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   AG Niebüll, 06.10.2011 - 108 Js 6272/10   

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https://dejure.org/2011,103531
AG Niebüll, 06.10.2011 - 108 Js 6272/10 (https://dejure.org/2011,103531)
AG Niebüll, Entscheidung vom 06.10.2011 - 108 Js 6272/10 (https://dejure.org/2011,103531)
AG Niebüll, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 108 Js 6272/10 (https://dejure.org/2011,103531)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.07.2020 - 2 ARs 181/20

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts

    Für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Niebüll vom 6. Oktober 2011 - Az. 6 Ls 108 Js 6272/10 (33/11) - zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe ist das Landgericht Braunschweig ? Strafvollstreckungskammer ? zuständig.
  • OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19

    Prüfung des Spezialitätsgrundsatzes bei Hinderung der Haftvollstreckung; Verlust

    Er habe sich jahrelang im Ausland aufgehalten und habe sich bereits nach einer Haftentlassung aus der Justizvollzugsanstalt W. im August 2018 wieder über die Niederlande nach Italien abgesetzt, wo er für das Verfahren der Staatsanwaltschaft Flensburg mit dem Aktenzeichen 108 Js 6272/10 festgenommen worden sei.
  • BGH, 23.09.2020 - 2 ARs 254/20

    Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe (Einwilligung der

    Für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Niebüll vom 6. Oktober 2011 - Az. 6 Ls 108 Js 6272/10 (33/11) - zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe ist das Landgericht Braunschweig ? Strafvollstreckungskammer ? zuständig.
  • LG Kiel, 13.03.2019 - 10 StVK 16/19
    Es wird festgestellt, dass die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Niebüll vom 06.10.2011 (Az.: 6 Ls 108 Js 6272/10 (33/11)) derzeit unzulässig ist.

    Der Verurteilte verbüßt seit dem 18.10.2018 in der Justizvollzugsanstalt Kiel eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Niebüll vom 06.10.2011 (Az.: 6 Ls 108 Js 6272/10 (33/11)), nachdem die zunächst erfolgte Strafaussetzung zur Bewährung durch Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 15.03.2018 (Az.: 50 BRs 2/18) widerrufen worden war.

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