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   LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00   

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LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00 (https://dejure.org/2001,11633)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00 (https://dejure.org/2001,11633)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2001 - 11 (6) Sa 1483/00 (https://dejure.org/2001,11633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BetrAVG § 16; BGB §§ ... 28 Abs. 1, 32 Abs. 2, 40, 54, 315, 317, 317 BGB; Satzung des Bochumer Verbandes §§ 2 Abs. 1, 4 Abs. 1, 8 Abs. 8; Leistungsordnung des Bochumer Verbandes ind er seit 01.01.1985 gültigen Fassung § 20

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reichweite der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Hinblick auf Anpassungsentschluss vom 12.11.1996; Begrenzung der Mitglieder der Bergbauunternehmen auf Unternehmen des Steinkohlebergbaus durch den Bochumer Verband

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 432/98

    Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00
    Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).

    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - in einem Parallelrechtsstreit auf die Revision des dortigen Klägers das Urteil des erkennenden Gerichts vom 13.02.1998 (-11 Sa 1613/97 -) aufgehoben.

    Dieser vom Bundesarbeitsgericht im Einzelnen in seinem zitierten Urteil näher begründeten Auffassung, die es in seinem Urteil vom 09.11.1999 (- 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23) ausdrücklich bestätigt hat, schließt sich die erkennende Kammer einschränkungslos an und macht sie sich zu eigen.

    Denn sie legte fest, welche Mitglieder des Bochumer Verbandes als Bergbauunternehmen anzusehen sind (BAG 09.11.1999-3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Die Begriffe sind dementsprechend übereinstimmend auszulegen, so dass die Rechtsprechung zu § 16 BetrAVG weitgehend übertragbar ist (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Wie die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers im Rahmen des § 16 BetrAVG der gerichtlichen Überprüfung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB unterliegt (st. Rspr., z. B. BAG 17.10.1995 - 3 AZR 881/94 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 29 m. w. N.), ist dieser Billigkeitskontrolle auch eine Anpassungsentscheidung des Bochumer Verbandes zu unterziehen (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Die Zuordnung der Beklagten zu den Bergbauunternehmen kann nur dann gebilligt werden, wenn der Auflistung ein sachgerechtes, branchenbezogenes System zu Grunde lag und dieses System bei der Beklagten beachtet wurde (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Vorliegend hat der Vorstand des Bochumer Verbandes im Umlaufverfahren einen Beschluss über eine Unternehmensliste gefasst, auf der die Beklagte nicht aufgeführt war, so dass sie wegen der konstitutiven Bedeutung der Aufzählung jedenfalls zunächst nicht zu den Unternehmen mit einem Anpassungssatz von 2 % zählte (vgl. BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Letzteres hat das BAG in seinem Urteil vom 09.09.1999 (- 3 AZR 432/98 -a. a. O.) näher begründet.

    Der Präzisierungsfunktion der Unternehmensaufstellung entspricht es, dass Zuordnungsfehler beseitigt werden können (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 -a.a.O.).

    Dies ergibt die Auslegung des vom Bochumer Verband verwandten Begriffs "Bergbauunternehmen" nach den gängigen Auslegungsmethoden (vgl. hierzu BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 -a.a.O.).

    Auf ihn kommt es selbst dann an, wenn er vom allgemeinen Sprachgebrauch und der sonst üblichen Terminologie abweicht (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Auch für diesen Anpassungsbeschluss vom davon auszugehen, dass nur der Steinkohlebergbau als Bergbau i. S. des Anpassungsbeschlusses anzusehen ist (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Ob dann aus § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung, wonach andere Unternehmen dem Verband beitreten können, wenn sie zu einem Konzern gehören, der ein dem Verband angehörendes Bergwerk betreibt, entnommen werden kann, Bergwerksunternehmen seien die Unternehmen, die ein Bergwerk betreiben mit der Folge, dass die Unternehmen, die wie eine Bergbauspezialgesellschaft, in fremden Bergwerken Bergbauarbeiten verrichten, dem Verband als "anderes Unternehmen" angehören (vgl. BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.), kann dahinstehen.

    (3.) Entscheidend ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.11.1999 (- 3 AZR 432/98 - a. a. O.) für den vom Bochumer Verband bisher praktizierten Sprachgebrauch der Umstand, dass der Bochumer Verband Gehaltserhebungen in Vorbereitung seiner Anpassungsbeschlüsse zum 01.01.1994 und zum 01.01.1997 getrennt für die Gruppe der Bergwerksgesellschaften des Steinkohlebergbaus unter dem Begriff "Bergbauunternehmen" einerseits und für andere Unternehmen unter dem Begriff "übrige Mitglieder" durchgeführt hat und die Beklagte unter die zuletzt genannte Gruppe eingeordnet hat.

    Eine nachträgliche Veränderung des Begriffs "Bergbauunternehmen" ist anders zu behandeln als die Korrektur einer fehlerhaften Präzisierung in der Unternehmensliste (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Eine nachträgliche Veränderung des Begriffs "Bergbauunternehmen" ist anders zu behandeln als die Korrektur einer fehlerhaften Präzisierung in der Unternehmensliste (BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 -a.a.O.).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00
    Bei der Entscheidung, welche seiner Mitglieder anläßlich des Anpassungsentschlusses vom 12.11.1996 als Bergbauunternehmen anzusehen waren, hat der Bochumer Verband nur die Unternehmen des Steinkohlebergbaus als Bergbauunternehmen angesehen (vgl. auch BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 23).

