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   LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02   

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LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02 (https://dejure.org/2003,7755)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02 (https://dejure.org/2003,7755)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 11 (13) Sa 1219/02 (https://dejure.org/2003,7755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BetrAVG § 1 Auslegung, § 1 Konditionenkartell; Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsentscheidung über die Erhöhung der Betriebsrenten; Konditionenkartell des Bochumer Verbandes ; Reallohnbezogene Obergrenze ; Unwirksamkeit wegen Unbilligkeit; Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes; Begriff "Bergbauunternehmen" als ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    BetrAVG § 1 Auslegung, § 1 Konditionenkartell; Satzung und Leistungsordnung des Bochumer Verbandes

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassungsentscheidung nach § 16 BetrAVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 299/01

    Bochumer Verband - zweigeteilte Ruhegeldanpassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02
    Deshalb zählten bei der Anpassungsentscheidung zum 01.01.2000 - wie schon bei derjenigen zum 01.01.1997 (hierzu BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - EzA § 1 BetrAVG Nr. 79) -Bergbauspezialunternehmen zu den "übrigen Mitgliedsunternehmen".

    Die Zuordnung der Beklagten zu den Unternehmen, die ihren Ruhegeldempfängern lediglich eine Erhöhung ihrer Betriebsrente um 2 % zukommen lassen sollten, war Gegenstand u. a. des beim Bundesarbeitsgericht anhängig gewesenen Rechtsstreits W../. T. Schachtbau GmbH - 3 AZR 299/01 -.

    Zwar vermittele die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, u. a. das Urteil vom 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - (W../. T. Schachtbau GmbH) einen anderen Eindruck.

    Nach dem Urteil des BAG vom 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - komme es für die Anpassung zum 01.01.2000 allein darauf an, ob der Bochumer Verband bei seiner Entscheidung zu diesem Anpassungsstichtag eine Änderung der abstrakten Einteilungskriterien klar zum Ausdruck gebracht habe.

    Dem steht nicht die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - entgegen, wonach es nicht erforderlich sei, dass die übrigen Mitgliedsunternehmen, bei denen sich die Homogenität oder Inhomogenität des Bochumer Verbandes widerspiegeln würde, ihrerseits eine eigene Branche bilden würden.

    Wenn schon die Beklagte nicht, wie von der erkennenden Kammer mehrfach und inzwischen auch vom BAG durch Urteil vom 19.12.2002 (- 3 AZR 299/01 - EzA § 1 BetrAVG Nr. 79) entschieden, der Branche "Bergbau" entsprechend dem in der Zeit vom 28.10.1996 bis 12.11.1996 gefassten Anpassungsentschluss zuzuordnen war, war sie einer eigenen Branche zuzuordnen, nämlich den Bergbauspezialgesellschaften.

    Da die Beklagte, wie vom Bundesarbeitsgericht am 19.02.2002 (- 3 AZR 299/01 - a. a. O.) entschieden, zu den "übrigen Mitgliedern" zu rechnen ist, kann der Kläger jedenfalls die 4 %-ige Erhöhung verlangen.

    Für ihre Entscheidung legt die erkennende Kammer das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.02.2002 (- 3 AZR 299/01 - a. a. O.) zugrunde.

    Der Ausdruck "Bergbau" ist unter anderem im SGB IX gegenüber dem Ausdruck "Bergwerk" der weitere Begriff (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.; BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).

    Auf ihn kommt es selbst dann an, wenn er vom allgemeinen Sprachgebrauch und der sonst üblichen Terminologie abweicht (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.; BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).

    Macht der Bochumer Verband von seinem Ermessensspielraum bei der Brancheneinteilung Gebrauch, muss er selbst eine sorgfältige Abgrenzung schaffen, die eine Aushöhlung des Konditionenkartells ausschließt (BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19.02.2002 (- 3 AZR 299/01 - a. a. O.) ausführlich dargelegt hat, verwandte der Bochumer Verband anlässlich dieser beiden Anpassungsentscheidungen den Ausdruck "Bergbauunternehmen" als Kurzfassung für die Bergwerksunternehmen des Steinkohlenbergbaus.

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02
    Nach den bisherigen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts ist die reallohnbezogene Obergrenze der Entwicklung aller Nettoverdienste "innerhalb eines Unternehmens oder eines typischen Teils der Belegschaft" zu entnehmen (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23 m. w. N.).

