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   EuGH, 25.10.1983 - 107/82   

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https://dejure.org/1983,27
EuGH, 25.10.1983 - 107/82 (https://dejure.org/1983,27)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.1983 - 107/82 (https://dejure.org/1983,27)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 107/82 (https://dejure.org/1983,27)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    AEG / Kommission

    1 . WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - GEWÄHRUNG RECHTLICHEN GEHÖRS - NICHTMITTEILUNG DES VOLLSTÄNDIGEN WORTLAUTS EINES SCHRIFTSTÜCKS , DAS DEM BERUFSGEHEIMNIS UNTERLIEGT , AN DAS BETROFFENE UNTERNEHMEN - UNZULÄSSIGKEIT DER VERWENDUNG DES SCHRIFTSTÜCKS ALS BEWEISMITTEL

  • EU-Kommission

    AEG / Kommission

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1
    1. WETTBEWERB - VERWALTUNGSVERFAHREN - GEWÄHRUNG RECHTLICHEN GEHÖRS - NICHTMITTEILUNG DES VOLLSTÄNDIGEN WORTLAUTS EINES SCHRIFTSTÜCKS , DAS DEM BERUFSGEHEIMNIS UNTERLIEGT , AN DAS BETROFFENE UNTERNEHMEN - UNZULÄSSIGKEIT DER VERWENDUNG DES SCHRIFTSTÜCKS ALS BEWEISMITTEL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1281
  • GRUR Int. 1984, 28
 
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Wird zitiert von ... (178)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.1983 - 107/82
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache 48/69 (Imperial Chemical Industries, Slg. 1972, 619) bereits ausgeführt: "Der Umstand,, daß die Tochtergesellschaft eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, vermag indessen noch nicht auszuschließen, daß ihr Verhalten der Muttergesellschaft zugerechnet werden kann", namentlich dann, "wenn die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Marktverhalten nicht autonom bestimmt, sondern im wesentlichen Weisungen der Muttergesellschaft befolgt." 50 Da AEG nicht bestritten hat, daß sie in der Lage war, die Vertriebs- und Preispolitik ihrer Tochtergesellschaften entscheidend zu beeinflussen, bleibt zu prüfen, ob sie von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht hat.
  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.1983 - 107/82
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache Miller (Slg. 1978, 131) bereits ausgeführt hat, ist aber ein Unternehmen, das ca. 5 % des betreffenden Marktes beliefert, "dem Umfang nach so bedeutend ..., daß [sein] Verhalten den Handel grundsätzlich zu beeinträchtigen vermag".
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.1983 - 107/82
    25. Oktober 1977 (Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875) entschieden, daß diese Systeme zulässig sind, "sofern die Auswahl der Wiederverkäufer aufgrund objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die sich auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers, seines Personals und seiner sachlichen Ausstattung beziehen, und sofern diese Voraussetzungen einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden".
  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE

    25 Zu den Urteilen vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82 (AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151) und vom 17. September 1985 in den Rechtssachen 25/84 und 26/84 (Ford-Werke und Ford of Europe/Kommission, Slg. 1985, 2725) stellte das Gericht fest:.

    "170 Im Urteil AEG/Kommission, in dem der Wille des Herstellers und der Vertriebshändler nicht offensichtlich war und in dem sich die Klägerin ausdrücklich auf den einseitigen Charakter ihres Verhaltens berief, vertrat der Gerichtshof die Ansicht, dass im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems eine Praxis, bei der der Hersteller in der Absicht, ein hohes Preisniveau aufrechtzuerhalten oder bestimmte moderne Vertriebsarten auszuschließen, Händlern, die den qualitativen Anforderungen der Vertriebsbindung genügen, die Zulassung verweigert, "keine einseitige Handlung des Unternehmens dar[stellt], die sich, wie AEG meint, dem Verbot des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag entzieht.

    Die Kommission verweist hierzu auf die Urteile AEG/Kommission und Ford/Kommission, in denen der Gerichtshof nicht geprüft habe, ob der Hersteller von seinen Händlern ein bestimmtes Verhalten gefordert oder sogar versucht habe, deren Zustimmung zu den von ihm getroffenen Maßnahmen zu erlangen.

