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   EuGH, 27.10.1987 - 109/86   

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EuGH, 27.10.1987 - 109/86 (https://dejure.org/1987,1166)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.1987 - 109/86 (https://dejure.org/1987,1166)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 109/86 (https://dejure.org/1987,1166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Theodorakis / Griechenland

    1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - HÖHERE GEWALT - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Theodorakis / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Verlust der Kaution für eine Ausfuhrlizenz; Der Begriff der höheren Gewalt; Freigabe der bei Erteilung einer Ausfuhrlizenz gestellten Kaution bei Unmöglichkeit der Ausfuhr wegen höherer Gewalt; Durchführung der Ausfuhr während der Gültigkeit der Ausfuhrlizenz

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - HÖHERE GEWALT - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    So habe der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zum Begriff der höheren Gewalt entschieden, dass die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten eines Geschäftspartners des Ausführers nicht als ein unvorhersehbares und ungewöhnliches Ereignis betrachtet werden könne und es Sache des Ausführers sei, geeignete Vorkehrungen gegen ein solches Verhalten zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in den Vertrag mit seinem Geschäftspartner aufnehme oder eine besondere Versicherung abschließe (Urteile vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86, Theodorakis, Slg. 1987, 4319, und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93, Boterlux, Slg. 1994, I-3933).

    Der Ausführer kann seine Vertragspartner frei wählen; es ist seine Sache, geeignete Vorkehrungen zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in die betreffenden Verträge aufnimmt oder eine besondere Versicherung abschließt (in diesem Sinne Urteile Theodorakis, Randnr. 8, und Boterlux, Randnrn.

  • BFH, 04.04.2000 - VII R 67/98

    Ausfuhrerstattung - Gültigkeit der Rechtsakte - Vorabentscheidung des

    Insbesondere hat der Gerichtshof in seiner bisherigen, zum Begriff der höheren Gewalt ergangenen Rechtsprechung die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten eines Geschäftspartners des Ausführers nicht als ein unvorhersehbares und ungewöhnliches Ereignis gewertet, sondern von dem Marktteilnehmer verlangt, geeignete Vorkehrungen gegen ein solches Verhalten zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in den Vertrag mit seinem Geschäftspartner aufnimmt oder eine besondere Versicherung abschließt (EuGH-Urteile vom 27. Oktober 1987 Rs. 109/86, EuGHE 1987, 4319, und vom 9. August 1994 Rs. C-347/93, EuGHE 1994, I-3933).
  • VGH Hessen, 25.03.1991 - 8 UE 2563/85

    Agrarmarktordnung: Kautionsverfall bei Nichtausnutzung einer Einfuhrlizenz

    Dagegen hat der Europäische Gerichtshof im übrigen in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, der Begriff der höheren Gewalt setze keine absolute Unmöglichkeit voraus (EuGH 30. Januar 1974 -- Rs 158/73 -- aaO; 22. Januar 1986 -- Rs 266/84 -- Slg. 1986, 149; 27. Oktober 1987 -- Rs 109/86 -- Slg. 1987, 4319 = RIW 1988, 660; 8. März 1988 -- Rs 296/86 -- n.v.).

    Das Wesen der höheren Gewalt im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages besteht nämlich darin, daß ein unvorhersehbares Ereignis eintritt, das die Durchführung des Vertrages verhindert, das völlig außerhalb des Einflußbereichs der Parteien liegt und dessen Folgen die Parteien nicht oder nicht in zumutbarer Weise verhindern können (s. dazu EuGH, 27. Oktober 1987 -- Rs 109/86 -- Slg. 1988, 4319 insbes.

    Es ist Sache des Lizenzinhabers, geeignete Vorkehrungen zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in den Vertrag aufnimmt oder eine besondere Versicherung abschließt (so ausdrücklich EuGH, 27. Oktober 1987 -- Rs 109/86 -- a.a.O., S. 4330).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    6: - Urteile vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319) und vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-347/93 (Boterlux, Slg. 1994, I-3933).

