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   LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95   

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LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95 (https://dejure.org/1996,6638)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95 (https://dejure.org/1996,6638)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 1996 - 11 (13) Sa 907/95 (https://dejure.org/1996,6638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverbot; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AFG § 19 Abs. 1; BGB § 626; HGB § 60
    Wettbewerbsverbot: Vorbereitungen zum künftigen Wettbewerb bei fehlendem Wettbewerbsverbot

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 598/76

    Kaufmännischer Angestellter - Wettbewerbsverbot - Freistellung von

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95
    Haben die Parteien kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, so hindert den Arbeitnehmer § 60 HGB nicht daran, mit den Vorbereitungen für diesen Wettbewerb schon während des Arbeitsverhältnisses zu beginnen (wie BAG v. 30.05.1978 - 2 AZR 598/76).

    Dann aber hindert ihn § 60 HGB nicht daran, mit den Vorbereitungen für diesen Wettbewerb schon während des Arbeitsverhältnisses zu beginnen (BAG, Urteil vom 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 in AP Nr. 9 zu § 60 HGB).

    Hingegen sind solche Vorbereitungsmaßnahmen zulässig, die auf die Schaffung der formalen und organisatorischen Voraussetzungen für das geplante eigene Unternehmen gerichtet sind - solange sich die Tätigkeit in den Vorbereitungshandlungen erschöpft und nicht aus sonstigen, besonderen Gründen die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers noch während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses unmittelbar gefährdet werden, insbesondere - durch Kontaktaufnahme mit Kunden oder anderen Vertragspartnern des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 30.05.1978 - 2 AZR 598/76 in AP Nr. 9 zu § 60 HGB).

  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95
    Beschäftigungsverbote aber sind im Arbeitsrecht in vielen Erscheinungsformen bekannt (z.B. §§ 3 ff. MSchG, §§ 2 und 10 Bundesärzteordnung), ohne daß sie bereits als solche und ohne weiteres als Kündigungsgründe anerkannt würden - v.a. wenn sie erst im Laufe eines bereits praktizierten Arbeitsverhältnisses auftreten (BAG, Urteil vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 in AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteil vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 - Personenbedingte Kündigung).

    Die Grenze ist erst da zu ziehen, wo ein Warten auf die Erteilung (Verlängerung) der Arbeitserlaubnis für den Arbeitgeber aus anderen Gründen unzumutbar wird - z.B. weil er den Arbeitsplatz nicht ohne erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen offenhalten kann und mit der Erteilung der Erlaubnis in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 in AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteil vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 - Personenbedingte Kündigung).

  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54

    Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95
    Beschäftigungsverbote aber sind im Arbeitsrecht in vielen Erscheinungsformen bekannt (z.B. §§ 3 ff. MSchG, §§ 2 und 10 Bundesärzteordnung), ohne daß sie bereits als solche und ohne weiteres als Kündigungsgründe anerkannt würden - v.a. wenn sie erst im Laufe eines bereits praktizierten Arbeitsverhältnisses auftreten (BAG, Urteil vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 in AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteil vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 - Personenbedingte Kündigung).

    Die Grenze ist erst da zu ziehen, wo ein Warten auf die Erteilung (Verlängerung) der Arbeitserlaubnis für den Arbeitgeber aus anderen Gründen unzumutbar wird - z.B. weil er den Arbeitsplatz nicht ohne erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen offenhalten kann und mit der Erteilung der Erlaubnis in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 in AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteil vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 - Personenbedingte Kündigung).

  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95
    Beschäftigungsverbote aber sind im Arbeitsrecht in vielen Erscheinungsformen bekannt (z.B. §§ 3 ff. MSchG, §§ 2 und 10 Bundesärzteordnung), ohne daß sie bereits als solche und ohne weiteres als Kündigungsgründe anerkannt würden - v.a. wenn sie erst im Laufe eines bereits praktizierten Arbeitsverhältnisses auftreten (BAG, Urteil vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 in AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteil vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 - Personenbedingte Kündigung).