    105 Die Rechtsmittelführer haben sich außerdem auf die Urteile AEG/Kommission und Ford/Kommission berufen und vorgetragen, der Gerichtshof habe in diesen Urteilen aus scheinbar einseitigen Maßnahmen eines Herstellers gegenüber seinen Vertriebshändlern auf das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages geschlossen, ohne insoweit die Frage aufzuwerfen, ob eine entsprechende Forderung dieses Herstellers vorlag.

    Folglich können sich die Rechtsmittelführer nicht auf die Urteile AEG/Kommission und Ford/Kommission berufen, um ihre These vom Vorliegen einer nach Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages verbotenen Vereinbarung zu stützen.

    Da die Übertragbarkeit der Urteile AEG/Kommission und Ford/Kommission auf den vorliegenden Fall ausgeschlossen wurde, können auch diese Streithelfer sie nicht zur Stützung ihrer Argumentation heranziehen.

    Die Kommission trägt ferner vor, das Gericht habe ihr rechtsfehlerhaft das Recht verwehrt, sich auf die Urteile AEG/Kommission, Ford/Kommission und BMW Belgium u. a./Kommission zu berufen, um das Verhalten der Großhändler nach der Einführung der neuen Politik von Bayer auf dem Gebiet der Arzneimittellieferungen als faktische Zustimmung zu dieser Politik auszulegen.

    143 Was die Urteile AEG/Kommission, Ford/Kommission und Bayerische Motorenwerke betrifft, so können die Rechtsmittelführer sich auch nicht mit dem Argument auf deren Übertragbarkeit auf den vorliegenden Fall berufen, die Geschäftsbeziehungen im Arzneimittelgroßhandel könnten einem selektiven Vertriebssystem wie dem in diesen Rechtssachen in Rede stehenden gleichgestellt werden.

    144 Wie aber in Randnummer 106 des vorliegenden Urteils ausgeführt, ging es in den Urteilen AEG/Kommission und Ford/Kommission nicht um die Erforderlichkeit eines Nachweises des Zustandekommens einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages.

  • BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20

    Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale

    (2) Die kartellrechtliche Unbedenklichkeit des qualitativ selektiven Vertriebs ergibt sich bereits daraus, dass er keine Wettbewerbsbeschränkung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 AEUV darstellt (vgl. nur EuGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - Rs. 107/82, Rn. 33 f. - AEG-Telefunken).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    60 In dem speziellen Fall, dass ein Mutterunternehmen 100 % des Kapitals seines Tochterunternehmens hält, das eine Zuwiderhandlung begangen hat, besteht eine einfache Vermutung, dass dieses Mutterunternehmen einen bestimmenden Einfluss auf das Verhalten seines Tochterunternehmens ausübt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 25. Oktober 1983, AEG/Kommission, 107/82, Slg. 1983, 3151, Randnr. 50, und Urteil PVC II, oben in Randnr. 59 angeführt, Randnrn. 961 und 984) und dass beide daher ein einziges Unternehmen im Sinne von Art. 81 EG darstellen (Urteil des Gerichts vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, ... Randnr. 59).
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Rechtsprechung
   EuGH, 06.05.1982 - 107/82   

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https://dejure.org/1982,1048
EuGH, 06.05.1982 - 107/82 (https://dejure.org/1982,1048)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.1982 - 107/82 (https://dejure.org/1982,1048)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 107/82 (https://dejure.org/1982,1048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    AEG / Kommission

    AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - AUSSETZUNG DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG AUS EINER ENTSCHEIDUNG , DIE EINE FINANZIELLE VERPFLICHTUNG BEGRÜNDET - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSSETZUNG

  • EU-Kommission

    AEG / Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • EuGH, 02.10.2003 - C-196/99

    Aristrain / Kommission

    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, ist die Anwendung von Verzugszinsen in normaler Höhe im zuletzt genannten Fall als gerechtfertigt anzusehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 141, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959).
  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, ist die Anwendung von Verzugszinsen in normaler Höhe im zuletzt genannten Fall als gerechtfertigt anzusehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 141, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959).
  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

    Von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, ist die Anwendung von Verzugszinsen in normaler Höhe im zuletzt genannten Fall als gerechtfertigt anzusehen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnr. 141, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R, Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959).
  • EuG, 14.07.1995 - T-275/94

