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   BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96   

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BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96 (https://dejure.org/1997,1012)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1997 - 11 A 10.96 (https://dejure.org/1997,1012)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 11 A 10.96 (https://dejure.org/1997,1012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges - Abwägung der öffentlichen und privaten Belange - Grundsatz der Problembewältigung - Bahnübergang - Schädliche Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche - Immissionsgrenzwerte im Außenbereich - Berechnung des ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 74 VwVfG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 11 EBO, § 3 EKrG, § 41 BImSchG, § 42 BImSchG, § 43 BImSchG, § 1 16.BImSchV, § 2 16.BImSchV, § 3 16.BImSchV
    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägung der öffentlichen und privaten Belange; Grundsatz der Problembewältigung; Bahnübergang; schädliche Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche; Immissionsgrenzwerte im Außenbereich; Berechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines Bahnübergangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 330
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
    Soweit sie die Ausgewogenheit der Planung damit in Frage stellt, daß der von der Beklagten bei der Ermittlung der Lärmbelastung vorgenommene Abschlag in Höhe von 5 dB(A) zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms im Vergleich zum Straßenverkehrslärm nicht gerechtfertigt sei, hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (UPR 1997, S. 296 f.) mit der Rechtswirksamkeit dieses in Anlage 2 zu § 3 der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl I S. 1036) vorgeschriebenen, durch § 43 Abs. 1 Satz 2 BImSchG gedeckten sog. Schienenbonus befaßt und diese bejaht.

    Zur Begründung kann auf die entsprechenden Ausführungen in dem bereits erwähnten Urteil des erkennenden Senats vom 5. März 1997 (a.a.O., S. 298) verwiesen werden.

    Ob die Kosten einer aktiven Schallschutzmaßnahme außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck ständen und deshalb dem Vorhabenträger nach dem Maßstab des § 41 Abs. 2 BImSchG nicht zuzumuten sind, ist in umfassender Weise daran zu messen, mit welchem Gewicht die widerstreitenden Belange einander gegenüberstehen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 5. März 1997, a.a.O., S. 299).

  • VGH Bayern, 21.02.1995 - 20 A 93.40080
    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit das Gewicht der privaten Belange der Anwohner durch Vorbelastungen von dem zu ändernden Schienenweg gemindert ist (dazu vgl. Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 11 B 100.95 - NVwZ-RR 1997, S. 336 (337 f.) [BVerwG 10.10.1995 - 11 B 100/95]), ob öffentliche Belange etwa des Landschaftsschutzes oder private Belange negativ betroffener Dritter der Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten aktiven Schallschutzes entgegenstehen (dazu vgl. HambOVG, Urteil vom 23. Mai 1995 - OVG Bf II 67/90 P -, S. 49), und mit welchen Mehrkosten der Schutz des Außenwohnbereichs im Verhältnis zu wirksamem passiven Schallschutz verbunden ist (dazu vgl. BayVGH, Urteil vom 21. Februar 1995 - 20 A 93.40080 u.a. -, S. 61 ff.; Kuschnerus, in: Schutz vor Lärm, 1990, S. 93 (101)).

    Damit werden derartige Entschädigungsansprüche hinreichend konkretisiert (vgl. BayVGH, Urteil vom 21. Februar 1995, a.a.O., S. 87).

  • VGH Bayern, 15.10.1996 - 20 A 95.40052
    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
    Insoweit kann der Senat, weil es für das Ergebnis des Rechtsstreits nicht darauf ankommt, ohne weiteres mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluß und den diesem zugrunde liegenden schalltechnischen Gutachten davon ausgehen, daß durch die Elektrifizierung der Bahnstrecke und die teilweise Verlegung der Gleise ein erheblicher baulicher Eingriff im gesamten Bereich dieses Planfeststellungsabschnitts erfolgt, durch den der von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mindestens 3 dB(A) erhöht wird und der deshalb eine wesentliche Änderung des Schienenweges im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV darstellt (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - 20 A 95.40052 u.a. - UPR 1997, S. 300 (n.L.)).

    Insoweit besteht für die Planfeststellungsbehörde ein Abwägungsspielraum, der vom Gericht nicht inhaltlich ausgefüllt, sondern nur auf die Einhaltung seiner rechtlichen Grenzen hin überwacht werden kann (vgl. HambOVG, a.a.O., S. 49 f.; BayVGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - 20 A 95.40052 u.a. -, S. 33 f.).

