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LG Essen, 02.02.2018 - 11 O 49/16 |
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Verfahrensgang
- LG Essen, 02.02.2018 - 11 O 49/16
- OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall
Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Essen vom 02.02.2018, Az. 11 O 49/16 abzuändern und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, 1. an sie 4.385,00 EUR sowie ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jeweils nebst Zinsen i.H. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des § 247 BGB jährlich seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.