    Groupement des cartes bancaires "CB" gegen Kommission der Europäischen

    In der Überzeugung, damit dem Urteil des Gerichts voll nachgekommen zu sein, machte das Groupement in seiner Antwort auf eine telefonische Anfrage der Rechnungsführung der Kommission geltend, daß die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen, wie sie sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82 (AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnrn. 139 und 141) ergebe, nur deshalb bestehe, weil die Erhebung offensichtlich unbegründeter Klagen vermieden werden solle, deren ausschließliches Ziel darin bestuende, die Zahlung der Geldbusse zu verzögern, daß diese Verpflichtung aber nicht für begründete oder teilweise begründete Klagen gelte.

    Ausserdem hat sie die Auffassung vertreten, daß diese Bedingungen vom Gerichtshof in seinen Beschlüssen vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R (AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549) und Hasselblad/Kommission, Klöckner Werke/Kommission und Finsider/Kommission (a. a. O.) gebilligt worden seien und daß der Kläger sie durch Stellung der Bankbürgschaft akzeptiert habe.

  • EuG, 21.01.2004 - T-217/03

    FNCBV / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

    69 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft als Voraussetzung dafür zu stellen, dass eine Geldbuße nicht sofort beigetrieben wird, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und Beschluss FEG/Kommission, Randnr. 44).
  • EuGH, 23.03.2001 - C-7/01

    FEG / Kommission

    Der Richter der einstweiligen Anordnung hat sodann darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung einem solchen Antrag nur stattgegeben werden könne, wenn außergewöhnliche Umstände vorlägen (Beschlüsse des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 14. Dezember 1999 in den Rechtssachen C-335/99 P[R], HFB u. a./Kommission, Slg. 1999, I-8705, Randnr. 55, und C-364/99 P[R], DSR-Senator Lines/Kommission, Slg. 1999, I-8733, Randnr. 48).
  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Was die hier relevante Problematik einer Bankgarantie betrifft, so kann nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Obliegenheit, eine solche Garantie als Voraussetzung dafür zu stellen, dass eine Geldbuße nicht sofort beigetrieben wird, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 6. Mai 1982, AEG/Kommission, 107/82 R, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 14. Dezember 1999, DSR-Senator Lines/Kommission, C-364/99 P[R], Slg. 1999, I-8733, Randnr. 48).
  • EuG, 28.06.2000 - T-191/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

    Aus dem Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R (AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549) gehe hervor, daß die Verpflichtung zur Stellung einer Bankbürgschaft dazu diene, von der Erhebung von Verschleppungsklagen abzuschrecken.
  • EuG, 30.06.2009 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Beweisaufnahme -

          Was die spezielle Problematik einer Bankbürgschaft betrifft, so kann nach ständiger Rechtsprechung einem Antrag auf Verzicht auf eine Bankbürgschaft nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 6. Mai 1982, AEG/Kommission, 107/82 R, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 14. Dezember 1999, DSR-Senator Lines/Kommission, C-364/99 P[R], Slg. 1999, I-8733, Randnr. 48).
  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

    77 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft als Voraussetzung dafür zu stellen, dass eine Geldbuße nicht sofort beigetrieben wird, nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegeben werden (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und Beschluss FEG/Kommission, Randnr. 44).
  • EuG, 21.07.1999 - T-191/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

  • EuG, 27.03.2003 - T-398/02

    Linea GIG / Kommission

  • EuG, 14.12.2000 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuG, 13.07.2006 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung

  • EuGH, 24.07.2003 - C-233/03

    Linea GIG / Kommission

  • EuG, 17.02.1995 - T-308/94

    Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 02.05.2007 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG -

  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 05.08.2003 - T-79/03

    IRO / Kommission

  • EuG, 21.01.2004 - T-252/03

    FNICGV / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 20.10.2003 - T-46/03

    Leali / Kommission

  • EuGH, 11.11.1982 - 263/82

    Klöckner-Werke / Kommission

  • EuGH, 24.09.1986 - 213/86

    Montedipe / Kommission

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Rechtsprechung
   EuGH, 29.03.1982 - 107/82 R   

