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   AG Kiel, 03.10.2014 - 107 C 135/13   

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https://dejure.org/2014,40814
AG Kiel, 03.10.2014 - 107 C 135/13 (https://dejure.org/2014,40814)
AG Kiel, Entscheidung vom 03.10.2014 - 107 C 135/13 (https://dejure.org/2014,40814)
AG Kiel, Entscheidung vom 03. Oktober 2014 - 107 C 135/13 (https://dejure.org/2014,40814)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Vorbenutzung eines Gebrauchtwagens - Mietwagen ist kein Taxi

  • IWW
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Gegenständlich ist Schadensersatz aufgrund der Weigerung eines Gebrauchtwagenkäufers, den Wagen... | Selbstfahrervermietfahrzeug

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Limburg, 09.06.2017 - 2 O 197/16

    Jedenfalls ein gewerblicher Kraftfahrzeughändler muss vor Kaufvertragsschluss

    Sofern hiergegen mitunter eingewandt wird, die vorgenannte Befürchtung am Markt, ein Mietwagen werde weniger pfleglich behandelt, sei ohne objektiven Nachweis (LG Kaiserslautern, NJW-RR 2010, 634, 635 [LG Kaiserslautern 25.03.2009 - 2 O 498/08] ; AG Kiel, Urt. v. 03.10.2014 - 107 C 135/13 Rn. 17, 20), so ändert dies nichts an der Tatsache, dass die Mietwageneigenschaft gleichwohl einen preisbildender Faktor darstellt.

    So erkennt denn auch diese Gegenmeinung an, dass ehemalige Mietfahrzeuge geringer bewertet werden, als vergleichbare Fahrzeuge ohne vorherige Nutzung als Mietfahrzeug (LG Kaiserslautern, NJW-RR 2010, 634, 635 [LG Kaiserslautern 25.03.2009 - 2 O 498/08] ; AG Kiel, Urt. v. 03.10.2014 - 107 C 135/13 Rn. 20).

  • LG Hamburg, 28.10.2016 - 326 O 31/16

    Gebrauchtfahrzeugkauf: Sachmangel eines gebrauchten Kraftfahrzeugs wegen

    Darin sei heutzutage keine atypische Nutzung für sogenannten Jahreswagen mehr zu sehen (vgl. zB LG Kaiserslautern, 25.03.09, NJW-RR 2010, 634 f.; OLG Köln 29.05.96, VersR 1997, 1368 f.; AG Kiel 3.10.14 107 C 135/13).

    Während einige Gericht den Standpunkt vertreten, die Mietwagennutzung sei heutzutage keine atypische Nutzung mehr, insbesondere wenn es um sog. Jahreswagen gehe, die häufig zuvor als Mietwagen genutzt würden (LG Kaiserslautern, 25.03.09, NJW-RR 2010, 634 f.; AG Kiel 3.10.14 107 C 135/13 vgl. auch OLG Köln 29.05.96, VersR 1997, 1368 f., dass auf den konkreten jeweiligen Einzelfall abstellt), vertreten andere die Auffassung, eine gewerbliche Nutzung stelle in der Regel einen wertmindernden Faktor dar (wegen Abnutzung, Verschleiß, Auslastung, Fahrerzahl), der generell aufklärungsbedürftig sei (LG Bonn 20.11.12, 18 O 169/12; LG Mannheim 29.12.11, 1 O 122/10).

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