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   LAG Köln, 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97   

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LAG Köln, 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97 (https://dejure.org/1997,5136)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97 (https://dejure.org/1997,5136)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. November 1997 - 11 (13) Sa 845/97 (https://dejure.org/1997,5136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung von Mehrarbeit; Verteilung von Darlegungslast und Beweislast; Vorlage von Tagebuchaufzeichnungen; Prozessual zulässiger Tatsachenvortrag; Erfordernis eines substantiierten Vortrags; Nachvollziehbare Gründe für die Zeitüberschreitungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mehrarbeit; Darlegungslast; Beweislast; Tätigkeit außerhalb des Betriebes; Mehrarbeitsvergütung; Begründung durch den Arbeitnehmer; Plausible Gründe

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Schleswig, 14.05.1975 - 4 U 48/74
    Auszug aus LAG Köln, 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97
    Es ist nicht Sache des Gerichts oder des Prozeßgegners, aus umfangreichen Anlagen herauszusuchen, worauf sich Anspruch oder Einwendung dessen, der sie vorlegt, stützen könnte (Stein-Jonas-Leipold, 20. Aufl., Rdn. 7 zu § 130 ; Zöller, ZPO , 17. Aufl., § 130 Rn. 9; OLG Schleswig in MDR 1976, 50 f.).
  • BAG, 15.06.1961 - 2 AZR 436/60

    Bezahlung von Überstunden - Darlegungslast - Übliche Arbeitszeit - Anordnung des

    Auszug aus LAG Köln, 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97
    Schon das Arbeitsgericht hat mit zutreffender Anführung der einschlägigen Rechtsprechung auf die Verteilung von Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von Mehrarbeitsvergütung hingewiesen (BAG, Urteil vom 15.06.1961 - 2 AZR 436/60 in AP Nr. 7 zu § 253 ZPO ; Urteil vom 15.11.1993 - 2 AZR 517/93 in AP Nr. 3 zu § 14 KSchG 1969).
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 517/93

    Beweislast bei Leistung von Überstunden

    Auszug aus LAG Köln, 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97
    Schon das Arbeitsgericht hat mit zutreffender Anführung der einschlägigen Rechtsprechung auf die Verteilung von Darlegungs- und Beweislast bei der Geltendmachung von Mehrarbeitsvergütung hingewiesen (BAG, Urteil vom 15.06.1961 - 2 AZR 436/60 in AP Nr. 7 zu § 253 ZPO ; Urteil vom 15.11.1993 - 2 AZR 517/93 in AP Nr. 3 zu § 14 KSchG 1969).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2007 - 12 Sa 524/07

    AGB-Kontrolle von Ausgleichsquittungen

    Der geltend gemachte Anspruch muss durch schriftsätzliches Vorbringen nachvollziehbar begründet werden, denn es ist nicht Sache des Gerichts oder des Prozessgegners, aus umfangreichen Anlagen herauszusuchen, worauf sich Anspruch oder Einwendung stützen könnte (vgl. OLG Köln vom 13. Dezember 2002, 19 U 224/01, OLGR Köln 2003, 124; LAG Köln vom 21. November 1997, 11 (13) Sa 845/97; Stadler in Musielak, a.a.O. § 130 Rdnr. 10 m.w.Nw.).
  • OLG Köln, 11.08.2004 - 11 U 169/03

    Bezugnahme auf Beweisverfahren kann als Sachvortrag ausreichen

    Die Rechtsprechung sieht derartige Bezugnahmen aber nur dann als unzulässig an, wenn dem Gericht überlassen wird, sich aus unfangreichen Unterlagen das herauszusuchen, was dem Begehren der jeweiligen Partei nützt, und es an einer geordneten Darstellung des Parteivorbringens fehlt (vgl. OLG Köln - 19. Zivilsenat - OLGR 2003, 124; OLG Schleswig MDR 1976, 50 f.; OLG Düsseldorf MDR 1993, 798; LAG Köln Urt. v. 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97 Juris.Nr. KARE516540337; zum ganzen ferner OLG Düsseldorf MDR 1996, 415 f. sowie BVerfG NJW 1994, 2683; 2001, 1200, 1202).
  • LAG Hamm, 10.08.2004 - 6 Sa 1182/04

    Individualisierung des Klagegrundes bei Zahlungsklage

    Damit ist die in der arbeitsgerichtlichen Praxis anzutreffende Übung, Zahlungsklagen allein durch Bezugnahme auf beigefügte (Kopien von) Arbeitsvergütungsabrechnungen zu begründen, regelmäßig unzulässig (LAG Köln 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97).
  • ArbG Hagen, 10.11.2021 - 3 Ca 441/21

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung - rechtswirksame Herabgruppierung

    Vielmehr muss der wesentliche Inhalt der Anlagen zumindest zusammengefasst im Schriftsatz wiedergegeben werden, da es nicht Sache des Gerichts oder des Prozessgegners ist, aus umfangreichen Anlagen herauszusuchen, worauf sich Anspruch und/oder Einwendung dessen, der sie vorlegt, stützen könne (so LAG Köln, Urteil vom 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97 , juris, Rdnr. 13 m. w. N.).
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