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   LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02   

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https://dejure.org/2003,8103
LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02 (https://dejure.org/2003,8103)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02 (https://dejure.org/2003,8103)
LAG Hamm, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 11 (5) Sa 382/02 (https://dejure.org/2003,8103)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Zum Anforderungsprofil eines anderen Arbeitsplatz im Rahmen einer möglichen Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers; Zur gerichtlichen Überprüfung einer unternehmerischen Entscheidung

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 66 Abs. 6; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; KSchG § 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 3; ; KSchG § 2; ; KSchG § 4; ; KSchG § 9; ; KSchG § 23 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage der Wirksamkeit einer aus betrieblichen Gründen ausgesprochenen Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung vermeiden?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2001 - 6 Sa 1496/00

    Betriebsbedingte Kündigung/anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02
    Beachtlich wäre ein solches Vorbringen der Beklagten deshalb nur dann, wenn sie sich dafür auf konkrete, eine solche Negativbewertung rechtfertigende Sachverhaltsabläufe stützen würde (ebenso LAG Düsseldorf 25.09.2001 6 Sa 1496/00 für das Fehlen "kommunikativer Fähigkeiten").
  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 463/92

    Kündigung: soziale Auswahl und vertikale Vergleichbarkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02
    Im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes ist der entsprechend § 4 KSchG formulierte Kündigungsschutzantrag unproblematisch zulässig (BAG 04.02.1993 2 AZR 463/92; BAG 11.02.1981 AP Nr. 8 zu § 4 KSchG; ErfK-Ascheid, 3. Aufl. 2003, § 4 KSchG Rdz. 9).
  • BAG, 30.05.2002 - 2 AZB 20/02

    Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02
    Dabei finden ArbGG und ZPO gemäß § 26 Nr. 5 EGZPO in der seit dem 01.01.2002 geltenden Fassung Anwendung (BAG 30.05.2002 - 2 AZB 20/02 - NZA 2003, 176).
  • BAG, 18.06.1970 - 2 AZR 369/69

    Angestellte des öffentlichen Dienstes - Kündigung - Petitionsrecht - Mißstände im

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02
    Eine Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit besonderer Qualifikation ausführen zu lassen, ist grundsätzlich zu respektieren (BAG 07.11.1996 AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG 10.11.1994 AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Hamm, 20.02.2003 - 11 (5) Sa 382/02
    Sofern der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen kann, dass ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, z. B. aufgrund des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers, zur Verfügung stehen wird, ist ein derartiger Arbeitsplatz ebenfalls als frei anzusehen ( BAG 29.03.1990 AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; ErfK-Ascheid, 3. Aufl. 2003, § 1 KSchG Rdz. 442).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Februar 2003 - 11 (5) Sa 382/02 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
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