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   LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94   

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LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94 (https://dejure.org/1995,3401)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94 (https://dejure.org/1995,3401)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 11 (19) Sa 559/94 (https://dejure.org/1995,3401)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsübergang; Funktionsnachfolge; Übertragung der Betriebsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; EWG-Richtlinie 77/187
    Betriebsübergang: Unwirksamkeit der Kündigung auch bei bloßer Funktionsnachfolge in Form der Übernahme von Reinigungsarbeiten durch einen anderen Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 1374
  • DB 1995, 881
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hamm, 11.10.1994 - 11 (19) Sa 1900/93

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Europäische Richtlinie;

    Auszug aus LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94
    § 613a BGB ist im Rahmen der Richtlinie 77/187/EWG vom 14.02.1977 europarechtskonform dahin auszulegen, daß beim Betriebsübergang die Übertragung materieller oder immaterieller Betriebsmittel auf den Erwerber nicht erforderlich ist, sondern daß der Betriebsübergang bereits in einer bloßen Funktionsnachfolge liegen kann (Bestätigung der Rechtsprechung der Kammer, Urt vom 11.10.1994 - 11 Sa 1900/93, EWiR § 613a BGB 7/95, 349 (Joost) = ZIP 1995, 867).

    Aufgrund dessen, dass bei der Anwendung des nationalen Rechts nach dem Grundsatz der gemeinschaftskonformen Auslegung die vom Europäischen Gerichtshof der Richtlinie 77-187 EWG entnommenen Rechtsgrundsätze von der Kammer zu befolgen sind und die Kammer ihrer Verpflichtung Rechnung zu tragen hat, das nationale Recht im Lichte des Wortlauts und des Zwecke der Richtlinie 77-187 EWG anzuwenden (BAG in AP Nr. 5 und 8 zu § 611 a BGB ), ist § 613 a BGB Europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass bei einem Betriebsübergang die Übertragung materieller oder immaterieller Betriebsmittel nicht erforderlich ist, sondern ein Betriebsübergang auch in einer bloßen Funktionsnachfolge liegt ( ArbGG Hamburg in BB 1994 1501; LAG-Hamm in Urteil vom 11.10.1994 - 11 (19) Sa 1900/93 -).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
    Auszug aus LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94
    siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 = DRsp-ROM Nr. 1998/1935 -.

    Hinweis: Revision zurückgewiesen - 13.11.1997 - 8 AZR 295/95.

  • EuGH, 19.05.1992 - C-29/91

    Redmond Stichting / Bartol u.a.

    Auszug aus LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94
    Dabei ist der Begriff der "vertraglichen Übertragung" im Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 77-187 EWG vom Europäischen Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.05.1992 (EUGH in NZA 1994, 207) ausdrücklich auf eine Situation für anwendbar erachtet worden, in der eine Behörde beschließt, die Gewährung von Subventionen an eine juristische Person einzustellen, wodurch die vollständige und endgültige Beendigung der Tätigkeit dieser Juristischen Person bewirkt wird, um die Subvention auf eine andere juristische Person zu übertragen, die einen ähnlichen Zweck verfolgt.
  • EuGH, 14.04.1994 - C-392/92

    Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen

    Auszug aus LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94
    Während das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG in AP Nr. 88 zu § 613 a BGB ) beim Betriebsübergang auf die Kriterien der Übernahme und Fortführung der Betriebsorganisation, in der Vergangenheit abgestellt hat, begnügt sich der Europäische Gerichtshof (EUGH in NZA 1994, 20, 7; EUGH in BB 1994, 1500 ) damit, inwieweit die wirtschaftliche Einheit gewahrt bleibt.
  • ArbG Hamburg, 04.07.1994 - 21 Ca 392/93

    Arbeitsrecht; Betriebsübergang durch bloße Funktionsnachfolge

    Auszug aus LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94
    Aufgrund dessen, dass bei der Anwendung des nationalen Rechts nach dem Grundsatz der gemeinschaftskonformen Auslegung die vom Europäischen Gerichtshof der Richtlinie 77-187 EWG entnommenen Rechtsgrundsätze von der Kammer zu befolgen sind und die Kammer ihrer Verpflichtung Rechnung zu tragen hat, das nationale Recht im Lichte des Wortlauts und des Zwecke der Richtlinie 77-187 EWG anzuwenden (BAG in AP Nr. 5 und 8 zu § 611 a BGB ), ist § 613 a BGB Europarechtskonform dahingehend auszulegen, dass bei einem Betriebsübergang die Übertragung materieller oder immaterieller Betriebsmittel nicht erforderlich ist, sondern ein Betriebsübergang auch in einer bloßen Funktionsnachfolge liegt ( ArbGG Hamburg in BB 1994 1501; LAG-Hamm in Urteil vom 11.10.1994 - 11 (19) Sa 1900/93 -).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Januar 1995 - 11 (19) Sa 559/94 - aufgehoben.
  • LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 847/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

    Urteile vom 11.10.1994 - 11 (19) Sa 1900/93 und 24.1.1995 - 11 (19) Sa 559/94, DB 1995 S. 881.

    DB 1995 S. 881 ff. mit Anm. Schiefer .

    hierzu die Übersicht in DB 1995 S. 881, 883.

