Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Bindungsdauer einer Gesamtzusage
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 145 ff.
Bindungsdauer einer Gesamtzusage - LAG Düsseldorf
BGB §§ 145 ff.
Bindungsdauer einer Gesamtzusage
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 145 ff.
Bindungsdauer einer Gesamtzusage - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Bindungsdauer einer Gesamtzusage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 05.02.2003 - 4 Ca 9634/02
- LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
- LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Papierfundstellen
- DB 2004, 1370
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Nach seinem Inhalt ist zu beurteilen, ob der Antragende die Behandlung des Angebots als eilbedürftig erwarten darf oder ob er damit rechnen muss, dass der Angebotsempfänger "sich Zeit lässt" (BAG 06.02.2003 - 2 AZR 674/01 - EzA § 2 KSchG Nr. 47). - BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02
Jubiläumszuwendung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt (BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA § TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte. - BAG, 12.03.1963 - 3 AZR 266/62
Ruhegeldordnung - Aufstellung durch Arbeitgeber - Bekanntgabe im Betrieb - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Bei ihr handelt es sich um eine "Willenserklärung" des Arbeitgebers, durch die dieser sich verpflichtet, seinen Arbeitnehmern nach Maßgabe der aufgestellten Ordnung die vorgesehenen Leistungen zu gewähren (BAG 12.03.1963 - 3 AZR 266/62 - AP Nr. 90 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
- BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 174/91
Kürzung eines unter Vorbehalt gewährten zusätzlichen Treueurlaubs
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt (BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA § TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte. - BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung; …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Nach h. M. wird in der Gesamtzusage ein Vertragsangebot an jeden einzelnen Arbeitnehmer gesehen (z. B. Preis, Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2003, S. 167, vgl. auch BAG 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 - a.a.O.). - BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02
Sonderprämie - Gesamtzusage über Intranet
Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt (BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA § TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte.
Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 05.02.2003 - 4 Ca 9634/02
- LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
- LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02
Jubiläumszuwendung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt ( BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA - TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte. - BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung; …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Nach h. M. wird in der Gesamtzusage ein Vertragsangebot an jeden einzelnen Arbeitnehmer gesehen (z. B. Preis, Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2003, S. 167, vgl. auch BAG 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 - a.a.O.). - BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01
Änderungskündigung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Nach seinem Inhalt ist zu beurteilen, ob der Antragende die Behandlung des Angebots als eilbedürftig erwarten darf oder ob er damit rechnen muss, dass der Angebotsempfänger "sich Zeit lässt" ( BAG 06.02.2003 - 2 AZR 674/01 - EzA § 2 KSchG Nr. 47).
- BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02
Sonderprämie - Gesamtzusage über Intranet
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt ( BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA - TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte. - BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 174/91
Kürzung eines unter Vorbehalt gewährten zusätzlichen Treueurlaubs
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt ( BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA - TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte. - BAG, 12.03.1963 - 3 AZR 266/62
Ruhegeldordnung - Aufstellung durch Arbeitgeber - Bekanntgabe im Betrieb - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
Bei ihr handelt es sich um eine "Willenserklärung" des Arbeitgebers, durch die dieser sich verpflichtet, seinen Arbeitnehmern nach Maßgabe der aufgestellten Ordnung die vorgesehenen Leistungen zu gewähren ( BAG 12.03.1963 - 3 AZR 266/62 - AP Nr. 90 zu § 242 BGB Ruhegehalt).