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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11   

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https://dejure.org/2012,37244
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11 (https://dejure.org/2012,37244)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.11.2012 - 11 A 1548/11 (https://dejure.org/2012,37244)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. November 2012 - 11 A 1548/11 (https://dejure.org/2012,37244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausschlussfrist, Beweissituation, Ermessen, Fürsorgepflicht, Häftlingshilfebescheinigung, Klagerücknahme, Prozesshandlung, Rücknahme, Stasi-Unterlagen, Treu und Glauben, Verwaltungsakt, Verwirkung, Zeitablauf

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VwVfG § 48; VwGO § 86 Abs. 3; VwGO § 92
    Ausschlussfrist, Beweissituation, Ermessen, Fürsorgepflicht, Häftlings-hilfebescheinigung, Klagerücknahme, Prozesshandlung, Rücknahme, Stasi-Unterlagen, Treu und Glauben, Verwaltungsakt, Verwirkung, Zeit-ablauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Klagerücknahme im Einzelfall; Vorliegen einer absoluten Ausschlussfrist für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts i.R.d. Bewilligung einer Beihilfe für eine erlittene Haft aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Frist für eine Rücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 48 Abs. 1 S. 1, 2 NRW; HHG § 10 Abs. 4
    Wirksamkeit einer Klagerücknahme im Einzelfall; Vorliegen einer absoluten Ausschlussfrist für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts i.R.d. Bewilligung einer Beihilfe für eine erlittene Haft aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nach 52 Jahren ist Rücknahme einer zu Unrecht bewilligten Häftlingshilfebescheinigung für die Vergangenheit unzulässig

Verfahrensgang

  • VG Köln - 8 K 5650/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 250
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75

    Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahmemöglichkeiten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11
    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976 III C 21.75 , Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976 III C 21.75 , Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57.

  • BVerwG, 05.09.1972 - III B 67.72

    Höchstgrenze für die Rücknehmbarkeit fehlerhafter Verwaltungsakte nach deren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung dem Zeitablauf allein keine eigenständige Bedeutung beigemessen; es ist vielmehr davon ausgegangen, dass die verstrichene Zeit ein Beurteilungsfaktor neben anderen Umständen dafür sein kann, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse eine Rücknahme noch als rechtmäßig anzusehen ist (BVerwG, Beschl. vom 5. September 1972 BVerwG III B 67.72 ).".
  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 7.93

    Heilpraktikererlaubnis - Widerruf - Zeitlicher Rahmen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11
    vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 4. August 1993 3 B 7.93 , NVwZ-RR 1994, 388.
  • BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 66.97

    Verwaltungsverfahren - Frist für die Entscheidung über Rücknahme oder

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 1997 3 B 66.97 , Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 87.
  • BVerwG, 05.06.1998 - 4 BN 20.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel infolge der Verletzung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11
    Unter Berücksichtigung der dem Gericht obliegenden und aus § 86 Abs. 3 VwGO herzuleitenden Fürsorgepflicht, die insbesondere gegenüber nicht rechtskundigen und wie damals die Klägerin nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Beteiligten zu beachten ist, vgl. Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 18. Auflage 2012, § 86 Rdnr. 26, und nach deren Inhalt Vorsorge dafür zu treffen ist, dass die Unerfahrenheit, Unbeholfenheit oder mangelnde Rechtskenntnis eines Beteiligten kein Hinderungsgrund für den Erfolg des Rechtsschutzbegehrens ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1988 4 BN 20.98 , NVwZ-RR 1998, 783, ist die Klägerin in diesem konkreten Einzelfall an der von ihr ausgesprochenen Erklärung der Klagerücknahme nicht festzuhalten.
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. August 1998 4 B 75.98 , NVwZ-RR 1999, 407 (408), m. w. N.
  • BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91

    Keine Rücknahme eines rechtwidrig begünstigenden Verwaltungsaktes nach 30 jahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2012 - 11 A 1548/11
    vgl. BSG, Urteil vom 24. März 1993 9/9a RV 38/91 , BSGE 72, 139 = NVwZ-RR 1994, 628 ff.
  • VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13

    Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel

    (b) Dass der Zeitfaktor, auch wenn diesem für sich allein keine eigenständige Bedeutung zukommt, im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen ist, weil die verstrichene Zeit neben anderen Umständen ein gewichtiger Beurteilungsfaktor dafür ist, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalles eine nachträgliche Ungültigerklärung noch als rechtmäßig anzusehen ist, vgl. zur Frage der Bedeutung des Zeitablaufs bei der Rücknahme eines Verwaltungsakts gemäß § 48 VwVfG NRW: OVG NRW, Urteil vom 8. November 2012, 11 A 1548/11, juris, sowie ferner BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976, III C 21.75, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57, hat der Fakultätsrat ebenfalls rechtsfehlerfrei in seine Ermessensentscheidung als Abwägungskriterium eingestellt.

    Die Kammer folgt insoweit den auf die vorgenannte Rechtsprechung eingehenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 8. November 2012, 11 A 1548/11 (juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 9 S 168/15

    Rücknahme der Zulassung zur Ärztlichen Vorprüfung

    Über die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 LVwVfG hinaus - die hier einer Rücknahme nicht entgegensteht - enthält § 48 LVwVfG keine absolute Ausschlussfrist für die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.11.2012 - 11 A 1548/11 -, NVwZ-RR 2013, 250).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2022 - 2 M 41/22

    Widerruf einer naturschutzrechtlichen Bodenabbaugenehmigung für den Rückbau der

    Zwar wird für die Entscheidung über die Rücknahme eines Verwaltungsakts angenommen, dass der Zeitraum, der seit dem Erlass des Verwaltungsakts bis zur Rücknahmeentscheidung vergangen ist, im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976 - III C 21.75 - BeckRS 1976, 31284161; OVG NRW, Urteil vom 8. November 2012 - 11 A 1548/11 - juris Rn. 57).