    Siehe auch schon das Urteil vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 7): "... der Begriff der höheren Gewalt [verlangt], selbst wenn er keine absolute Unmöglichkeit voraussetzt, dass der Nichteintritt der in Rede stehenden Tatsache auf Umstände zurückzuführen ist, die derjenige, der sich darauf beruft, nicht zu vertreten hat, die anormal und unvorhersehbar sind und deren Folgen auch bei aller Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können".

  • BFH, 21.11.2002 - VII R 67/98

    Falsche Angaben im Ausfuhrerstattungsantrag, verschuldensunabhängige Sanktion;

    Der EuGH hat insbesondere die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten eines Geschäftspartners des Ausführers nicht als ein unvorhersehbares und ungewöhnliches Ereignis gewertet, sondern von dem Marktteilnehmer verlangt, geeignete Vorkehrungen gegen ein solches Verhalten zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in den Vertrag mit seinem Geschäftspartner aufnimmt oder eine besondere Versicherung abschließt (EuGH-Urteile vom 27. Oktober 1987 Rs. 109/86, EuGHE 1987, 4319, und vom 9. August 1994 Rs. C-347/93, EuGHE 1994, I-3933).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1994 - C-347/93

    Belgischer Staat gegen Boterlux SPRL. - Erstattung bei der Ausfuhr -

    (16) ° Urteil vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319).

    (17) ° Vgl. hierzu das Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319), in dem der Gerichtshof in Randnr. 8 feststellte: Was den Fall angeht, daß die Nichtdurchführung der beabsichtigten Ausfuhr nicht auf einem Fehlverhalten des Inhabers der Ausfuhrlizenz beruht, sondern allein darauf zurückzuführen ist, daß sein Vertragspartner den Kaufvertrag, im Rahmen dessen die Ausfuhr erfolgen sollte, nicht erfuellte, ist festzustellen, daß eine solche Störung der Erfuellung des Vertrags zwar als ein Umstand angesehen werden kann, den der Lizenznehmer nicht zu vertreten hat, daß sie aber weder anomal noch unvorhersehbar ist.

  • BVerwG, 03.08.1989 - 3 C 52.87

    Europarecht - Verbilligte Butter - Interventionsbestand - Ausschreibung -

    Dagegen hat er im übrigen in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, der Begriff der höheren Gewalt setze keine absolute Unmöglichkeit voraus (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1968 - Rs 4/68 - Slg. 1968, 562 ; Urteil vom 22. Januar 1986 - Rs 266/84 - Slg. 1986, 164 ; Urteil vom 27. Oktober 1987 - Rs 109/86 - Slg. 1987, 4327 ; Urteil vom 8. März 1988 - Rs 296/86 - n.v.).
  • BFH, 04.04.2000 - VIII R 67/98

    Schmelzkäse - Ausfuhranmeldung - Ausfuhrerstattung - Vorschuß -

    Insbesondere hat der Gerichtshof in seiner bisherigen, zum Begriff der höheren Gewalt ergangenen Rechtsprechung die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten eines Geschäftspartners des Ausführers nicht als ein unvorhersehbares und ungewöhnliches Ereignis gewertet, sondern von dem Marktteilnehmer verlangt, geeignete Vorkehrungen gegen ein solches Verhalten zu treffen, indem er entsprechende Klauseln in den Vertrag mit seinem Geschäftspartner aufnimmt oder eine besondere Versicherung abschließt (EuGH-Urteile vom 27. Oktober 1987 Rs. 109/86, EuGHE 1987, 4319, und vom 9. August 1994 Rs. C-347/93, EuGHE 1994, I-3933).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1993 - C-124/92

    An Bord Bainne Co-operative Ltd und Compagnie Interagra SA gegen Intervention

    (5) ° Vgl. zuletzt das Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1993 in der Rechtssache C-50/92 (Molkerei-Zentrale Süd, Slg. 1993, I-1035); vgl. auch die für den vorliegenden Fall besonders bedeutsamen Urteile des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319), vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-338/89 (Organisationen Danske Slagterier, Slg. 1991, I-2315) und vom 19. April 1988 in der Rechtssache 71/87 (Inter-Kom, Slg. 1988, 1979).

