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   AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10   

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https://dejure.org/2011,35850
AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10 (https://dejure.org/2011,35850)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 23.05.2011 - 105 C 394/10 (https://dejure.org/2011,35850)
AG Berlin-Lichtenberg, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - 105 C 394/10 (https://dejure.org/2011,35850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unentgeltliche Erteilung einer Aufgliederung über die Kosten der steuerlich relevanten haushaltsnahen Dienstleistungen i.R.e. Betriebskostenabrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vergütung des Vermieters für Ausstellen der Bescheinigung über "haushaltsnahe Dienstleistungen" 2009

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • mietrechtsiegen.de

    Betriebskosten - Erteilung einer Aufstellung zu haushaltsnahen Dienstleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 11 Abs. 2; BGB § 241 Abs. 2
    Unentgeltliche Erteilung einer Aufgliederung über die Kosten der steuerlich relevanten haushaltsnahen Dienstleistungen i.R.e. Betriebskostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bescheinigung über "haushaltsnahe Dienstleistungen": Kostenlos!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufstellung zu haushaltsnahen Dienstleistungen ist kostenlos zu erstellen

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Vergütung des Vermieters für Ausstellen der Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auflistung haushaltsnaher Dienstleistungen muss kostenlos erfolgen - Verwalter darf kein zusätzliches Entgelt erheben

Papierfundstellen

  • NZM 2012, 236
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Hamburg, 09.09.2009 - 49 C 157/09

    Vermieter muss Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen erteilen!

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10
    Den Klägern steht der begehrte Anspruch auf Erteilung einer Aufstellung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen als Nebenpflicht aus den §§ 241 Abs. 2, 242 BGB i.V.m. dem Mietvertrag zu (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 01.07.2009, Az.: 222 C 90/09; AG Hamburg, Urteil vom 09.09.2009, Az.: 49 C 157/09).

    Kann der Auskunftsverpflichtete eine Auskunft unschwer geben und ist andererseits der Berechtigte ohne die Auskunft an der Wahrnehmung seiner Rechte gehindert, so ergibt sich eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung (vgl. AG Hamburg, Urteil vom 09.09.2009, Az.: 49 C 157/09; BGH, NJW 1995, 387; Beuermann, GE 2006, 1600).

    Die Heranziehung von Entscheidungen aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrecht stößt aber auch insofern auf Bedenken, als eine Aufwandspauschale gerade anhand des Einzelfalles zu bemessen ist (vgl. AG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2009, Az.: 49 C 157/09) und dabei zum Teil auch berücksichtigt wird, dass die steuerlichen Neuerungen eine Umstellung und damit Aufwand verursachen, dieser sich aber mit der Zeit reduziert.

  • AG Berlin-Charlottenburg, 01.07.2009 - 222 C 90/09

    Haushaltsnahe Dienstleistungen - Steuersparmodell

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10
    Den Klägern steht der begehrte Anspruch auf Erteilung einer Aufstellung zu den haushaltsnahen Dienstleistungen als Nebenpflicht aus den §§ 241 Abs. 2, 242 BGB i.V.m. dem Mietvertrag zu (vgl. AG Charlottenburg, Urteil vom 01.07.2009, Az.: 222 C 90/09; AG Hamburg, Urteil vom 09.09.2009, Az.: 49 C 157/09).

    Die Annahme der Unentgeltlichkeit steht auch im Einklang mit der Entscheidung des Amtsgericht Charlottenburg vom 01.07.2009 (Az.: 222 C 90/09).

  • AG Hannover, 29.06.2007 - 73 II 382/07
    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10
    So gewährt das Amtsgericht Hannover in seinem Beschluss vom 29.06.2007 (Az.: 73 II 382/07) zwar eine Aufwandspauschale, bemisst diese aber mit 1, 00 EUR pro Monat und dies explizit nur für das erste Jahr, in dem die Aufgliederung erfolgt.
  • LG Düsseldorf, 08.02.2008 - 19 T 489/07

    Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen: Kosten?

    Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2011 - 105 C 394/10
    Von einer Unentgeltlichkeit auszugehen, widerspricht auch nicht dem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 08.02.2008 (Az.: 19 T 489/07).
  • LG Berlin, 18.10.2017 - 18 S 339/16

    Vermieter muss in gewissem Umfang Bescheinigung über haushaltsnahe

    Die bisher veröffentlichten Judikate bejahen einen Anspruch des Mieters auf gesonderten Ausweis der auf haushaltsnahe Dienstleistungen entfallenden Nebenkosten (vgl. AG Charlottenburg - 222 C 90/09 -, Urt. v. 01.07.2009, GE 2010, 550; AG Hamburg - 49 C 157/09 -, Urt. v. 09.09.1009; AG Lichtenberg -105 C 394/10 -, Urt. v. 23.05.2011, GE 2012, 1325).
  • AG Chemnitz, 28.08.2018 - 20 C 168/18

    Betriebskosten: Aufschlüsselung haushaltsnaher Dienstleistungen

    Bei dem durch die Aufgliederung entstehenden Mehraufwand handelt es sich um nicht umlagefähige Verwaltungskosten (vgl. AG Lichtenberg, Urteil vom 23.05.2011, Az. 105 C 394/10).
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