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https://dejure.org/1982,2121
EuGH, 29.03.1982 - 107/82 R (https://dejure.org/1982,2121)
EuGH, Entscheidung vom 29.03.1982 - 107/82 R (https://dejure.org/1982,2121)
EuGH, Entscheidung vom 29. März 1982 - 107/82 R (https://dejure.org/1982,2121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82   

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https://dejure.org/1983,8202
Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82 (https://dejure.org/1983,8202)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.06.1983 - 107/82 (https://dejure.org/1983,8202)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 1983 - 107/82 (https://dejure.org/1983,8202)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft AEG-Telefunken AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Selektives Vertriebssystem

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82
    Außerdem ist darauf hinzuweisen - weil dies in der klägerischen Argumentation eine Rolle spielt -, daß im Urteil der Rechtssache 126/80 4 statt von fachlicher Eignung der 1 - Urteil vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 - Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 1875.

    Auch hat meines 1 - Urteil vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 - Metro SB-Großmarkte GmbH & Co. KG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 1875.

    Wenn danach in bezug auf Cash- und Carry-Geschäfte, das heißt Geschäfte, bei denen es in aller Regel an einem Kundendienst fehlt, gesagt wird, 1 - Urteil vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 - Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 1875.

    Wir haben es also mit einer regelrechten, in engem Zusammenhang mit der Vertriebsbindung 1 - Urteil vom 25. Oktober 1977 in Her Rechtssache 26/76 - Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 1875.

    3. Preisbeeinflussung in Deutschland Ich komme schließlich noch zu einigen Fällen angeblich unzulässiger Einwirkung 1 - Urteil vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 - Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 1875.

    Die Klägerin hat außerdem in einem Schreiben vom 28. April 1982 ihr Einverständnis damit erklärt, daß die Bußgeldforderung mit Ablauf der Zahlungsfrist ver- 1 - Urteil vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76 - Metro SB-Großmärkte GmbH & Co. KG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1977, 1875.

  • EuGH, 14.07.1972 - 51/69

    Bayer AG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82
    in einer Entscheidung nach Artikel 85 nur die in den Beschwerdepunkten genannten Zuwiderhandlungen angeführt werden dürfen und daß, wenn einem Unternehmen neue Tatsachen zur Last gelegt werden sollen, die Beschwerdepunkte zu ergänzen sind, damit der Betroffene Gelegenheit zur Äußerung erhält (Urteile der Rechtssachen 41/69 1 und 51/69 2).

    ) und daß eine Ergänzung der Beschwerdepunkte unter anderem nur angezeigt ist, wenn der Nachweis bestrittener Zuwiderhandlungen auf eine erheblich geänderte Grundlage gestellt werden soll (Urteil der Rechtssache 51/69 2).

    c) In dem dritten hier zu behandelnden Fall geht es um die Zulassung des Händ- 1 - Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 - ACF Chemiefarma NV/Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1970, 661.2 - Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 51/69 - Farbenfabriken Bayer AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1972, 745.3 - Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 54/69 - SA Francaise de matières colorantes (Francolor)/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1972, 851.

  • EuGH, 16.06.1981 - 126/80

    Salonia / Poidomani e Giglio

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82
    - Urteil vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 126/80 - Maria Salonia/Giorgio Poidomani und Franca Giglio, verwitwete Bagheri -, Slg. 1981, 1563.

    - Urteil vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 126/80 -* Maria Salonia/Giorgio Poidomani und Franca Giglio, verwitwete Bagheri-, Slg. 1981, 1563.

    - Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78 - Heintz van Landewyck Sàri und andere/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1980, 3125.3 - Urteil vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 126/80 - Maria Salonia/Giorgio Poidomani und Franca Giglio, verwitwete Bagheri -, Slg. 1981, 1563.

  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82
    Entsprechende Feststellungen finden sich in den Urteilen der Rechtssachen 99/79 2, 31/80.

    wird in den beiden zuerst genannten Entscheidungen auch hervorgehoben, es sei, wenn der Zugang zu einem selektiven Vertriebsnetz von Voraussetzungen abhänge, die über eine bloße objektive Auswahl qualitativer Art hinausgingen, und insbesondere, wenn es auf quantitativen Kriterien beruhe, davon auszugehen, daß ein solches Vertriebssystem grundsätzlich unter das Verbot des Artikels 85 Absatz 1 falle (Randnummer 17 des Urteils 99/79 und Randnummer 21 des Urteils 31/80).

