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   AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14   

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https://dejure.org/2015,15754
AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14 (https://dejure.org/2015,15754)
AG Bonn, Entscheidung vom 23.06.2015 - 109 C 348/14 (https://dejure.org/2015,15754)
AG Bonn, Entscheidung vom 23. Juni 2015 - 109 C 348/14 (https://dejure.org/2015,15754)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Cold Call; Unternehmen; doloagit-Einwand; Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Cold Call; Unternehmen; dolo-agit-Einwand; Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kostenpflichtige Eintragung in ein Internet-Branchenverzeichnis auf Grund eines "Cold Call" ist unzulässig

  • JurPC

    Cold Call

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch für eine Eintragung in das elektronische Branchenverzeichnis i.R.e. unerbetenen Werbeanrufs (sog. "Cold Call")

  • online-und-recht.de

    Unerlaubt Angerufener kann mit Cold Call-Forderung "aufrechnen"

  • kanzlei.biz

    Forderung auf Leistung aufgrund eines "Cold Calls" unzulässig

  • wettbewerbsrechtsiegen.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    ColdCall: Kein Zahlungsanspruch bei Vertragsschluss auf Grund unerwünschten Werbeanrufs

  • Jurion (Kurzinformation)

    Eingriff in Gewerbebetrieb durch unerbetene Werbeanrufe

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vertragsschluss nach unerwünschtem Werbeanruf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eintragung in Branchenverzeichnis: Anspruch des Gewerbetreibenden auf Schadensersatz aufgrund Vertragsschluss durch Cold Call - Unerwünschter Werbeanruf stellt rechtswidrigen Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Vertrag bei Cold Call-Anruf nicht durchsetzbar

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klage des Verlags für virtuelle Dienste (Carmen Homer) abgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , UWG, 32. Aufl. 2014, § 7 Rn. 163).

    Ist dies zu verneinen, so kommt es grundsätzlich nicht mehr darauf an, ob der Anruf zu einer sonstigen Belästigung oder zu einem Vertragsschluss geführt hat (BGH GRUR 2007, 607).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
    Denn im Hinblick auf die billige, schnelle und durch Automatisierung sowie Call-Center-Betriebe arbeitssparende Akquisemöglichkeit ist ohne Einschränkung des "Cold Callings" mit einem immer weiteren Umsichgreifen dieser Werbeart zu rechnen (vgl. BGH zur unerbetenen E-Mail-Werbung, Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 81/01 - und Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07 -, jeweils juris).

    Diese gesetzgeberische Wertung ist bei der Beurteilung der Generalklauseln des Bürgerlichen Gesetzbuches ebenfalls heranzuziehen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 20.05.2009, aaO).

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 88/05

    Suchmaschineneintrag

    Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
    So führte auch der BGH aus, dass "für einen Gewerbetreibenden die Gefahr besteht, in seinem Geschäftsbetrieb durch eine Vielzahl ähnlicher Telefonanrufe empfindlich gestört zu werden." (vgl. BGH 20.09.2007 I ZR 88/05; juris).

    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , UWG, 32. Aufl. 2014, § 7 Rn. 163).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
    Denn im Hinblick auf die billige, schnelle und durch Automatisierung sowie Call-Center-Betriebe arbeitssparende Akquisemöglichkeit ist ohne Einschränkung des "Cold Callings" mit einem immer weiteren Umsichgreifen dieser Werbeart zu rechnen (vgl. BGH zur unerbetenen E-Mail-Werbung, Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 81/01 - und Beschluss vom 20.05.2009 - I ZR 218/07 -, jeweils juris).
  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81

    Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße

    Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
    Davon ist auszugehen bei Eingriffen, die gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGHZ 29, 65, 74; 69, 128, 139; 86, 152, 156).
  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

    Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
    Maßgeblich ist, ob der Werbende bei verständiger Würdigung der Umstände annehmen durfte, der Anzurufende erwarte einen solchen Anruf oder werde ihm jedenfalls aufgeschlossen gegenüberstehen (BGH GRUR 2007, 607; 2008, 189; BGH GRUR 2010, 939; Köhler/Bornkamm- Köhler , UWG, 32. Aufl. 2014, § 7 Rn. 163).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
    Davon ist auszugehen bei Eingriffen, die gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGHZ 29, 65, 74; 69, 128, 139; 86, 152, 156).
  • LG Bonn, 05.08.2014 - 8 S 46/14

    Schadensersatz bei Vertragsschluss nach ColdCall

    Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
    Es kann auch dahingestellt bleiben, ob die wettbewerbsrechtliche Verbotsnorm des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Var. 2 UWG ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist (so LG Bonn, Urteil vom 05.08.2014 - 8 S 46/14 -, juris).
  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99

    Telefonwerbung für Blindenwaren

    Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
    Es ist also zu fragen, ob ein konkreter , aus dem Interessenbereich des Anzurufenden herzuleitender Grund vorliegt, der den Werbeanruf rechtfertigen könnte (BGH GRUR 2001, 1181, 1183).
  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus AG Bonn, 23.06.2015 - 109 C 348/14
    Davon ist auszugehen bei Eingriffen, die gegen den Betrieb als solchen gerichtet, also betriebsbezogen sind und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betreffen (BGHZ 29, 65, 74; 69, 128, 139; 86, 152, 156).
  • LG Darmstadt, 19.08.2016 - 6 S 49/16

    Patrick Zilm, Regista Ltd.

    Das Amtsgericht hat (mit dem AG Bonn, Urteil vom 23.06.2015, 109 C 348/14, DSB 2015, 269 f.) angenommen, der unerbetene Anruf ohne vorherige Genehmigung des Adressaten stelle einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb dar.
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