Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 20.11.2003

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   LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03   

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LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03 (https://dejure.org/2003,10405)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03 (https://dejure.org/2003,10405)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2003 - 11 (18) Sa 308/03 (https://dejure.org/2003,10405)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 1370
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Nach seinem Inhalt ist zu beurteilen, ob der Antragende die Behandlung des Angebots als eilbedürftig erwarten darf oder ob er damit rechnen muss, dass der Angebotsempfänger "sich Zeit lässt" (BAG 06.02.2003 - 2 AZR 674/01 - EzA § 2 KSchG Nr. 47).
  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt (BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA § TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte.
  • BAG, 12.03.1963 - 3 AZR 266/62

    Ruhegeldordnung - Aufstellung durch Arbeitgeber - Bekanntgabe im Betrieb -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Bei ihr handelt es sich um eine "Willenserklärung" des Arbeitgebers, durch die dieser sich verpflichtet, seinen Arbeitnehmern nach Maßgabe der aufgestellten Ordnung die vorgesehenen Leistungen zu gewähren (BAG 12.03.1963 - 3 AZR 266/62 - AP Nr. 90 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 174/91

    Kürzung eines unter Vorbehalt gewährten zusätzlichen Treueurlaubs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt (BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA § TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte.
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Nach h. M. wird in der Gesamtzusage ein Vertragsangebot an jeden einzelnen Arbeitnehmer gesehen (z. B. Preis, Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2003, S. 167, vgl. auch BAG 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 - a.a.O.).
  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02

    Sonderprämie - Gesamtzusage über Intranet

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 11.09.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt (BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA § TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte.
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https://dejure.org/2003,61721
LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03 (https://dejure.org/2003,61721)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03 (https://dejure.org/2003,61721)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2003 - 11 (18) Sa 308/03 (https://dejure.org/2003,61721)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.10.2002 - 10 AZR 48/02

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt ( BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA - TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte.
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Nach h. M. wird in der Gesamtzusage ein Vertragsangebot an jeden einzelnen Arbeitnehmer gesehen (z. B. Preis, Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2003, S. 167, vgl. auch BAG 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 - a.a.O.).
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Nach seinem Inhalt ist zu beurteilen, ob der Antragende die Behandlung des Angebots als eilbedürftig erwarten darf oder ob er damit rechnen muss, dass der Angebotsempfänger "sich Zeit lässt" ( BAG 06.02.2003 - 2 AZR 674/01 - EzA § 2 KSchG Nr. 47).
  • BAG, 22.01.2003 - 10 AZR 395/02

    Sonderprämie - Gesamtzusage über Intranet

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt ( BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA - TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte.
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 174/91

    Kürzung eines unter Vorbehalt gewährten zusätzlichen Treueurlaubs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Diese Bindung hätte sie, wie aus der vorstehenden Vorschrift zu entnehmen ist, nur dadurch verhindern können, dass sie jegliche Gebundenheit an ihre Gesamtzusage, z. B. durch einen Hinweis auf deren Freiwilligkeit i. S. eines fehlenden Rechtsbindungswillens (vgl. BAG 22.01.2003 - 10 AZR 395/02 - EzA § 611 BGB 2002 Gratifikation, Prämie Nr. 1) oder durch einen Widerrufsvorbehalt ( BAG 26.05.1992 - 9 AZR 174/91 - EzA - TVG Tariflohnerhöhung Nr. 21; BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02 - EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 168), ausgeschlossen hätte.
  • BAG, 12.03.1963 - 3 AZR 266/62

    Ruhegeldordnung - Aufstellung durch Arbeitgeber - Bekanntgabe im Betrieb -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 (18) Sa 308/03
    Bei ihr handelt es sich um eine "Willenserklärung" des Arbeitgebers, durch die dieser sich verpflichtet, seinen Arbeitnehmern nach Maßgabe der aufgestellten Ordnung die vorgesehenen Leistungen zu gewähren ( BAG 12.03.1963 - 3 AZR 266/62 - AP Nr. 90 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
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