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   AG Bonn, 23.04.2013 - 108 C 316/12   

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https://dejure.org/2013,33553
AG Bonn, 23.04.2013 - 108 C 316/12 (https://dejure.org/2013,33553)
AG Bonn, Entscheidung vom 23.04.2013 - 108 C 316/12 (https://dejure.org/2013,33553)
AG Bonn, Entscheidung vom 23. April 2013 - 108 C 316/12 (https://dejure.org/2013,33553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Regressanspruch; Obliegenheitspflichtverletzung bei Verlassen der Unfallstelle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Regressanspruch; Obliegenheitspflichtverletzung bei Verlassen der Unfallstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regressanspruch der Kfz-Versicherung gegen Versicherungsnehmer bei Verlassen des Unfallorts vor Unfallaufnahme

  • rabüro.de

    Zur Frage des Vorliegens einer Obliegenheitsverletzung durch Verlassen der Unfallstelle durch einen Unfallbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus AG Bonn, 23.04.2013 - 108 C 316/12
    Hierbei handelte der Beklagte auch vorsätzlich, denn das Gebot, nach einem Verkehrsunfall die Unfallaufnahme durch die Polizei an Ort und Stelle abzuwarten, stellt auch bei eindeutiger Haftungslage eine "elementare, allgemeine und jedem Versicherungsnehmer und Kraftfahrer bekannte Pflicht" dar (BGH, IV ZR 71/99, Urteil vom 01.12.1999, Rn. 9).

    Das Verlassen der Unfallstelle schränkt grundsätzlich die Möglichkeit des Versicherers ein, Feststellungen zu treffen, die zur Aufklärung des Sachverhaltes oder zur Minderung des Schadens dienlich sein können und stellt deshalb bei eindeutiger Haftungslage ein vertragswidriges Verhalten des Versicherungsnehmers dar (BGH, IV ZR 71/99, Urteil vom 01.12.1999, Rn. 9).

  • AG Eschweiler, 14.04.2011 - 23 C 146/08

    Ausgleichsanspruch der Haftpflichtversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer

    Auszug aus AG Bonn, 23.04.2013 - 108 C 316/12
    Ein Verschweigen ist bereits dann als "arglistig" einzustufen, wenn dem Versicherungsnehmer bewusst ist, dass ein Verhalten den Versicherer bei der Schadensregulierung möglicherweise beeinflussen kann, in diesem Sinne ist auch eine Verkehrsunfallflucht als arglistig einzustufen, denn sie ist potentiell geeignet, die Aufklärung des Tatbestandes und die Ermittlung des Haftungsumfanges der Versicherung nachteilig zu beeinflussen (AG Eschweiler, 23 C 146/08, Urteil vom 14.04.2011, Rn. 24).
  • LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13

    Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.04.2013 (108 C 316/12) wird zurückgewiesen.
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