    Begründet wird dies mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit sowie mit der - bei einem längeren Zeitablauf - problematischen Beweissituation für den Adressaten des Rücknahmebescheides (OVG NRW, Urteil vom 8. November 2012 - 11 A 1548/11 - a.a.O. Rn. 62).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 19 A 1111/12

    Rechtsmittel erfolglos: FDP-Politiker Chatzimarkakis bleibt ohne Doktorgrad

    Art. 1 GG zwingt zu der Annahme, es gelte bereits jetzt eine - welche? - Verjährungsfrist, jedoch schon deshalb nicht, weil die vom Kläger insoweit angeführten Gesichtspunkte - namentlich der Zeitablauf seit der Verleihung des Doktorgrades und der nach Ansicht des Klägers daraus erwachsende Vertrauensschutz - im Rahmen des durch die Ermächtigungsgrundlage eröffneten Ermessens berücksichtigt werden können; vgl. Gärditz, Die Feststellung von Wissenschaftsplagiaten im Verwaltungsverfahren, WissR 2013, 3 (26) sowie auch Doerfer, Die Verjährung im Promotionsrecht, WissR 2012, 227 (238); OVG NRW, Urteil vom 8. November 2012 - 11 A 1548/11 -, juris Rdn. 57; VG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2014 - 15 K 2271/13 -, juris Rdn. 189 ff; VG Freiburg, Urteil vom 20. Juni 2001 - 1 K 1475/00 -, juris Rdn. 24, hierbei bildet jedoch der Umstand, dass die Verleihung durch Täuschung erwirkt ist, einen gewichtigen gegenläufigen und Vertrauensschutz weitgehend ausschließenden Belang.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2014 - 11 A 2122/13

    Erteilung eines Aufnahmebescheids durch Erwerb der Rechtsstellung als

    vgl. für einen Zeitraum von 52 Jahren OVG NRW, Urteil vom 8. November 2012 - 11 A 1548/11 -, NWVBl. 2013, 181.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2013 - 3 L 170/10

    Städtebauförderungsrecht: Rücknahme eines Investitionszulagenbescheides

    Ebenso liegt kein Sonderfall etwa deshalb vor, weil ein Zeitraum von mehr als 30 Jahren verstrichen wäre, nach dessen Ablauf in weiten Teilen der Rechtsordnung spätestens eine Verjährung eintritt (vgl. OVG Münster U. v. 08.11.2012 - 11 A 1548/11 - NVwZ-RR 2013, 250; ebenfalls zum Lastenausgleichsrecht, betreffend einen Zeitraum von 52 Jahren).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2016 - 11 A 2093/15

    Erwerb der Rechtsstellung als Spätaussiedler bei Innehaben einer herausgehobenen

    Im Hinblick auf den hier zu berücksichtigenden langen Zeitraum zwischen der Erteilung des Aufnahmebescheids am 28. September 1994 und der Rücknahme am 2. April 2012, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 8. November 2012 - 11 A 1548/11 -, NWVBl. 2013, 181, hat die Beklagte ihre Ermessenserwägungen während des gerichtlichen Verfahrens zulässigerweise gemäß § 114 Satz 2 VwGO ergänzt.
  • OLG Brandenburg, 23.05.2013 - 1 Ws (Reha) 24/12

    Geltendmachung von Zinsen nach Rückforderung der Kapitalentschädigung

    Soweit der Präsident des Landgerichts ...in seine Ermessensentscheidung das Verschweigen der Tätigkeit für das Ministerium für die Staatssicherheit bzw. entsprechende fehlerhafte Angaben eingestellt hat, hat dies für den staatlichen Anspruch auf Rückzahlung der Kapitalentschädigung gem. § 48 Bbg VwVfG wie auch auf Rückzahlung der so genannten Opferpension für die Vergangenheit entscheidende Bedeutung, wobei auch hier Aspekte der Unbilligkeit bei der Ermessensausübung einzustellen sind (für das Häftlingshilfegesetz (52 Jahre) vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 8. November 2012, 11 A 1548/11, zit. n. juris, dort Rdnr. 38 ff.; für das Lastenausgleichsrecht (11 Jahre) vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1976, III C 21.75, Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 57).
  • VG Köln, 30.07.2015 - 20 K 3942/13

    Berücksichtigung der Deutschkenntnisse im Rahmen der Aufnahme als Spätaussiedler

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall erheblich von den Fallgestaltungen, in denen ein rechtswidriger Verwaltungsakt bereits genutzt worden ist und zu einer Gewährung von Geldleistungen vor vielen Jahren geführt hat, auf die sich der Begünstigte eingestellt hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 08.11.2012 - 11 A 1548/11 - , juris; BVerwG, Urteile vom 20.01.1976 - III C 21.75 - Buchholz 4273 zu § 335 a LAG und vom 08.10.1981 - 3 C 36.81 - Buchholz 427.3 zu § 335 a LAG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2014 - 11 B 972/14

    Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung

    vgl. zum Problem eines langen Zeitablaufs zwischen Erlass eines Verwaltungsakts und seiner Rücknahme OVG NRW, Urteil vom 8. November 2012 - 11 A 1548/11 -, NWVBl.
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