408/71 fallen (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer, Slg. 2010, I-9717 Rdnr. 38; vom 4. Juli 1985 C-104/84, Kromhout, Slg. 1985, 2205 Rdnr. 15).

    "Familienleistungen" sollen dabei dazu dienen, Arbeitnehmer mit Familienlasten dadurch sozial zu unterstützen, dass sich die Allgemeinheit an diesen Lasten beteiligt (vgl. EuGH-Urteile Kromhout in Slg. 1985, 2205 Rdnr. 14; Offermanns in Slg. 2001, I-2261 Rdnr. 38).

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Rechtsprechung
   FG Saarland, 17.10.1985 - I 104/84   

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FG Saarland, 17.10.1985 - I 104/84 (https://dejure.org/1985,21481)
FG Saarland, Entscheidung vom 17.10.1985 - I 104/84 (https://dejure.org/1985,21481)
FG Saarland, Entscheidung vom 17. Oktober 1985 - I 104/84 (https://dejure.org/1985,21481)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 104/84   

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Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 104/84 (https://dejure.org/1985,9731)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.04.1985 - 104/84 (https://dejure.org/1985,9731)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. April 1985 - 104/84 (https://dejure.org/1985,9731)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    J. W. M. Kromhout gegen Raad van Arbeid.

    Soziale Sicherheit - Familienbeihilfen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.02.1981 - 104/80

    Beeck

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 104/84
    1980, 1915; Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503) folgendermaßen verdeutlicht: "Die Verordnung Nr. 1408/71 geht bei dem Erlaß und der Erweiterung der Regeln zur Koordinierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften von dem in der siebten und achten Begründungserwägung niedergelegten Grundprinzip aus, daß diese Regeln den Arbeitnehmern, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, alle ihnen in den einzelnen Mitgliedstaaten zustehenden Leistungen bis zum Höchstbetrag dieser Leistungen sichern sollen" (Rechtssache 733/79, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe a. E.).

    "Nach ständiger Rechtsprechung, die auf dem grundlegenden Prinzip der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und auf der Zielsetzung des Artikels 51· EWG-Vertrag beruht, gilt... eine Bestimmung, die die Kumulierung von Familienbeihilfen ausschließen soll, nur insoweit, als sie den Berechtigten nicht grundlos einen nach dem Recht eines Mitgliedstaats bestehenden Anspruch auf Leistungen nimmt" (Rechtssache 104/80, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe).

    Somit ergibt die Auslegung der Verordnungen Nrn. 1408/71 und 574/72, daß der allein aufgrund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erworbene höchste Anspruch trotz des Vorliegens einer anwendbaren Antikumulierungsvorschrift erhalten bleiben muß, so daß diese "nur teilweise" zum Tragen kommt (Rechtssache 104/80, a. a. O., Randnr. 12 der Entscheidungsgründe a. E.).

  • EuGH, 03.02.1983 - 149/82

    Robards

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 104/84
    Für diese auf Sinn und Zweck des Kindergeldanspruchs abstellende Argumentation spricht auch Ihr Urteil vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 149/82 (Robards, Slg. 1983, 171), auf das die Kommission verwiesen hat.

    Artikel 76 der Verordnung Nr. 1408/71 und Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 574/72 sind einander ergänzende Vorschriften (vgl. die Schlußanträge des Generalanwalts Mancim' in der Rechtssache 149/82, Robards, Slg. 1983, 189, 190-193).

  • EuGH, 12.06.1980 - 733/79

    Laterza

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 104/84
    Wenig später haben Sie diese Ausführungen in zwei Rechtssachen, in denen es um Familienbeihilfen ging (Urteil vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 733/79, Laterza, Sig.

    1980, 1915; Urteil vom 19. Februar 1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503) folgendermaßen verdeutlicht: "Die Verordnung Nr. 1408/71 geht bei dem Erlaß und der Erweiterung der Regeln zur Koordinierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften von dem in der siebten und achten Begründungserwägung niedergelegten Grundprinzip aus, daß diese Regeln den Arbeitnehmern, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, alle ihnen in den einzelnen Mitgliedstaaten zustehenden Leistungen bis zum Höchstbetrag dieser Leistungen sichern sollen" (Rechtssache 733/79, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe a. E.).

  • EuGH, 24.11.1983 - 320/82

    D'Amario

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 104/84
    Diese Rechtsprechung wurde kürzlich durch das Urteil vom 24. November 1983 in der Rechtssache 320/82 (D'Amario, Slg. 1983, 3811, 3821, Randnr. 10 der Entscheidungsgründe) bestätigt, in dem Sie hinsichtlich der Gewährung von Waisenrenten ausdrücklich auf Ihre frühere Rechtsprechung Bezug nehmen und an dieses aus Sinn und Zweck des Artikels 51 EWG-Vertrag und der dazu erlassenen Durchführungsverordnungen hergeleitete grundlegende Prinzip erinnern.
  • EuGH, 06.03.1979 - 100/78

    Rossi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 104/84
    Sie haben aus Artikel 51 EWG-Vertrag und den dazu erlassenen Durchführungsverordnungen folgende Grundsätze hergeleitet: "Vorbehaltlich ausdrücklich vorgesehener vertragskonformer Ausnahmen ist die Gemeinschaftsregelung so anzuwenden, daß sie dem Wanderarbeitnehmer oder den ihm gegenüber Berechtigten nicht einen Teil der Leistungen nach dem Recht eines Mitgliedstaats aberkennt" (Urteil vom 6. März 1979 in der Rechtssache 100/78, Rossi, Sig.
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