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ArbG Köln, 31.05.2001 - 11 (17) Ca 5653/99 |
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Verfahrensgang
- ArbG Köln, 31.05.2001 - 11 (17) Ca 5653/99
- LAG Köln, 29.08.2002 - 6 (3) Sa 1126/01
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 29.08.2002 - 6 (3) Sa 1126/01
Arbeitnehmerdatenschutz; Auskunftsanspruch; Medienprivileg
Auf die Berufung der Kläger wird das am 31.05.2001 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 11 (17) Ca 5653/99 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern gegenüber gemäß § 34 BDSG Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Personalstammdaten, personenbezogenen Verhaltensdaten und Nutzerdaten - in der Archivdatenbank (ADAMO) - im Nachrichtenverteilsystem (NVS) - im EDV-System SAP R/3 - in der Benutzerverwaltung Digitalisierung (DV 2.01) - in der Inventarverwaltung Hard-/Software (DV2.02) zu erteilen, und zwar unter Bezeichnung der Personen und Stellen, an die ihre Daten regelmäßig übermittelt werden, sofern nicht Ausnahmetatbestände gemäß § 33 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 bis 7 BDSG vorliegen.