    Das bedeutet für die Ermittlung der reallohnbezogenen Obergrenze in einem Konditionenkartell, dass nach § 20 LO 1985 eine Unternehmens- und konzernübergreifende Betrachtung der Verdienstentwicklung bei den aktiven Arbeitnehmern stattzufinden hat (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Zu Recht hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 09.11.1999 (- 3 AZR 432/98 - a. a. O.) darauf hingewiesen, dass der Steinkohlebergbau unter permanenten Absatzschwierigkeiten und starker Konkurrenz leide, wobei sich die Situation noch durch den Abbau staatlicher Förderung verschärfe.

    Eine derartige Abbedingung soll nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts der Satzung des Bochumer Verbandes und der LO 1995 zu entnehmen sein, wonach sich aus den Aufgaben und Befugnissen des Bochumer Verbandes sowie dem Sinn und Zweck des Konditionenkartells ergeben soll, dass die Anpassungsentscheidung möglichst beim Bochumer Verband bleiben soll (vgl. BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Da der Bochumer Verband bei der Abgrenzung der Branchen einen Ermessensspielraum hat, kann er den Begriff der "Bergbauunternehmen" enger oder weiter fassen, soweit es dafür sachliche, aus Gemeinsamkeiten der wirtschaftlichen Verhältnisse und Reallohnentwicklung ableitbare Gründe gibt (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).

    Der Ausdruck "Bergbau" ist unter anderem im SGB IX gegenüber dem Ausdruck "Bergwerk" der weitere Begriff (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.; BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).

    Auf ihn kommt es selbst dann an, wenn er vom allgemeinen Sprachgebrauch und der sonst üblichen Terminologie abweicht (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.; BAG 19.02.2002 - 3 AZR 299/01 - a. a. O.).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02
    Dies ist betriebsrentenrechtlich jedenfalls insoweit zulässig, als die Anpassung nicht ungünstiger ausfällt als nach § 16 BetrAVG a. F. (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12).

    Das bedeutet für die Ermittlung der reallohnbezogenen Obergrenze in einem Konditionenkartell, dass nach § 20 LO 1985 eine Unternehmens- und konzernübergreifende Betrachtung der Verdienstentwicklung bei den aktiven Arbeitnehmern stattzufinden hat (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Diese soll für die erfassten außertariflichen Angestellten eine Ordnungsfunktion enthalten, vergleichbar der, die Tarifverträge für andere Arbeitnehmer bewirken (BAG 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 -§ 5 BetrAVG Nr. 27; BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12).

    Branchenspezifische Regelungen sind um so häufiger, je inhomogener die Branchen und je unterschiedlicher ihre wirtschaftliche Entwicklung und ihre Ertragslage sind (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.).

  • LAG München, 19.12.2000 - 8 Sa 872/00

    Kündigung: Kündigung einer Schwangeren - schuldhafte Fristversäumung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02
    Bestätigt wird diese Annahme durch die Zahlenangaben für diese Firma in der von der Beklagten in dem Rechtsstreit K. ./. S. AG (LAG Düsseldorf - 8 Sa 872/00 -) als Anlage 15 zu ihrem Schriftsatz vom 11.04.2001 überreichten Aufstellung.
  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02
    Die erkennende Kammer folgt dem Bundesarbeitsgericht im Grundsatz, dass eine brancheneinheitliche Anpassung nicht dem Zweck des Bochumer Verbandes, der einen Zusammenschluss der Arbeitgeber zum Zwecke der Koordinierung der Bedingungen der betrieblichen Altersversorgung ist (vgl. BAG 02.02.1988 - 3 AZR 115/86 - EzA § 5 BetrAVG Nr. 17), widerspricht.
  • BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02
    a) Bei den nach § 16 BetrAVG a. F. zu wertenden Belangen der Versorgungsempfänger darf die Entwicklung der Einkommen der aktiven Arbeitnehmer berücksichtigt werden (st. Rspr. seit BAG 15.09.1977 - 3 AZR 654/76 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 6).
  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.2003 - 11 (13) Sa 1219/02
    Diese soll für die erfassten außertariflichen Angestellten eine Ordnungsfunktion enthalten, vergleichbar der, die Tarifverträge für andere Arbeitnehmer bewirken (BAG 08.10.1991 - 3 AZR 47/91 -§ 5 BetrAVG Nr. 27; BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12).
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