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   LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03   

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LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03 (https://dejure.org/2003,5984)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03 (https://dejure.org/2003,5984)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - 11 (6) Sa 145/03 (https://dejure.org/2003,5984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Arbeitsunfähigkeit; Verminderte Berufsunfähigkeit; Arbeitsentgelt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit; Annahmeverzug wegen Angebots der Arbeitsleistung; Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers durch Bereitstellung eines Arbeitsplatzes; ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer den Annahmeverzug eines Arbeitgebers ausschließenden Unmöglichkeit einer Arbeitsleistung bei pflichtwidrigem Unterlassen der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung durch den Arbeitnehmer; Anspruch auf Annahmeverzugslohn bei Verweigerung eines Arbeitgebers ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    BGB §§ 293, 296 Satz 1, 297, 611 Abs. 1, 615 Satz 1; GesBergV § 2 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Annahmeverzugs des Arbeitgebers infolge Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 666/97

    Annahmeverzug; Krankheit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
    Ist ein Arbeitnehmer objektiv aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann das fehlende Leistungsvermögen nicht allein durch den Willen des Arbeitnehmers ersetzt werden, trotz objektiver Leistungsunfähigkeit einen Arbeitsversuch zu unternehmen (BAG 29.10.1998 - 2 AZR 666/97 - EzA § 615 BGB Nr. 91).

    Im Streitfall hat die Beklagte, obwohl sie hierfür darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. nur BAG 29.10.1998 - 2 AZR 666/97 - a.a.O.; MünchKomm BGB/Thode, 4. Aufl. 2001, § 297 Rz. 4; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., Stand: Juli 1990, § 297 Rz. 7 jeweils m. w. N.), nicht im Einzelnen dargelegt bzw. nachgewiesen, dass der Kläger in der Zeit vom 01.05.2001 bis 27.03.2002 arbeitsunfähig und ihm deshalb die Erbringung seiner Arbeitsleistung unmöglich war.

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, ist die nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers darin zu sehen, dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm eine Betätigung zuzuweisen( BAG 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 - EzA § 615 BGB Nr. 83; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - EzA § 1 KSchG Interessenausgleich Nr. 9).

    Unmöglichkeit der Arbeitsleistung und Annahmeverzug schließen sich gegenseitig aus (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 - a.a.O.).

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
    Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer berufsunfähig - ab 01.01.2001: Voll erwerbsgemindert -, zugleich aber arbeitsfähig ist (BAG 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 76; BAG 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 93).
  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
    Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass ein Arbeitnehmer berufsunfähig - ab 01.01.2001: Voll erwerbsgemindert -, zugleich aber arbeitsfähig ist (BAG 07.06.1990 - 6 AZR 52/89 - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 76; BAG 08.02.1994 - 9 AZR 332/92 - EzA § 7 BUrlG Nr. 93).
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 518/90

    Arbeitsrecht; Diskriminierungsverbot; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
    a) Nach der vom Bundesarbeitsgericht zu § 1 Abs. 1 LohnFG entwickelten Definition, die für § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG ohne weiteres übernommen werden kann (Lepke, NZA-RR 1999, 57, 59; G. Reinecke, DB 1998, 130, 132; Schliemann, ArbuR 1994, 317, 319), ist Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gegeben, wenn ein Krankheitsgeschehen den Arbeitnehmer im objektiv-medizinischen Sinn außer Stande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr aufnehmen oder fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 - EzA § 74 SGB V Nr. 1; vgl. auch BAG 13.02.2002 - 5 AZR 588/00 - EzA § 3 MuSchG Nr. 8, zu I 5 der Gründe).
  • BSG, 07.08.1991 - 3 RK 28/89

    Arbeitsunfähigkeit bei Versetzung innerhalb des Betriebes, Verweisbarkeit beim

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
    Dieser arbeitsrechtliche Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist mit dem krankenversicherungsrechtlichen in § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V (früher § 182 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 RVO), wonach der arbeitsunfähig erkrankte Versicherte Krankengeld erhält - jedenfalls solange das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist -, identisch (LAG Düsseldorf 19.03.2002 - 8 (4) Sa 20/02 - unveröffentlicht; vgl. auch GK-SGB V/Marschner, § 44 Rz. 6; zu § 182 RVO BAG 29.02.1984 - 5 AZR 455/81 - EzA § 616 BGB Nr. 27; BSG 07.08.1991 -1/3 RK 28/89 - EEK 1/1069; krit. Gitter, ZFA 1995, 123, 151).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
    a) Nach der vom Bundesarbeitsgericht zu § 1 Abs. 1 LohnFG entwickelten Definition, die für § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG ohne weiteres übernommen werden kann (Lepke, NZA-RR 1999, 57, 59; G. Reinecke, DB 1998, 130, 132; Schliemann, ArbuR 1994, 317, 319), ist Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gegeben, wenn ein Krankheitsgeschehen den Arbeitnehmer im objektiv-medizinischen Sinn außer Stande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr aufnehmen oder fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG 29.01.1992 - 5 AZR 518/90 - EzA § 74 SGB V Nr. 1; vgl. auch BAG 13.02.2002 - 5 AZR 588/00 - EzA § 3 MuSchG Nr. 8, zu I 5 der Gründe).
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
    Dieser arbeitsrechtliche Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist mit dem krankenversicherungsrechtlichen in § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V (früher § 182 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 RVO), wonach der arbeitsunfähig erkrankte Versicherte Krankengeld erhält - jedenfalls solange das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist -, identisch (LAG Düsseldorf 19.03.2002 - 8 (4) Sa 20/02 - unveröffentlicht; vgl. auch GK-SGB V/Marschner, § 44 Rz. 6; zu § 182 RVO BAG 29.02.1984 - 5 AZR 455/81 - EzA § 616 BGB Nr. 27; BSG 07.08.1991 -1/3 RK 28/89 - EEK 1/1069; krit. Gitter, ZFA 1995, 123, 151).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 329/92

    Verzugslohn und Tronc-Aufkommen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03
    Da § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitnehmer trotz fehlender Arbeitsleistung "die vereinbarte Vergütung" sichern, ihm also lediglich den originären Vergütungsanspruch aus § 611 Abs. 1 BGB aufrecht erhalten will (BAG 28.04.1993 - 4 AZR 329/92 - EzA § 611 BGB Croupier Nr. 2; BAG 05.09.2002 - 8 AZR 702/01 - EzA § 615 BGB Nr. 109), ist erste Voraussetzung für einen auf diese Norm gestützten Zahlungsanspruch ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten (vgl. auch BVerfG 20.01.1990 - 1 BvR 42/82 - DB 1990, 1042).
  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • BVerfG, 29.01.1990 - 1 BvR 42/82

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 9 , 10 KSchG

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 483/03

    Annahmeverzug - Beschäftigungsverbot - Bergbau

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2003 - 11 (6) Sa 145/03 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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