Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 09.01.2008 - 10a K 2487/02.A   

Volltextveröffentlichungen

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    GG Art. 16 a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Togo, Journalisten, Oppositionelle, Regimegegner, Pressefreiheit, Situation bei Rückkehr, Antragstellung als Asylgrund, Auslandsaufenthalt, exilpolitische Betätigung




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Wird zitiert von ... (7)  

  • VG Freiburg, 26.06.2008 - A 1 K 2160/07  

    Politische Verfolgung in Togo nach den Parlamentswahlen im Oktober 2007

    In Teilen der Rechtsprechung wurden Widerrufsentscheidungen zu Togo deshalb in diesem Sinne mit der Begründung aufgehoben, die Lage in Togo erfordere erst noch einen längeren Beobachtungszeitraum bevor von einer hinreichenden Rückkehrsicherheit vorverfolgter Togoer ausgegangen werden könne (vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 20.11.2007 - 5 A 209/07 - und im Anschluss daran VG Neustadt a.d.W., Urt. v. 27.03.2008 - 2 K 1329/07.MW - a.A. aber , nämlich für eine hinreichende Sicherheit trotz vorverfolgter Ausreise allein mit Blick auf die Wahlen und die Wiederaufnahme der an demokratische Fortschritte geknüpften EU-Hilfe VG Oldenburg, Urt. v. 19.11.2007 - 7 A 3486/04 - und VG Osnabrück, Urt. v. 25.03.2008 - 5 A 23/08 - [allerdings hier für den Fall einer unverfolgten Ausreise]; für eine fehlende beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung im Hinblick auf die im Lagebericht des Auswärtigen Amts von 2008 zu Togo bezüglich unverfolgt seinerzeit ausgereister Togoer: VG Minden, Urt. v. 11.03.2008 - 10 K 208/08.A -und VG Düsseldorf, Urt. v. 12.12.2007 - 12 K 4367/07.A - unter Bezug auf die Wahlen im Oktober 2007 sowie VG München, Urt. v. 13.03.2008 - M 25 K 07.50909 - unter Berufung auf den aktuellen Jahresbericht des AA 2008 und das Fehlen weiterer Verfolgungsfälle; ebenso VG Gelsenkirchen, Urt. v. 09.01.2008 - 10a K 2487/02.A - unter Hinweis auf die Wahlen und die wieder hergestellte Presse- und Meinungsfreiheit.
  • VG Hamburg, 18.08.2009 - 20 A 262/09  

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung im Fall von Togo

    Diese Sachlage rechtfertigt es regelmäßig, togoischen Staatsangehörigen, die nicht als "vorverfolgt" gelten, wegen des dann anzuwendenden Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung zu versagen (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 20.11.2007, 5 A 1445/04 As; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 9.01.2008, 10a K 2487/02.A; a.A. VG Oldenburg, Urt. v. 19.11.2007, 7 A 3486/04: auch ein Vorverfolgter, der 1990 vor dem Zugriff von Milizen fliehen musste, ist hinreichend sicher), auch wenn davon auszugehen ist, dass politische Aktivitäten von Togoern und togoischen Exilorganisationen in Deutschland von togoischen Regierungskreisen beobachtet werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 23.02.06, S. 14).
  • VG Hamburg, 04.07.2008 - 20 A 176/08  

    Togo, Widerruf, Familienflüchtlingsschutz, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der

    9.01.2008, 10a K 2487/02.A; a.A. VG Oldenburg, Urt. v. 19.11.2007, 7 A 3486/04: auch ein Vorverfolgter, der 1990 vor dem Zugriff von Milizen fliehen musste, ist hinreichend sicher), auch wenn davon auszugehen ist, dass politische Aktivitäten von Togoern und togoischen Exilorganisationen in Deutschland von togoischen Regierungskreisen beobachtet werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 23.02.06, S. 14).
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  • VG Hannover, 03.12.2008 - 4 A 3995/08  

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

    Diese Sachlage mag es künftig regelmäßig rechtfertigen, togoischen Staatsangehörigen, die nicht als ,,vorverfolgt" gelten, wegen des dann anzuwendenden Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung zu versagen (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 20.11.2007 - 5 A 1445/04 As; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.01.2008 - 10a K 2487/02.A; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.08.2008 - 10a K 2487/02.A; a.A. VG Oldenburg, Urt. v. 19.11.2007, 7 A 3486/04: auch ein Vorverfolgter, der 1990 vor dem Zugriff von Milizen fliehen musste, ist hinreichend sicher), auch wenn davon auszugehen ist, dass politische Aktivitäten von Togoern und togoischen Exilorganisationen in Deutschland von togoischen Regierungskreisen beobachtet werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 23.02.06).
  • VG Hamburg, 14.04.2008 - 20 A 419/07  

    Togo, Widerruf, Familienflüchtlingsschutz, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der

    Diese Sachlage rechtfertigt es regelmäßig, togoischen Staatsangehörigen, die nicht als ,,vorverfolgt" gelten, wegen des dann anzuwendenden Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung zu versagen (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 20.11.2007, 5 A 1445/04 As; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 9.01.2008, 10a K 2487/02.A; a.A. VG Oldenburg, Urt. v. 19.11.2007, 7 A 3486/04: auch ein Vorverfolgter, der 1990 vor dem Zugriff von Milizen fliehen musste, ist hinreichend sicher), auch wenn davon auszugehen ist, dass politische Aktivitäten von Togoern und togoischen Exilorganisationen in Deutschland von togoischen Regierungskreisen beobachtet werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 23.02.06, S. 14).
  • VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07  

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

    Diese Sachlage mag es künftig regelmäßig rechtfertigen, togoischen Staatsangehörigen, die nicht als ,,vorverfolgt" gelten, wegen des dann anzuwendenden Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung zu versagen (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 20.11.2007 - 5 A 1445/04 As; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.01.2008 - 10a K 2487/02.A; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.08.2008 - 10a K 2487/02.A; a.A. VG Oldenburg, Urt. v. 19.11.2007, 7 A 3486/04: auch ein Vorverfolgter, der 1990 vor dem Zugriff von Milizen fliehen musste, ist hinreichend sicher), auch wenn davon auszugehen ist, dass politische Aktivitäten von Togoern und togoischen Exilorganisationen in Deutschland von togoischen Regierungskreisen beobachtet werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 23.02.06).
  • VG Hannover, 10.12.2008 - 4 A 5725/08  

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

    Diese Sachlage mag es künftig regelmäßig rechtfertigen, togoischen Staatsangehörigen, die nicht als ,,vorverfolgt" gelten, wegen des dann anzuwendenden Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung zu versagen (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 20.11.2007 - 5 A 1445/04 As; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.01.2008- 10a K2487/02.A; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.08.2008 - 10a K 2487/02.A; a.A. VG Oldenburg, Urt. v. 19.11.2007, 7 A 3486/04: auch ein Vorverfolgter, der 1990 vor dem Zugriff von Milizen fliehen musste, ist hinreichend sicher), auch wenn davon auszugehen ist, dass politische Aktivitäten von Togoern und togoischen Exilorganisationen in Deutschland von togoischen Regierungskreisen beobachtet werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 23.02.06).
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