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   VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12 (HS), 108-IV-12 (e.A.)   

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https://dejure.org/2013,45180
VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12 (HS), 108-IV-12 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45180)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.02.2013 - 107-IV-12 (HS), 108-IV-12 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45180)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 107-IV-12 (HS), 108-IV-12 (e.A.) (https://dejure.org/2013,45180)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03

    Notwendige Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren; Gebot fairer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1958, BVerfGE 9, 36 [38] und BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, NJW 2001, 3695 [3696] sowie einfachrechtlich: § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO).

    Dem auch in dieser Situation bestehenden Recht auf einen Vertrauensanwalt stehen gegebenenfalls vorrangige verfahrenssichernde Aspekte gegenüber (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, a.a.O. S. 3697).

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Dazu gehört auch, dass einem Beschuldigten, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufbringen kann, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975, BVerfGE 39, 238 [243]; Beschluss vom 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 202 [210]).

    Die Entpflichtung des beigeordneten Verteidigers kann der Beschuldigte grundsätzlich erst dann verlangen, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975, a.a.O. S. 245).

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1958, BVerfGE 9, 36 [38] und BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, NJW 2001, 3695 [3696] sowie einfachrechtlich: § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO).

    Dem auch in dieser Situation bestehenden Recht auf einen Vertrauensanwalt stehen gegebenenfalls vorrangige verfahrenssichernde Aspekte gegenüber (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, a.a.O. S. 3697).

  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 48-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Weiter verpflichtet Art. 78 Abs. 2 SächsVerf die Gerichte, das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 48-IV-10; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Dazu gehört auch, dass einem Beschuldigten, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufbringen kann, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975, BVerfGE 39, 238 [243]; Beschluss vom 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 202 [210]).
  • VerfGH Sachsen, 24.01.2013 - 90-IV-12
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Januar 2013 - Vf. 90-IV-12; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    er hat lediglich zu prüfen, ob Grundrechte verletzt sind (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1958, BVerfGE 9, 36 [38] und BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, NJW 2001, 3695 [3696] sowie einfachrechtlich: § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  • VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01), sind doch bei der Bestellung des Pflichtverteidigers Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98).
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Dass damit im Abberufungsverfahren die Grenze für die Begründetheit vorgebrachter Einwände gegen den beigeordneten Verteidiger enger gezogen wird als im Bestellungsverfahren, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, weil dem Anspruch des Beschuldigten auf Beiordnung des von ihm bezeichneten Vertrauensanwalts bereits im Bestellungsverfahren Genüge getan wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Dazu gehört auch, dass einem Beschuldigten, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufbringen kann, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/ Vf. 108-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975, BVerfGE 39, 238 [243]; Beschluss vom 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 202 [210]).
  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Allerdings liegt es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Verteidigers, in welchem Umfang und auf welche Weise er mit dem Beschuldigten Kontakt hält (KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 12; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 (HS), juris Rn. 11, 32 f.).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 118-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

    aa) Das Gebot gerechter, fairer Verfahrensführung zählt zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens, insbesondere des Strafverfahrens mit seinen möglichen einschneidenden Auswirkungen für den Beschuldigten (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]).
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