Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,626
BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96 (https://dejure.org/1997,626)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 11 A 17.96 (https://dejure.org/1997,626)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 11 A 17.96 (https://dejure.org/1997,626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nicht voraussehbare Wirkungen des planfestgestellten Vorhabens - Nachträgliche Schutzvorkehrungen - Schallschutz - Körperliche Unversehrtheit - Gesundheitsgefährdung durch Lärm - Immissionsgrenzwerte

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 2 GG, § 75 VwVfG, § 2 16.BlmSchV, § 3 16.BlmSchV
    Nicht voraussehbare Wirkungen des planfestgestellten Vorhabens; nachträgliche Schutzvorkehrungen; Schallschutz; körperliche Unversehrtheit; Gesundheitsgefährdung durch Lärm; Immissionsgrenzwerte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 846
  • DVBl 1997, 1127 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96
    In der Tat ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (UA S. 51 f.) näher ausgeführt hat, bisher nicht im Sinne der Anmerkung zu Tabelle C der Anlage 2 zu § 3 der 16. BImSchV nachgewiesen, daß durch Gleispflege eine dauerhafte Lärmminderung von 3 dB (A) eintritt; mithin entspricht der Gleispflegeabschlag nicht dem in § 3 der 16. BImSchV vorgeschriebenen Verfahren zur Berechnung des Beurteilungspegels.

    Daß die Dämmwirkung bei spaltbreit geöffneten Fenstern auf etwa 15 dB (A) sinkt (vgl. dazu Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - UA S. 41), ist ebenfalls seit jeher bekannt.

    Dies hat der Senat auch in seinem Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - (S. 41) zum Ausdruck gebracht.

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96
    § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG erfaßt nachteilige Entwicklungen, mit denen die Betroffenen im Zeitpunkt der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten (im Anschluß an BVerwGE 80, 7 (13) [BVerwG 01.07.1988 - 4 C 49/86]).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 (13) [BVerwG 01.07.1988 - 4 C 49/86]) in Anwendung einer dem § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG entsprechenden Vorschrift dargelegt hat, muß die Planfeststellungsbehörde voraussehbare nachteilige Wirkungen eines Vorhabens im Rahmen der Abwägung berücksichtigen und nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsnormen durch Auflagen ausgleichen.

  • OVG Bremen, 19.01.1993 - 1 BA 11/92

    Abwehranspruch; Nachbar; Schienenweg; Bahn; Zug; Schienenverkehr; Verkehrslärm;

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96
    Daß die im Planfeststellungsbeschluß angenommene Wirkung der Gleispflege zwar möglich, aber bislang nicht hinreichend gesichert ist, ist nämlich keine neue Erkenntnis; vielmehr war der Gleispflegeabschlag auch in der Vergangenheit umstritten (vgl. dazu etwa OVG Bremen, NVwZ-RR 1993, 468 (472) [OVG Bremen 19.01.1993 - 1 BA 11/92]).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96
    Was die unter dem Gesundheitsaspekt entscheidenden Innenraumpegel angeht, so hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Beschluß vom 17. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 30.94 -(Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 82) unter Bezugnahme auf Literaturstellen aus den Jahren 1990 und 1994 ausgeführt, daß unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen vermieden würden, wenn der Schallpegel in Wohnräumen 40 dB (A) und in Schlaf räumen 30 dB (A) nicht übersteige.
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Die Planfeststellungsbehörde kann und muss solchen nachteiligen Wirkungen des Vorhabens nicht Rechnung tragen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten verständigerweise nicht rechnen können, weil sich ihr Eintritt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses noch nicht einmal als möglich abzeichnet (vgl. BVerwGE 80, 7 ; Urteile vom 14. Mai 1992, a.a.O., S. 85, und vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Die Vorgehensweise der Planfeststellungsbehörde entspricht weithin gängiger Praxis, die das Bundesverwaltungsgericht bisher nicht beanstandet hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332, 376, vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 und vom 20. April 2005 - BVerwG 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261, 285).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - 10 S 2471/14

    Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die durch die Grundrechtsordnung zum Schutze der Gesundheit und des Eigentums gezogenen Grenzen situationsbedingt bei Lärmwerten von mehr als 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten sein, d.h. oberhalb dieser Werte ist der Staat regelmäßig zur Abwehr einer Gesundheitsgefährdung nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und einer Eigentumsverletzung nach Art. 14 Abs. 1 GG verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.1997 - 11 A 17/96 - juris; Urteil vom 20.05.1998 - 11 C 3/97 - juris; Beschluss vom 26.01.2000 - 4 VR 19/99 - juris mit Nachweisen zur Rspr. des BGH; Urteil vom 10.11.2004 - 9 A 67/03 - juris; Beschluss vom 30.07.2013 - 7 B 40/12 -juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht