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   VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06   

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https://dejure.org/2007,6339
VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06 (https://dejure.org/2007,6339)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.2007 - 11 A 1999/06 (https://dejure.org/2007,6339)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 2007 - 11 A 1999/06 (https://dejure.org/2007,6339)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    Zugang zu Umweltinformationen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsberechtigung juristischer Personen des Öffentlichen Rechts bzw. kommunaler Gebietskörperschaften für Ansprüche auf Umweltinformationen nach der Richtlinie 2003/4/EG (RL 2003/4/EG); Anspruchsberechtigung juristischer Personen des Öffentlichen Rechts bzw. ...

  • Judicialis

    HUIG § 2; ; HUIG § 3; ; HUIG § 7; ; HUIG § 8; ; RL 2003/4/EG Art 3; ; RL 2003/4/EG Art 4

  • lda.brandenburg.de PDF

    Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung, Bestimmtheit des Antrags, Entwürfe oder Vorarbeiten

  • fragdenstaat.de

    Begriffsbestimmung - Antragsberechtigung - Bestimmtheit des Antrags - Entwürfe oder Vorarbeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Luftverkehrsrecht: Zugang zu Umweltinformationen - Ablehnungsgründe, Anfechtungsklage, Anspruch, Datenbank, Juristische Personen Des Öffentlichen Rechts, Kommunen, Öffentlichkeit, Stellungnahmen, Umweltinformationen, Zugang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Bestimmtheit des Antrags, Entwürfe oder Vorarbeiten, Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 915 (Ls.)
  • DÖV 2007, 1019
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 16.03.2006 - 12 Q 590/06
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06
    Dabei bezogen sie sich auf die Entscheidung des Senats vom 16. März 2006 (12 Q 590/06), mit der der Beklagte verpflichtet worden war, den Antragstellerinnen des dortigen Verfahrens Einsicht in die Datenbank CADEC zu gewähren, soweit in diese Datenbank Stellungnahmen der Klägerin zu den Einwendungen der Antragstellerinnen aufgenommen worden waren und diese Stellungnahmen Umweltinformationen betrafen.

    Er verweist zur Begründung auf die Ausführungen in seinem Bescheid und auf den Beschluss des Senats vom 16. März 2006 (12 Q 590/06).

    Wie der Senat in seinem Eilbeschluss vom 16. März 2006 (12 Q 590/06) bereits ausgeführt hat, handelt es sich bei dem in der Datenbank CADEC enthaltenen Material aufgrund der sehr weit gefassten Definition in erheblichen Teilen um Umweltinformationen.

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 16. März 2006 (12 Q 590/06) ausgeführt hat, liegt dieser Ausnahmetatbestand, der die Effektivität des Verwaltungshandelns sicherstellen soll, in Bezug auf die CADEC-Datenbank nicht vor.

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 16. März in dem Verfahren 12 Q 590/06 ausgeführt hat, dürfte der Ausnahmetatbestand nach Art. 4 Abs. 2 lit. g UI-RL bereits wegen der Rückausnahme nach Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 3 Satz 3 UI-RL in gewissem Umfang nicht eingreifen und damit dem Begehren nicht entgegengehalten werden.

    Diesem hohen Stellenwert, der dem freien Zugang zu Umweltinformationen eingeräumt wird, steht vorliegend ein - wenn überhaupt schutzwürdiges - jedenfalls aber geringer zu gewichtendes Interesse an der Verweigerung der Bekanntgabe gegenüber (Hess. VGH, Beschluss v. 16.03.2006 - 12 Q 590/06 - S. 10 des amtlichen Umdrucks).

  • BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 126.95

    Umweltinformationsgesetz - Eine Gemeinde hat keinen Informationsanspruch auf der

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06
    Der Auffassung der Klägerin, für die sie sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts beruft (Beschluss v. 31.10.1995 - 1 B 126.95 -, NVwZ 1996, 400 f.), bei den juristischen Personen seien allein die des Privatrechts gemeint (so auch Epiney, Umweltrecht in der Europäischen Union, S. 193 unter Hinweis auf den systematischen Zusammenhang der Regelungen) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06
    Diese Grundtendenz der Interpretation hat deshalb auch in einer anderen Frage der Anspruchsberechtigung das Bundesverwaltungsgericht dazu veranlasst, in einer teleologisch erweiternden Auslegung des UIG a.F. davon auszugehen, dass der Kreis der Informationsberechtigten nicht auf Rechtssubjekte begrenzt sei, sondern der Informationsanspruch auch nicht rechtsfähigen Personen und Vereinigungen wie dem Ortsverband einer politischen Partei zukomme, sofern sie organisatorisch hinreichend verfestigt seien (BVerwG, Urteil v. 25.03.1999 - 7 C 21.98 -, BVerwGE 108, 369).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.1987 - 7 C 1/87
    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06
    Wie sich auch aus Satz 2 der Vorschrift ersehen lässt, sollte die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts bzw. Verwaltungsgerichtshofs weit in das Vorfeld für das Vorhaben erstreckt werden, um eine gespaltene Zuständigkeitszuweisung für die mit einem der aufgezählten Vorhaben zusammenhängenden Fragen zu vermeiden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.05.1987 - 7 C 1/87 -, NVwZ 1988, 76, für die Vorgängervorschrift Art. 2 § 9 EntlastG; von Oertzen, DÖV 1985, 750 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 04.01.2006 - 12 Q 2828/05

    Planfeststellung; Verfahrensakten; Einsicht; Anspruch aus EGRL 4/2003

    Auszug aus VGH Hessen, 20.03.2007 - 11 A 1999/06
    Die instanzielle Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt sich, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 4. Januar 2006 (12 Q 2828/05) ausgeführt hat, aus § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 VwGO.
  • VGH Hessen, 07.12.2023 - 9 A 574/18

    Auskunft über Beratungen zu Umweltinformationen in einem Konsortialausschuss

    Missbräuchlich im Sinne der Vorschrift sind Anträge, wenn sie erkennbar nicht dem Zweck dienen können, der nach der Umweltinformationsrichtlinie mit dem Zugang zu Umweltinformationen intendiert ist (Hessischer VGH, Urteil vom 20.03.2007 - 11 A 1999/06 -, juris Rdnr. 31; Reidt/Schiller, a.a.O., § 8 UIG Rdnr. 54).

