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   AG Essen, 11.03.2009 - 106 F 296/08   

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https://dejure.org/2009,8418
AG Essen, 11.03.2009 - 106 F 296/08 (https://dejure.org/2009,8418)
AG Essen, Entscheidung vom 11.03.2009 - 106 F 296/08 (https://dejure.org/2009,8418)
AG Essen, Entscheidung vom 11. März 2009 - 106 F 296/08 (https://dejure.org/2009,8418)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Amtsgericht Essen nimmt Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen des Zusammenlebens mit einem neuen Partner nach nur einem Jahr an

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nach einem Jahr liegt eine verfestigte Lebensgemeinschaft vor - kein Unterhalt mehr!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenleben mit neuem Partner

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verfestigte Lebensgemeinschaft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entfallen des Ehegattenunterhalts bei neuer Beziehung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachehelicher Unterhalt und neuer Partner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhalt bei verfestigter Beziehung zu neuem Partner

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwirkung des Unterhaltes bereits nach einem Jahr

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kein Unterhalt wegen verfestigter Beziehung zu neuem Partner

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vorsicht: Unterhaltsverwirkung schon nach einem Jahr möglich!

Besprechungen u.ä.

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzanmerkung)

    Unterhaltsbeschränkung durch verfestigte Lebensgemeinschaft schon nach 1 Jahr?

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2460
  • FamRZ 2009, 1917
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus AG Essen, 11.03.2009 - 106 F 296/08
    Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren wiederholt den geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen Rechnung getragen, so etwa durch den Wechsel von der Anrechnungs- zur Differenzmethode hinsichtlich der Erwerbsarbeit nach Haushaltsführung oder Kinderbetreuung (BGH FamRZ 2001, 986) oder Berücksichtigung nachehelicher Veränderungen mittels des Begriffs der "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse".
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Auszug aus AG Essen, 11.03.2009 - 106 F 296/08
    Auch ist im Jahre 2008 entgegen der Ansicht des Klägers der Familienzuschlag in die Unterhaltsberechnung einzubeziehen, weil nach der Rechtssprechung des BGH (FamRZ 2008, 1911, 1914) insoweit eine Neubewertung gerechtfertigt ist.
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZR 22/83

    Unbilligkeit des Unterhaltsanspruchs bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft des

    Auszug aus AG Essen, 11.03.2009 - 106 F 296/08
    Auch wird so berücksichtigt, dass die Fortdauer der Unterhaltsbelastung einen nicht unerheblichen Eingriff in die Handlungsfreiheit und Lebensgestaltung des Unterhaltspflichtigen darstellt (BGH FamRZ 1984, 986, 987).
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen

    Auszug aus AG Essen, 11.03.2009 - 106 F 296/08
    Weil aus diesem Grund in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen von einer neuen Heirat abgesehen wurde, hat die Rechtsprechung sodann diesen Umstand als weiteren Härtegrund i. S. v. § 1579 Nr. 7 BGB a. F. anerkannt (u. a. BGH FamRZ 1983, 569).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19

    Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine

    Die beiden von dem Antragsteller in Bezug genommenen älteren amtsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. AG Essen FamRZ 2009, 1917; AG Ludwigslust FamRZ 2011, 1066) tragen alledem keinerlei Rechnung und stützen sich auf nicht tragfähige Argumente.
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19

    Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem

    Die beiden von dem Antragsteller in Bezug genommenen älteren amtsgerichtlichen Entscheidungen (vgl. AG Essen FamRZ 2009, 1917 ; AG Ludwigslust FamRZ 2011, 1066 ) tragen alledem keinerlei Rechnung und stützen sich auf nicht tragfähige Argumente.
  • AG Ludwigslust, 08.10.2010 - 5 F 243/10

    Verfahrenskostenhilfe für ein einstweiliges Anordnungsverfahren: Billigkeit eines

    Schließlich verlange auch der Zweck des § 1579 BGB, die bisherigen Anforderungen abzusenken; es könne nicht mehr festgestellt werden, dass eine lebenslange Solidarität trotz beendeter Ehe als angemessen erachtet werde, vielmehr werde es als angemessen gewertet, dass sich die Eheleute nach einer kurzen Übergangsfrist auf die geänderten tatsächlichen Umstände einstellten (vgl. AG Essen NJW 2009, 2460).
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