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93

    Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
    Zum Schutz von Wohnhäusern im Außenbereich vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche kann nicht die Einhaltung der gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV für Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete geltenden Grenzwerte verlangt werden (wie Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30 S. 3).

    Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liegt darin nicht; zutreffend wird in der amtlichen Begründung zu dieser Vorschrift (BRDrucks 661/89 S. 35 f.) darauf hingewiesen, daß Wohnhäuser im Außenbereich weniger schutzbedürftig sind als Wohngebiete, weil der Außenbereich grundsätzlich nicht für eine Bebauung bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 A 21.93 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 30 S. 3).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
    Das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals ist dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (dazu vgl. BVerwGE 64, 33 (39 f.) [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 (250) [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
    Das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals ist dann zu bejahen, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, daß die Entscheidung der Planungsbehörde ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (dazu vgl. BVerwGE 64, 33 (39 f.) [BVerwG 21.08.1981 - 4 C 57/80]; 100, 238 (250) [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95]).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
    Dabei kann durch Rechtsverordnung nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BImSchG ein Rahmen für Art und Umfang der Schallschutzmaßnahmen festgelegt werden, der die Entschädigungspflicht begrenzt; § 42 BImSchG war jedoch auch ohne eine solche Rechtsverordnung anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 30.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 82).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1996 - 8 S 1006/96

    Änderungsplanfeststellungsbeschluß wegen Rechtsfehler im ursprünglichen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
    Insoweit kann der Senat, weil es für das Ergebnis des Rechtsstreits nicht darauf ankommt, ohne weiteres mit dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluß und den diesem zugrunde liegenden schalltechnischen Gutachten davon ausgehen, daß durch die Elektrifizierung der Bahnstrecke und die teilweise Verlegung der Gleise ein erheblicher baulicher Eingriff im gesamten Bereich dieses Planfeststellungsabschnitts erfolgt, durch den der von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehende Verkehrslärm um mindestens 3 dB(A) erhöht wird und der deshalb eine wesentliche Änderung des Schienenweges im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV darstellt (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 - 20 A 95.40052 u.a. - UPR 1997, S. 300 (n.L.)).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
    Der Planfeststellungsbeschluß vom 13. Februar 1996 galt nach Erlaß des Änderungsbescheides vom 3. Januar 1997 nur noch in der Fassung, die er durch diesen Änderungsbescheid erhalten hatte, und wurde in dieser Fassung Gegenstand der Klagen (vgl. BVerwGE 61, 307 (308 f.) [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 68/78]; 98, 126 (129 ff. [BVerwG 31.03.1995 - 4 A 1/93]); Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 19.95 - DVBl 1997, S. 714 (715) [BVerwG 12.12.1996 - 4 C 19/95]).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96
    Der Planfeststellungsbeschluß vom 13. Februar 1996 galt nach Erlaß des Änderungsbescheides vom 3. Januar 1997 nur noch in der Fassung, die er durch diesen Änderungsbescheid erhalten hatte, und wurde in dieser Fassung Gegenstand der Klagen (vgl. BVerwGE 61, 307 (308 f.) [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 68/78]; 98, 126 (129 ff. [BVerwG 31.03.1995 - 4 A 1/93]); Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 19.95 - DVBl 1997, S. 714 (715) [BVerwG 12.12.1996 - 4 C 19/95]).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

  • BVerwG, 10.10.1995 - 11 B 100.95

    Recht des Schienenverkehrs: Klagebefungnis gegen schienenverkehrsrechtlichen

  • OVG Hamburg, 23.05.1995 - Bf II 67/90

    Änderung; Autobahn; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umsetzungsfrist;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich offen bleiben (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307, 311, vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32 S. 161 f. und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192, 201; Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).
  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Auch in der Folgezeit hat das Bundesverwaltungsgericht Lärmprognosen mit einem kürzeren (ebenfalls auf das Jahr 2010 abstellenden) Prognosehorizont gebilligt (Urteil vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32 S. 165).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, zu Lasten Betroffener letztlich offen bleiben (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307, 311, vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32 S. 161 f. und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192, 201; Beschluss vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75).
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