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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1994 - 11 A 11508/93   

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https://dejure.org/1994,8182
OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1994 - 11 A 11508/93 (https://dejure.org/1994,8182)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.01.1994 - 11 A 11508/93 (https://dejure.org/1994,8182)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 11 A 11508/93 (https://dejure.org/1994,8182)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 4720/94

    Gewerberecht: Begriff der Betriebsstätte i.S. von § 2 Abs. 1 IHKG

    - allgemein zur Bindungswirkung des Gewerbesteuermeßbescheides im Rahmen der Umlagenberechnung: Hess. VGH, Urteil vom 15. Oktober 1986 - 5 UE 236/84 -, GewArch 1987, 395; speziell zur entsprechenden Verbindlichkeit des Zerlegungsbescheides: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 1994 - 11 A 11508/93 -, GewArch 1994, 415 (416); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Juli 1985 - 14 S 2419/83 -, aaO; Frentzel/Jäkel/Junge, aaO, S. 143 - einen mit dieser engen sachlichen Verknüpfung zwischen dem Gewerbesteuerrecht und dem IHK-Beitragsrecht nicht zu vereinbarenden Wertungswiderspruch bedeuten, wenn bei einer gewerbesteuerrechtlich feststehenden Einordnung als Betriebsstätte noch Raum für eine hiervon abweichende Beurteilung der Betriebsstätteneigenschaft im Sinne von § 2 Abs. 1 IHKG bliebe.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Januar 1994 - 11 A 11508/93 -, aaO.

    vgl. zur fehlenden Existenzgefährdung durch bundesweite IHK-Zugehörigkeit bei anzunehmender entsprechender Gewinnerzielung: OVG Rheinland- Pfalz, Urteil vom 12. Januar 1994 - 11 A 11508/93 -, aaO.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00

    Handwerkskammer - Beitragspflichtiger - Filialbetrieb - Beitragsstaffelung nach

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Falle der Heranziehung überregional tätiger Unternehmen zu einem IHK-Beitrag bereits früher entschieden, dass von einem Gewerbetreibenden, der in mehreren Kammerbezirken Betriebsstätten unterhält, auch mehrfach ein jeweils einheitlicher, d.h. ungekürzter (Grund-)Beitrag erhoben werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.09.1995 - 1 B 137/94 -, Buchholz 430.3, Nr. 24; Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 19.97 -, GewArch 1999, 73; ebenso auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.01.1994 - 11 A 11508/93 -, GewArch 1994, 415) und dies u.a. damit begründet, dass einer im Einzelfall tatsächlich auftretenden Härte durch Erlass, Stundung oder Niederschlagung abgeholfen werden könne.
  • VG Berlin, 17.06.2010 - 4 K 30.10

    Rückwirkende Erhebung von Kammerbeiträgen zur IHK aufgrund entfallender

    Die gleichen Überlegungen müssen für die Kammermitgliedsbeiträge der Beklagten gelten (vgl. zum Ganzen auch OVG Koblenz, Urteil vom 12. Januar 1994 - GewArch 1994, 415 f; Jahn in: Frentzel/Jäkel/Junge, IHK-Gesetz, 7. Auflage, § 2 Rn. 44).
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