    - Urteil vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80 NV l'Oréal und SA l'Oréal/PVBA De nieuwe Amck -, Slg. 1980, 3775.

  • EuGH, 14.07.1972 - 54/69

    Francolor / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82
    Ebenso richtig ist aber auch, daß eine Entscheidung zusätzliche Beweismittel für bereits zur Last gelegte Tatsachen anführen kann (Urteil der Rechtssache 54/69 3.

    c) In dem dritten hier zu behandelnden Fall geht es um die Zulassung des Händ- 1 - Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 - ACF Chemiefarma NV/Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1970, 661.2 - Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 51/69 - Farbenfabriken Bayer AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1972, 745.3 - Urteil vom 14. Juli 1972 in der Rechtssache 54/69 - SA Francaise de matières colorantes (Francolor)/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1972, 851.

  • EuGH, 31.05.1979 - 22/78

    Hugin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82
    - Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78 - Hugin Kassaregister AB und Hugin Cash Registers Ltd./Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1979, 1869.

    Selbst wenn aber anzunehmen wäre, daß die Zulassung von Wettbewerb in den betreffenden Gebieten zu einer Vergrößerung des Tele- 1 - Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 22/78 - Hugin Kassaregister AB und Hugin Cash Registers Ltd./Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1979, 1869.

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82
    Geht man dazu der Frage nach, ob sie die Annahme einer spürbaren Handelsbeeinträchtigung nahelegen, so ist nach meiner Überzeugung 1 - Urteil vom 6. März 1974 in den verbundenen Rechtssachen 6 und 7/73 -· Istituto Chemioterapico Italiano S.p.A. und Commercial Solvents Corporation/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1974, 223.

    - Urteil vom 6. März 1974 in den verbundenen Rechtssachen 6 und 7/73 - Istituto Chemioterapico Italiano S.p.A. und Commercial Solvents Corporation/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1974, 223.

  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82
    - Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78 - Heintz van Landewyck Sàri und andere/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1980, 3125.3 - Urteil vom 16. Juni 1981 in der Rechtssache 126/80 - Maria Salonia/Giorgio Poidomani und Franca Giglio, verwitwete Bagheri -, Slg. 1981, 1563.

    - Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209 bis 215 und 218/78 - Heintz van Landewyck Sàrl und andere/Kommission der Europäischen Gemeinschaften ·-, Slg. 1980, 3125.

  • EuGH, 01.02.1978 - 19/77

    Miller / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82
    Nicht zuletzt betont sie, es könne, weil umsatzstarke, zu Importen fähige Händler nicht 1 - Urteil vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77 - Miller International Schallplatten GmbH/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1978, 131.

    Zum einen kann wegen des geringen Markt- 1 - Urteil vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74 - Groupements des fabricants de papiers peints de Belgique und andere/Kommission der Eruopäischen Gemeinschaften -, Slg. 1975, 1491.2 - Urteil vom 1. Februar 1978 in der Rechtssache 19/77 - Miller International Schallplatten GmbH/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1978, 131.

  • EuGH, 13.02.1969 - 14/68

    Walt Wilhelm u.a. / Bundeskartellamt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1983 - 107/82
    - Urteil vom 13. Februar 1969 in der Rechtssache 14/68 - Walt Wilhelm und andere/Bundeskartellamt -, Slg. 1969, 1.
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

  • EuGH, 26.11.1975 - 73/74

    Papiers Peints / Kommission

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

  • BGH, 30.06.1981 - KZR 11/80

    Nachfrager - Belieferungsanspruch - Voraussetzungen - Vertriebssystem des

  • EuGH, 10.07.1980 - 99/79

    Lancôme / Etos

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Rechtsprechung
   FG Hessen, 24.08.1982 - I 107/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,21663
FG Hessen, 24.08.1982 - I 107/82 (https://dejure.org/1982,21663)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.08.1982 - I 107/82 (https://dejure.org/1982,21663)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. August 1982 - I 107/82 (https://dejure.org/1982,21663)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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