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   LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02   

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LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02 (https://dejure.org/2003,9786)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02 (https://dejure.org/2003,9786)
LAG Hamm, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 11 (5) Sa 919/02 (https://dejure.org/2003,9786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der einseitigen Erhöhung des Lehrdeputats von angestellten Lehrenden des Oberstufenkollegs in Umsetzung eines ministeriellen Erlasses; Zulässigkeit eines vergangenheitsbezogenen Feststellungsbegehrens; Begrenzung einer Unterrichtsverpflichtung auf höchstens ...

  • Wolters Kluwer

    Beschäftigunngsanspruch zu bisherigen maximalen Beschäftigungszeiten; Zulässigkeit der gegenwarts- und zukunftsbezogene Feststellungsklage; Direktionsrecht des Arbeitgebers nach billigem Ermessen; Mitbestimmungsrechte des Personalrats bei Erhöhung der wöchentlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2004, 163
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Musikschullehrer - Ferienüberhang - Überstunden - Wiedereinsetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    Die Feststellungsklage ermöglicht bei einem entsprechenden Streit eine prozessökonomisch sinnvolle Streitentscheidung (BAG 23.06.1992 SAE 1993, 193 = NZA 1993, 89; BAG 02.02.1994 NZA 1994, 610; BAG 30.08.1995 AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Richtig ist, dass den Angestellten des öffentlichen Dienstes durch Arbeitgeberweisung in der Regel nur Tätigkeiten übertragen werden können, die der für sie maßgebenden Vergütungsgruppe des BAT entsprechen (BAG, 30.08.1995, AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 84.86

    Personalvertretungsrecht: Begriff der Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    Wissenschaftsfreiheit gewährleistet einen von staatlichen Eingriffen unberührten Freiraum zu wissenschaftlicher Betätigung sowie Bedingungen eines Wissenschaftsbetriebes, der die organisatorischen Voraussetzungen für einen solchen Freiraum schafft (BVerwG 03.11.1988 7 C 84/86 DVBl. 1989, 621 - LS -) Der Umfang des Lehrdeputats kann substantiellen Einfluss auf die Forschung und damit wesentliche Bedeutung für die Grundrechtsposition des Hochschullehrers erst gewinnen, wenn sie dem Hochschullehrer keine nennenswerte Zeit mehr für eine von den Gegenständen seiner Lehre losgelöste Forschung lässt (BVerwG aaO; OVG N2xxxxxxx-W2xxxxxxx 18.02.1986 6 A 3215/83 DVBl. 1986, 1162).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 6 P 8.94
    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    Das gilt insbesondere dann, wenn den betroffenen Beschäftigten eine eigenverantwortliche Arbeitsgestaltung zugestanden ist und ihnen in diesem Rahmen überlassen bleibt, bei einer partiellen Vermehrung oder Intensivierung der Beanspruchung in bestimmten Tätigkeitsbereichen die Mehrbelastung quantitativ durch eine Verringerung oder qualitativ durch verminderte Intensität der Tätigkeiten in anderen Bereichen zu kompensieren (BVerwG 20.07.1995 6 P 8.94, Die Personalvertretung 1996, S.188-191).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1986 - 6 A 3215/83

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft-Nachversicherung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    Wissenschaftsfreiheit gewährleistet einen von staatlichen Eingriffen unberührten Freiraum zu wissenschaftlicher Betätigung sowie Bedingungen eines Wissenschaftsbetriebes, der die organisatorischen Voraussetzungen für einen solchen Freiraum schafft (BVerwG 03.11.1988 7 C 84/86 DVBl. 1989, 621 - LS -) Der Umfang des Lehrdeputats kann substantiellen Einfluss auf die Forschung und damit wesentliche Bedeutung für die Grundrechtsposition des Hochschullehrers erst gewinnen, wenn sie dem Hochschullehrer keine nennenswerte Zeit mehr für eine von den Gegenständen seiner Lehre losgelöste Forschung lässt (BVerwG aaO; OVG N2xxxxxxx-W2xxxxxxx 18.02.1986 6 A 3215/83 DVBl. 1986, 1162).
  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 44/90

    Anwendung allgemeiner Rechtsbegriffe - Nachprüfung des Revisionsgerichts -

    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    Dieses Auslegungsergebnis steht im Einklang mit der Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, wonach arbeitsvertragliche Bezugnahmen auf anderweite normative Regelungen in der Regel dynamisch zu verstehen sind, d.h. im Sinne der Maßgeblichkeit der anderweiten normativen Regelung in ihrer jeweils aktuellen Fassung (BAG 13.11.2002 AP 24 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG 28.05.1997 AP 6 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG 20.03.1991 AP 20 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG 29.01.1991 DB 1991, 1836; ErfK-Schaub, 3. Aufl. 2003, § 3 TVG Rz. 43).
  • BAG, 30.05.2002 - 2 AZB 20/02

    Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    Nach § 26 Abs. 5 EGZPO finden Arbeitsgerichtsgesetz und ZPO in der seit dem 01.01.2002 geltenden Fassung Anwendung (BAG 30.05.2002 2 AZB 20/02 NZA 2003, 176).
  • BAG, 02.02.1994 - 5 AZR 273/93

    Arbeitsrecht; Arbeitsverweigerung bei Asbestbelastung

    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    Die Feststellungsklage ermöglicht bei einem entsprechenden Streit eine prozessökonomisch sinnvolle Streitentscheidung (BAG 23.06.1992 SAE 1993, 193 = NZA 1993, 89; BAG 02.02.1994 NZA 1994, 610; BAG 30.08.1995 AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 15.04.1999 - 7 AZR 716/97

    Abmahnung - Entfernung - Widerruf - Feststellungsinteresse

    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    Ein vergangenheitsbezogenes Feststellungsbegehren ist nur zulässig, soweit sich aus der erstrebten Feststellung zu vergangenen Rechtsbeziehungen Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 21.06.2000 NZA 2002, 1654; BAG 15.04.1999 7 AZR 716/97 unter II).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03
    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    6 AZR 472/03.
  • BAG, 23.06.1992 - 1 AZR 57/92

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 (5) Sa 919/02
    Die Feststellungsklage ermöglicht bei einem entsprechenden Streit eine prozessökonomisch sinnvolle Streitentscheidung (BAG 23.06.1992 SAE 1993, 193 = NZA 1993, 89; BAG 02.02.1994 NZA 1994, 610; BAG 30.08.1995 AP Nr. 44 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 128/00

    Verpflichtung von Hochschullehrern zu einem Lehrdeputat von zwölf

  • BAG, 09.12.1970 - 4 AZR 79/70
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03

    Direktionsrecht - Vertragsauslegung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22. Mai 2003 - 11 (5) Sa 919/02 - wird zurückgewiesen.
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