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03

    Anwendbarkeit des Untersuchungsgrundsatzes

    Nach allem hält die Kammer den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung für eine unverhältnismäßige Reaktion (vgl. auch - unter Hinweis auf vatikanische Orientierungssätze - ArbG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.1995, ArbuR 1995, 334 f., zur Armenspeisung mit verfallenen Lebensmitteln), zumal sich der Beteiligte zu 3) ansonsten jahrzehntelang an die betrieblichen Regeln gehalten hat und lediglich in einem Ausnahmefall und dann unter erheblich mildernden Umständen versagt haben könnte.
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2011 - 12 Sa 1454/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung eines städtischen Friedhofsleiters

    Ein äußerst geringer Wert oder gar der Umstand, dass die abgezweigten Gegenstände entsorgungsgeweiht waren, kann dem Pflichtverstoß keine Schwere verleihen (einerseits BAG 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - Rn. 20, andererseits Kammer 07.01.2004 - 12 TaBV 69/03 Lavamat - Rn. 42 f., ArbG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.1995, ArbuR 1995, 334).
  • LAG Hamm, 06.09.1996 - 10 Sa 1032/95

    Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben

    Ob § 613 a BGB europarechtskonform dahin auszulegen ist, daß die Übertragung materieller oder immaterieller Betriebsmittel nicht erforderlich ist und ein Betriebsübergang auch in einer bloßen Funktionsnachfolge liegen kann (so ausdrücklich: ArbG Hamburg, Urteil v. 04.07.1994 - DB 1994, 1424; LAG Hamm, Urteil v. 24.01.1995 - DB 1995, 881 mit ablehnender Anmerkung v. Schiefer; Zwanziger, DB 1994, 2621; ders., DB 1995, 1331; ausdrücklich ablehnend: LAG Düsseldorf, Urteil v. 09.11.1994 - DB 1995, 275; LAG Düsseldorf, Urteil v. 22.08.1995 - ZIP 1995, 1922; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 10.02.1995 - DB 1995, 2275; Loritz, Anm. zu EuGH AP Nr. 106 zu § 613 a BGB; Blomeyer, Anm. zu EuGH EzA § 613 a BGB Nr. 114; Buchner, DB 1994, 1417; Henssler, NZA 1994, 913; vgl. auch Gaul, AuR 1995, 119; Wendeling-Schröder, AuR 1995, 126; Heither, RdA 1996, 96; Kohte, Anm. zu BAG, Beschluß v. 27.06.1995 - BB 1996 1504, 1506; BAG, Vorlagebeschluß v. 21.03.1996 - NZA 1996, 869), konnte jedoch für den vorliegenden Fall offen bleiben.
  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 4 (6) Sa 99/95

    Betriebsübergang bei einem Gaststättenbetrieb

    An dieser Beurteilung ändert nichts die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung der Richtlinie 77/187 EWG des Rats, wonach es für die Beurteilung eines Betriebsüberganges auf die Wahrung der wirtschaftlichen Einheit im Hinblick auf die Gleichartigkeit der wahrgenommenen Aufgaben ankommt (vgl. EuGH, DB 94, 1370 sowie die im Hinblick hierauf ergangenen Entscheidungen des LAG Düsseldorf, DB 95, 275 und LAG Hamm, DB 95, 881).
  • LAG Hamm, 24.09.1996 - 6 Sa 856/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

    Die 11. Kammer des LAG Hamm hat zwar in ähnlich gelagerten Fällen erkannt, daß wegen gegebener Funktionsnachfolge von einem Betriebsübergang auszugehen sei - vgl. Urteile vom 11.10.1994 - 11 (19) Sa 1900/93 und 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94, DB 1995, S. 881 -.
  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 4 (5) Sa 98/95

    Betriebsübergang: Gaststättenbetrieb

    Art dieser Beurteilung ändert nichts die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung der Richtlinie 77/187 EWG des Rats, wonach es für die Beurteilung eines Betriebsüberganges auf die Wahrung der wirtschaftlichen Einheit im Hinblick auf die Gleichartigkeit der wahrgenommenen Aufgaben ankommt (vgl. EuGH, DB 94, 1370 sowie die im Hinblick hierauf ergangenen Entscheidungen des LAG Düsseldorf, DB 95, 275 und LAG Hamm, DB 95, 881).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 16 Sa 134/95

    Begriff des rechtsgeschäftlichen Betriebsübergangs; Gemeinschaftsrechtskonforme

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  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 4 (16) Sa 323/95

    Betriebsübergang bei einem Gaststättenbetrieb

    An dieser Beurteilung ändert nichts die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur Anwendung der Richtlinie 77/187 EWG des Rats, wonach es für die Beurteilung eines Betriebsüberganges auf die Wahrung der wirtschaftlichen Einheit im Hinblick auf die Gleichartigkeit der wahrgenommenen Aufgaben ankommt (vgl. EuGH, DB 94, 1370 sowie die im Hinblick hierauf ergangenen Entscheidungen des LAG Düsseldorf, DB 95, 275 und LAG Hamm, DB 95, 881).
  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 4 (10) Sa 372/95

    Betriebsübergang bei einem Gaststättenbetrieb

  • LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • LAG Hamm, 24.09.1996 - 6 Sa 849/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • LAG Hamm, 24.09.1996 - 6 Sa 846/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • LAG Hamm, 24.09.1996 - 6 Sa 858/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 854/96

    Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen

  • LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 852/96
  • LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 855/96
  • LAG Hamm, 24.09.1996 - 6 Sa 857/96
  • LAG Hamm, 24.09.1996 - 6 Sa 848/96
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