    Diese Unterscheidung verstößt, wie das Bundesarbeitsgericht zur Anpassungsentscheidung zum 01.01.1994 entschieden hat (vgl. BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 12), weder gegen die Satzung noch gegen die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes.

    Die Begriffe sind dementsprechend übereinstimmend auszulegen, so dass die Rechtsprechung zu § 16 BetrAVG weitgehend übertragbar ist (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Wie die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers im Rahmen des § 16 BetrAVG der gerichtlichen Überprüfung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB unterliegt (st. Rspr., z. B. BAG 17.10.1995 - 3 AZR 881/94 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 29 m. w. N.), ist dieser Billigkeitskontrolle auch eine Anpassungsentscheidung des Bochumer Verbandes zu unterziehen (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).

    Dementsprechend hatte der Bochumer Verband vor der Anpassung zum 01.01.1994, wie jedenfalls die Einladung des Bochumer Verbandes zur Vorstandssitzung am 11.11.1992 sowie die über diese Sitzung angefertigte Niederschrift ausweisen, die Gehaltsentwicklung im Steinkohlenbergbau einerseits und bei anderen Mitgliedsunternehmen andererseits untersucht (vgl. schon BAG 27.08.1996 -3 AZR 466/95 - a. a. O.).

    (2.) Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 27.08.1996 (- 3 AZR 466/95 - a. a. O.) die Auffassung vertreten, dass mit dem Begriff "Bergbauunternehmen" die in § 4 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Bochumer Verbandes genannten "Bergwerksunternehmen des Steinkohlebergbaus" gemeint gewesen seien.

  • LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 11 Sa 1613/97

    Reichweite der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes im Hinblick auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00
    In der Vorlage für die Vorstandssitzung des Bochumer Verbandes am 11.11.1992 heißt es, wie z. B. dem Parallelrechtsstreit 11 Sa 1613/97 zu entnehmen ist, in dem Abschnitt "Umfang einer Gruppenbetragsanpassung" u. a.:.

    In der Einladung vom 29.07.1993 für die Sitzung des Arbeitskreises Bochumer Verband am 06.08.1993 heißt es - siehe wieder Parallelrechtsstreit 11 Sa 1613/97 - u. a. unter "TOP 2: Anpassung der Gruppenbeträge und der laufenden Leistungen zum 01. Januar 1994", dass im Dreijahreszeitraum 1991 bis 1993 die durchschnittliche Erhöhung der AT-Gehälter in den genannten Mitgliedsunternehmen nach den Feststellungen des Bochumer Verbandes 13, 43 v. H. betragen hätten.

    Ausweislich der aus dem o. g. Rechtsstreit 11 Sa 1613/97 bekannten Niederschrift des Bochumer Verbandes über die 87. Vorstandssitzung am 09.09.1993 verwies der Vorsitzende im Abschnitt "6.

    Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - in einem Parallelrechtsstreit auf die Revision des dortigen Klägers das Urteil des erkennenden Gerichts vom 13.02.1998 (-11 Sa 1613/97 -) aufgehoben.

  • OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83

    Anwendbarkeit der Vorschriften über eingetragene Vereine auf Gewerkschaften; Wahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00
    Die körperschaftliche Verfassung der auf längere Dauer angelegten nicht rechtsfähigen Vereine (besonders der modernen Großvereine, der Gewerkschaften), die Organe bestellen und auf wechselnde Mitgliederbestände angelegt sind, kann durch das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht erfasst werden, vielmehr sind die für den rechtsfähigen Verein geltenden Vorschriften analog anwendbar, soweit sie sich nicht gerade aus dem Eintragungserfordernis ergeben (vgl. z.B. OLG Frankfurt, 19.12.1984 - 9 U 107/83 -ZIP 1985, 213, 215; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 54 Rz. 1).
  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 604/99

    Kohlenbezugsrecht im Bergbau NRW

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00
    Beides gehört zum Bergbau (BAG 19.09.2000 - 9 AZR 604/99 -AP Nr. 31 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW unter Hinweis auf Grumbrecht, Einführung in den Bergbau, S. 9; Meiers Enzyklopädisches Lexikon Bd. 3, Stichwort: Bergbau).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00
    Wie die Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers im Rahmen des § 16 BetrAVG der gerichtlichen Überprüfung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB unterliegt (st. Rspr., z. B. BAG 17.10.1995 - 3 AZR 881/94 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 29 m. w. N.), ist dieser Billigkeitskontrolle auch eine Anpassungsentscheidung des Bochumer Verbandes zu unterziehen (BAG 27.08.1996 - 3 AZR 466/95 - a. a. O.; 09.11.1999 - 3 AZR 432/98 - a. a. O.).
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.03.2001 - 11 (6) Sa 1483/00
    Dabei konnten dem Kläger die Zinsen aus dem von ihm verlangten Bruttobetrag zugesprochen werden (vgl. BAG 07.03.2001 - GS 1/00 - BB 2001, 630 Pressemitteilung).
  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 383/01

    Anspruch auf Anpassung einer Betriebsrente - Zulässigkeit des Beschlusses im

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. März 2001 - 11 (6) Sa 1483/00 - wird zurückgewiesen.
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