    Die Grenze ist erst da zu ziehen, wo ein Warten auf die Erteilung (Verlängerung) der Arbeitserlaubnis für den Arbeitgeber aus anderen Gründen unzumutbar wird - z.B. weil er den Arbeitsplatz nicht ohne erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen offenhalten kann und mit der Erteilung der Erlaubnis in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist (BAG, Urteil vom 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 in AP Nr. 2 zu § 19 AFG; Urteil vom 07.02.1990 - 2 AZR 359/89 in AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 - Personenbedingte Kündigung).

  • BAG, 08.08.1968 - 2 AZR 348/67

    Nichtanhörung des Betriebsrats - Außerordentliche Kündigung - Störung im

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95
    Um solcher Situation entgegenzuwirken, nimmt die Rechtsprechung allgemein an, daß eine vorangehende erfolglos gebliebene Abmahnung grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche, ja sogar für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ist (BAG, Urteil vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 in AP Nr. 13 zu § 123 BGB; Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 in AP Nr. 57 zu § 626 BGB; Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 in AP Nr. 9 zu § 1 KSchG; Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93).
  • BAG, 06.03.1974 - 5 AZR 313/73

    Vertragsverletzung - Angestellter Arzt - Approbation - Annahmeverzug -

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95
    Denn der Arbeitgeber kann die Beschäftigung unterlassen, ohne Nachteile im Austauschverhältnis befürchten zu müssen: Während eines bestehenden Beschäftigungsverbotes kommt er nämlich trotz Ablehnung der angebotenen Arbeitsleistung nicht in Annahmeverzug (BAG, Urteil vom 06.03.1974 - 5 AZR 313/73 in AP Nr. 29 zu § 615 BGB).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95
    Um solcher Situation entgegenzuwirken, nimmt die Rechtsprechung allgemein an, daß eine vorangehende erfolglos gebliebene Abmahnung grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche, ja sogar für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ist (BAG, Urteil vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 in AP Nr. 13 zu § 123 BGB; Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 in AP Nr. 57 zu § 626 BGB; Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 in AP Nr. 9 zu § 1 KSchG; Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95
    Um solcher Situation entgegenzuwirken, nimmt die Rechtsprechung allgemein an, daß eine vorangehende erfolglos gebliebene Abmahnung grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche, ja sogar für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ist (BAG, Urteil vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 in AP Nr. 13 zu § 123 BGB; Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 in AP Nr. 57 zu § 626 BGB; Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 in AP Nr. 9 zu § 1 KSchG; Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93).
  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 64/59

    Drohung - Kündigung - Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Anhörungsverfahren -

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95
    Um solcher Situation entgegenzuwirken, nimmt die Rechtsprechung allgemein an, daß eine vorangehende erfolglos gebliebene Abmahnung grundsätzlich Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche, ja sogar für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ist (BAG, Urteil vom 14. Juli 1960 - 2 AZR 64/59 in AP Nr. 13 zu § 123 BGB; Urteil vom 8. August 1968 - 2 AZR 348/67 in AP Nr. 57 zu § 626 BGB; Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 in AP Nr. 9 zu § 1 KSchG; Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93).
  • LAG Köln, 09.09.1997 - 5 (13) Ta 108/97

    Einbeziehung von Prozesskosten in eine Ausgleichsklausel bei einem

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  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2003 - 4 Sa 58/02

    Rettungsassistent; Nebentätigkeit als Taxifahrer

    In der Rechtsprechung werden daher auch nur solche Handlungen des Arbeitnehmers als wettbewerbswidrig angesehen, die die Geschäftsinteressen des Arbeitgebers unmittelbar gefährden (vgl. LAG Köln 19.01.1996 - 11 (13) Sa 907/95 - LAGE BGB § 626 Nr. 93).
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