    (10) ° Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1991 - C-338/89

    Organisationen Danske Slagterier handelnd für Jydske Andelsslagteriers

    "Da der Begriff der höheren Gewalt in den verschiedenen Rechtsgebieten und Anwendungsbereichen nicht völlig den gleichen Inhalt hat, ist seine Bedeutung nach dem rechtlichen Rahmen zu bestimmen, in dem er jeweils seine Wirkung entfalten soll." 4. In seinem Urteil vom 27. Oktober 1987 in der Rechtssache 109/86 (Theodorakis, Slg. 1987, 4319, Randnr. 7) hat der Gerichtshof jedoch gerade in bezug auf die Artikel 36 und 37 der Verordnung Nr. 3183/80 ausgeführt, daß.

    - Die eingeschobene Passage steht nur im Urteil Theodorakis.

  • EuGH, 09.08.1994 - C-347/93

    Belgischer Staat / Boterlux

  • BSG, 15.07.1993 - 1 RK 20/92

    Anspruch eines in Deutschland arbeitslos gemeldeten italienischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-280/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1990 - C-32/89

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 08.03.1988 - 296/86

    McNicholl / Minister for Agriculture

  • EuGH, 10.07.1990 - 334/87

    Griechenland / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95

    Landbrugsministeriet - EF-Direktoratet gegen Steff-Houlberg Export I/S, Nowaco

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1993 - C-50/92

    Firma Molkerei-Zentrale Süd GmbH & Co. KG gegen Bundesanstalt für

  • EuGH, 19.04.1988 - 71/87

    Griechischer Staat / Inter-Kom

  • VGH Hessen, 15.09.1993 - 8 UE 3297/86

    Verfall einer Kaution zur Sicherung einer Ausfuhr - Ausfuhr eines anderen als des

  • VGH Hessen, 09.11.1994 - 8 UE 1850/91

    Kautionsverfall infolge Nichtausnutzung einer Ausfuhrlizenz für Rinder - zum

  • VGH Hessen, 11.03.1991 - 8 UE 2091/85

    Zum Kautionsverfall wegen Nichterfüllung der Einfuhrverpflichtung; hier: höhere

  • VG Hannover, 25.06.2008 - 11 A 3213/06

    Zur vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Flurbereinigungsgesetz als Fall

  • FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 286/99

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

  • VG Frankfurt/Main, 20.03.2003 - 1 E 1796/02

    Aufhebung einer Einfuhrlizenz für Basmati-Reis und eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1988 - 71/87

    Griechischer Staat gegen Inter-Kom Emboriki kai Biomichaniki Epicheirisis Elaion,

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 296/86

    Anthony McNicholl Ltd und andere gegen Minister for Agriculture. - Rindfleisch -

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   FG Hamburg, 10.11.1989 - I 109/86   

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FG Hamburg, 10.11.1989 - I 109/86 (https://dejure.org/1989,27872)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.11.1989 - I 109/86 (https://dejure.org/1989,27872)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   FG Niedersachsen, 22.11.1988 - I 109/86   

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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 109/86   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1987 - 109/86 (https://dejure.org/1987,16539)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Ioannis Theodorakis Viomichania Elaiou AE gegen Griechischer Staat.

