Rechtsprechung
AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Cold Call; Unternehmen; doloagit-Einwand; Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Cold Call; Unternehmen; dolo-agit-Einwand; Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kostenpflichtige Eintragung in ein Internet-Branchenverzeichnis auf Grund eines "Cold Call" ist unzulässig
- JurPC
Cold Call
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch für eine Eintragung in das elektronische Branchenverzeichnis i.R.e. unerbetenen Werbeanrufs (sog. "Cold Call")
- online-und-recht.de
Unerlaubt Angerufener kann mit Cold Call-Forderung "aufrechnen"
- kanzlei.biz
Forderung auf Leistung aufgrund eines "Cold Calls" unzulässig
- wettbewerbsrechtsiegen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
ColdCall: Kein Zahlungsanspruch bei Vertragsschluss auf Grund unerwünschten Werbeanrufs
- Jurion (Kurzinformation)
Eingriff in Gewerbebetrieb durch unerbetene Werbeanrufe
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Vertragsschluss nach unerwünschtem Werbeanruf
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Eintragung in Branchenverzeichnis: Anspruch des Gewerbetreibenden auf Schadensersatz aufgrund Vertragsschluss durch Cold Call - Unerwünschter Werbeanruf stellt rechtswidrigen Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar
Besprechungen u.ä.
- dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)
Vertrag bei Cold Call-Anruf nicht durchsetzbar
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Klage des Verlags für virtuelle Dienste (Carmen Homer) abgewiesen
Verfahrensgang
- AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
- LG Bonn - 5 S 78/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03
Telefonwerbung für "Individualverträge"
Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939;… Köhler/Bornkamm- Köhler , UWG, 32. Aufl. 2014, § 7 Rn. 163).Ist dies zu verneinen, so kommt es grundsätzlich nicht mehr darauf an, ob der Anruf zu einer sonstigen Belästigung oder zu einem Vertragsschluss geführt hat (BGH GRUR 2007, 607).
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
Denn im Hinblick auf die billige, schnelle und durch Automatisierung sowie Call-Center-Betriebe arbeitssparende Akquisemöglichkeit ist ohne Einschränkung des "Cold Callings" mit einem immer weiteren Umsichgreifen dieser Werbeart zu rechnen (vgl. BGH zur unerbetenen E-Mail-Werbung, Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 81/01 - und Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07 -, jeweils juris).Diese gesetzgeberische Wertung ist bei der Beurteilung der Generalklauseln des Bürgerlichen Gesetzbuches ebenfalls heranzuziehen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 20.05.2009, aaO).
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05
Suchmaschineneintrag
Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
So führte auch der BGH aus, dass "für einen Gewerbetreibenden die Gefahr besteht, in seinem Geschäftsbetrieb durch eine Vielzahl ähnlicher Telefonanrufe empfindlich gestört zu werden." (vgl. BGH 20.09.2007 I ZR 88/05; juris).Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939;… Köhler/Bornkamm- Köhler , UWG, 32. Aufl. 2014, § 7 Rn. 163).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
Denn im Hinblick auf die billige, schnelle und durch Automatisierung sowie Call-Center-Betriebe arbeitssparende Akquisemöglichkeit ist ohne Einschränkung des "Cold Callings" mit einem immer weiteren Umsichgreifen dieser Werbeart zu rechnen (vgl. BGH zur unerbetenen E-Mail-Werbung, Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 81/01 - und Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07 -, jeweils juris). - BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81
Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße
Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
Davon ist auszugehen bei Eingriffen, die gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGHZ 29, 65, 74; 69, 128, 139; 86, 152, 156). - BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel
Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939;… Köhler/Bornkamm- Köhler , UWG, 32. Aufl. 2014, § 7 Rn. 163). - BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
- LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14
Schadensersatz bei Vertragsschluss nach ColdCall
Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
Es kann auch dahingestellt bleiben, ob die wettbewerbsrechtliche Verbotsnorm des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 UWG ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (so LG Bonn, Urteil vom 05.08.2014 - 8 S 46/14 -, juris). - BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
Telefonwerbung für Blindenwaren
Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
Es ist also zu fragen, ob ein konkreter , aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliegt, der den Werbeanruf rechtfertigen könnte (BGH GRUR 2001, 1181, 1183). - BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75
Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter …
Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
Davon ist auszugehen bei Eingriffen, die gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGHZ 29, 65, 74; 69, 128, 139; 86, 152, 156).
- LG Darmstadt, 19.08.2016 - 6 S 49/16
Patrick Zilm, Regista Ltd.
Das Amtsgericht hat (mit dem AG Bonn, Urteil vom 23.06.2015, 109 C 348/14, DSB 2015, 269 f.) angenommen, der unerbetene Anruf ohne vorherige Genehmigung des Adressaten stelle einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb dar.