    Der Öffentlichkeit kommt danach eine Wächterfunktion hinsichtlich umweltrelevanter behördlicher Entscheidungsprozesse zu (Hessischer VGH, Urteil vom 20.03.2007 - 11 A 1999/06 -, juris Rdnr. 31 a.E.).

  • VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12

    Ablehnung eines Umweltinformationsrechts wegen offensichtlicher

    Danach sind Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen dann missbräuchlich, wenn sie unter keinem Aspekt dem Zweck dienen, der nach der UIRL und dem LUIG mit dem Zugang zu Umweltinformationen intendiert ist (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2007 - 11 A 1999/06 -, DÖV 2007, 595 = juris Rn. 31; VG Ansbach, Beschluss vom 31. Mai 2005 - AN 11 E 06.01185 -, juris Rn. 24; VG Saarland, Urteil vom 18. Oktober 2002 - 1 K 96/01 -, juris Rn. 78; Reidt/Schiller, a.a.O. § 8 UIG Rn. 54; Schomerus/Schrader/Wegener, UIG, 2. Auflage 2002, § 7 Rn. 31).

    Hingegen ist ein Missbrauch in der Regel zu verneinen, wenn der Antragsteller die begehrten Umweltinformationen auch für andere Zwecke, etwa im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen verwendet (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2007, a.a.O. = juris Rn. 31; VG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2004, a.a.O. Rn. 73).

  • VGH Hessen, 10.08.2016 - 5 A 687/16

    Zugang zu Umweltinformationen

    Unerheblich ist insbesondere, ob die jeweils erforderliche Umweltrelevanz unmittelbar oder mittelbar besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. März 1999 - 7 C 21.98 -, BVerwGE 108, 369, und vom 21. Februar 2008 - 4 C 13/07 -, BVerwGE 130, 223; Hess VGH, Urteil vom 20. März 2007 - 11 A 1999/06 -, LKRZ 2007, 322 = NuR 2007, 836, sämtlich auch Juris; Reidt/Schiller in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Februar 2016, UIG § 2 Rn. 33 ff.).

    Der Bevollmächtigte der Klägerin benennt als Rechtssatz, den der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 20. März 2007 (a. a. O.) aufgestellt hat, dass nach dem sehr weiten Begriff der "Umweltinformationen" in § 2 Abs. 3 HUIG bereits ein gewisser Umweltbezug ausreicht, um einen Abschnitt bzw. einen Themenbereich als Umweltinformationen zu qualifizieren.

  • VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 130/05

    Umweltinformation; Anspruch auf Zugang zu Bergwerksunterlagen

    Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 20.03.2007 - 11 A 1999/06 - UPR 2007, 312 = DÖV 2007, 1019.
  • VGH Hessen, 22.05.2019 - 9 A 1480/17

    Luftverkehrsrecht

    Missbräuchlich sind Anträge, wenn sie erkennbar nicht dem Zweck dienen können, der nach der UI-RL mit dem Zugang zu Umweltinformationen intendiert ist (Hess. VGH, Urteil vom 20.03.2007 - 11 A 1999/06 -, juris Rn. 31 m.w.Nachw.), bspw. wenn damit eine Verfahrensverzögerungsabsicht oder eine sonstige Behinderung der Behörde bezweckt werden soll.
  • VG Neustadt, 21.09.2015 - 4 K 146/15

    Zweck der Regelung in UIG RP § 4 Abs 2; Antragsmissbrauch iSd UIG RP § 8 Abs 2 Nr

    Diese Vorschrift begründet mit ihrer Abwägungsklausel ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Privater, sofern dem Antrag wegen Verneinung des Vorliegens von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen oder wegen (vermeintlichen) Überwiegens des öffentlichen Interesses an der Bekanntgabe stattgegeben wird (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20. März 2007 - 11 A 1999/06 -, LKRZ 2007, 322; Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 6 UIG Rn. 19 und § 9 UIG Rn. 41).
  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2012 - 7 K 1820/11

    Umweltinformationsrecht Dem Umweltinformationsanspruch steht kein Ausschlussgrund

    46 Soweit die Rechtsprechung auch im Rahmen des § 7 HUIG (bzw. dem insoweit wortgleichen § 8 UIG auf Bundesebene) auch einen verwendungsbezogenen Missbrauch genügen lässt, sind daran hohe Anforderungen geknüpft (vgl. OVG Berlin - Brandenburg - OVG 12 B 23.07 - Urteil vom 17.12.2008; VG Hamburg, 7 VG 1422/2003,7 - Urteil vom 14.01.2004; HessVGH - 11 A 1999/06, Urteil vom 20.03.2007).
  • VG Ansbach, 13.05.2009 - AN 11 K 07.03391

    Kein Mitteilungsanspruch einer ...

    In diese Richtung gehe auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Kassel (Urteil vom 20.3.2007, 11 A 1999/06).
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