    Verfall der Kaution für eine Ausfuhrlizenz - Höhere Gewalt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.02.1984 - 284/82

    Busseni / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 109/86
    Die Kommission vertritt in ihren Erklärungen auf der Grundlage des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 284/82 (Busseni/Kommission, Slg. 1984, 557) die Ansicht, es könne nicht als höhere Gewalt angesehen werden, daß der Vertrag wegen der Nichtabnahme der Ware durch den Käufer nicht durchgeführt worden sei.
  • EuGH, 13.12.1979 - 42/79

    Milch-, Fett- und Eierkontor / BALM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 109/86
    In jüngerer Zeit hat der Gerichtshof in Anknüpfung an das Urteil in der Rechtssache 42/79 (Milch-, Fett- und Eierkontor GmbH/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Slg. 1979, 3703) in Fällen, in denen es um eine Agrarverordnung über Butter ging, entschieden, daß "der Begriff der höheren Gewalt... als eine absolute Unmöglichkeit zu verstehen ist, die auf außergewöhnlichen, außerhalb des Einflußbereichs des Erwerbers der Lagerbutter liegenden Umständen beruht und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nur unter unverhältnismäßigen Opfern hätten vermieden werden können" (Urteile vom 1. Oktober 1985 in der Rechtssache 125/83, Office beige de l'économie et de l'agriculture/Nicolas Corman et fils SA, Slg. 1985, 3039, und vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 20/84, De Jong NV/Voedselvoorzienings inen verkoopbureau, Slg. 1985, 2061).
  • EuGH, 01.10.1985 - 125/83

    OBEA / Corman

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 109/86
    In jüngerer Zeit hat der Gerichtshof in Anknüpfung an das Urteil in der Rechtssache 42/79 (Milch-, Fett- und Eierkontor GmbH/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Slg. 1979, 3703) in Fällen, in denen es um eine Agrarverordnung über Butter ging, entschieden, daß "der Begriff der höheren Gewalt... als eine absolute Unmöglichkeit zu verstehen ist, die auf außergewöhnlichen, außerhalb des Einflußbereichs des Erwerbers der Lagerbutter liegenden Umständen beruht und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nur unter unverhältnismäßigen Opfern hätten vermieden werden können" (Urteile vom 1. Oktober 1985 in der Rechtssache 125/83, Office beige de l'économie et de l'agriculture/Nicolas Corman et fils SA, Slg. 1985, 3039, und vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 20/84, De Jong NV/Voedselvoorzienings inen verkoopbureau, Slg. 1985, 2061).
  • EuGH, 03.07.1985 - 20/84

    De Jong / VIB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 109/86
    In jüngerer Zeit hat der Gerichtshof in Anknüpfung an das Urteil in der Rechtssache 42/79 (Milch-, Fett- und Eierkontor GmbH/Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung, Slg. 1979, 3703) in Fällen, in denen es um eine Agrarverordnung über Butter ging, entschieden, daß "der Begriff der höheren Gewalt... als eine absolute Unmöglichkeit zu verstehen ist, die auf außergewöhnlichen, außerhalb des Einflußbereichs des Erwerbers der Lagerbutter liegenden Umständen beruht und deren Folgen trotz aller Sorgfalt nur unter unverhältnismäßigen Opfern hätten vermieden werden können" (Urteile vom 1. Oktober 1985 in der Rechtssache 125/83, Office beige de l'économie et de l'agriculture/Nicolas Corman et fils SA, Slg. 1985, 3039, und vom 3. Juli 1985 in der Rechtssache 20/84, De Jong NV/Voedselvoorzienings inen verkoopbureau, Slg. 1985, 2061).
  • EuGH, 30.01.1974 - 158/73

    Kampffmeyer / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 109/86
    Der Gerichtshof hat entschieden, daß der Begriff der höheren Gewalt in den verschiedenen Rechtsgebieten und Anwendungsbereichen einen unterschiedlichen Inhalt haben kann, so daß seine Bedeutung nach dem rechtlichen Rahmen zu bestimmen ist, in dem er jeweils seine Wirkung entfalten soll (Rechtssache 158/73, Kampffmeyer/Einfuhr- und Vorratsstelle Getreide, Slg. 1974, 101).
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